Hallo,
das hiesige AG ist nun auch kein Registergericht mehr, aber hier steht ein Einsichtsrechner für das Handelsregister. Über meinen Arbeitsplatzrechner kann ich auch das Handelsregister von SH (soweit erfasst) einsehen. Warum sollte ich das nicht nutzen ? Bald werde ich auch in das HR von Hamburg einsehen können, dass ist doch großartig.
Und es spart mir noch Zeit. Der Aufwand für eine Zwischenverfügung ist erheblich größer als die kurze Online-Einsicht.
Ich druck mir sogar noch einen HR-Auszug aus und leg ihn zur Akte.
Ich verstehe den § 34 GBO dahingehend, dass er mir erlaubt/aufgibt, sich die HR-Informationen selbst zu verschaffen, wenn dies nicht mit großen Aufwand (Besuch eines anderen Gerichts, Aktenversand usw.) verbunden ist.
Gruß