Nimm doch einfach 2,8% der Verwaltervergütung, da sind dann auch die Fahrtkosten drin;)
Vergütung Gläubigerausschuss
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Nimm doch einfach 2,8% der Verwaltervergütung, da sind dann auch die Fahrtkosten drin;)
Hä? Sorry, ich steh auf Deiner Leitung von heute. -
Mosser bezog sich bestimmt auf einen Fall, in dem horrende Vergütungen an Gläubigerausschussmitglieder gezahlt wurden...
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AHH, jetzt hat es geklinget, danke.
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Bitte gern geschehen
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Gut gelöst das Rätsel, Maus. Und das ohne Joker ;).
Aber im Ernst. Nehmt ihr denn auch die Kosten der Fahrt zur Gläubigerversammlung(en)? Das dürfte doch wohl nicht sein.
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Doch, laut der Fundstelle von LFdC und der einen Entscheidung schon. Der will über 48.000,-- Euro haben.
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Tut mir leid, das würde ich nicht machen. Als normaler Gläubiger darf er sich die Kosten ans Bein binden. Und jetzt seien das Kosten, die er erstattet bekommt? Würde ich wahrscheinlich absetzen.
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Ich habe auch gerade so einen Antrag wie rainer auf dem Tisch - nicht ganz so hoch, aber auch gesalzen. Gläubiger setzt auch die Zeit für die Fahrten an und das ist ein Vielfaches der eigentlichen Sitzungszeit. Dazu kommen noch Flugkosten, weil er aus dem Ausland anreist. Grundsätzlich tendiere ich schon dazu, ihm alle Aufwendungen, die er aus Anlass der Sitzungen hatte zu erstatten. Habe allerdings auch etwas kritische Gläubiger in diesem Verfahren (die beleidigt sind, dass sie nicht in den Ausschuss gewählt wurden) und würde daher ausführlichst begründen wollen. Kann mir deshalb jemand sagen, wo ich die von rainer genannte Entscheidung finde oder sie mir vielleicht per PN schicken?
Danke! -
Und was ich auch noch fragen wollte:
Wie ist das denn, wenn jemand eine Vergütung beantragt, der nur für seinen Arbeitgeber tätig geworden ist? Ausschussmitglied ist nämlich die Gesellschaft, die ihren Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung schickt. Der wird doch für seine Tätigkeit schon von seinem Chef bezahlt. Ein Fall der Doppelvergütung? Oder müsste nicht die Gesellschaft selbst den Antrag stellen? Dann ja aber wohl nur wegen der Auslagen, weil sie den Mitarbeiter ja ohnehin genau für das bezahlt, was er gemacht hat. -
M. E. müsste die Gesellschaft den Antrag stellen und nicht der Mitarbeiter.
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Und können die dann auch einen Stundensatz für ihren Mitarbeitern fordern? Die bezahlen den ja eben genau dafür, dass er sich mit solchen Sachen befasst. Verdienstausfall oder dergl. steht doch dann gar nicht zur Debatte, oder?
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Die Vergütung steht bei juristischen Personen als Mitgliedern dem Vertretenen, nicht dem Vertreter, zu (MK-Gößmann § http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_573http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_7 Rn. 10). Bei persönlichen Mitgliedern aus öffentlich-rechtlichen Gläubigern oder Aufsichtsgremien von Gläubigerfirmen oder institutionalisierten Gläubigern haben diese selbst die Vergütung zu beanspruchen (OLG Köln ZIP 1988, 992; AG Karlsruhe ZIP 1987, 124; Braun-Kind § http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_673http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_8 Rn. 11 u. 23; a.A. NR-Delhaes § http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_773http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_9 Rn. 4; KP-Lüke § http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_873http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…search_match_10 Rn. 12: keine Vergütung für Mitglieder von öffentlich-rechtlichen Gläubigern). Es mag sein, dass eine vollumfängliche, anderweitige Vergütung des Ausschussmitgliedes, z.B. durch den Arbeitgeber, den Anspruch entfallen lässt (Braun-Kind § http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…msearch_match_973http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…search_match_11 Rn. 22).
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Gut gelöst das Rätsel, Maus. Und das ohne Joker ;).
Aber im Ernst. Nehmt ihr denn auch die Kosten der Fahrt zur Gläubigerversammlung(en)? Das dürfte doch wohl nicht sein.
Fahrten zu den Gläubigerausschusssitzungen werden bei uns festgesetzt. Zu normalen Gläubigerversammlungen nicht. Ich kann mich zumindest nicht erinnern, dass das schon mal wer beantragt hat und ich würde es auch nicht geben. -
Doch, laut der Fundstelle von LFdC und der einen Entscheidung schon. Der will über 48.000,-- Euro haben.
Selbst bei einem Stundensatz von 75,- EUR sind das 640 h. Ist der jedesmal von Hawaii eingeflogen ?
Wie sieht denn das im Verhältnis zur Vergütung des IV aus ? Vielleicht kannst Du eine Anleihe bei IX ZB 11/08 nehmen ? -
Die wollten einen Stundensatz von 250,-- Euro haben, der wurde mittlerweile auf 150,- Euro einvernehmlich gekürzt. Wo der genau herkam, kann ich Dir leider nicht sagen, da die Akte im Büro liegt und ich heute frei habe.
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Wie sieht denn das im Verhältnis zur Vergütung des IV aus ? Vielleicht kannst Du eine Anleihe bei IX ZB 11/08 nehmen ?
In einem Verbraucherinsolvenzverfahren einen Gläubigerausschuss, ne ne. War das etwa das AG Aurich? -
LG Göttingen 10 T 128/04 = ZInsO 2005, Heft 1
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Wie sieht denn das im Verhältnis zur Vergütung des IV aus ? Vielleicht kannst Du eine Anleihe bei IX ZB 11/08 nehmen ?
In einem Verbraucherinsolvenzverfahren einen Gläubigerausschuss, ne ne. War das etwa das AG Aurich?
Fast, AG Au - gsburg -
Fast, AG Au - gsburg
Au, au. -
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