Auslagenersatz (Portokosten) für IV bei Übertragung der Zustellung nach § 8 III InsO

  • Also ich gebe zu, dass ich den Ausatz von einer Frau Rechtsanwältin Katrin Amberger, Berlin aus der JurBüro2007, 91 - 95 ganz nachvollziehbar fand. Dort sind die Sachkosten genau aufgeschlüsselt und als Ergebnis kommt sie auf 1.- € als Sachkosten pro Zustellung. Und so lassen wir auch 1.- € bei uns zu. Es reicht ja nicht, einfach ein Kopie zu machen. Umschlag und Porto gehören ja auch dazu.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Also ich gebe zu, dass ich den Ausatz von einer Frau Rechtsanwältin Katrin Amberger, Berlin aus der JurBüro2007, 91 - 95 ganz nachvollziehbar fand. Dort sind die Sachkosten genau aufgeschlüsselt und als Ergebnis kommt sie auf 1.- € als Sachkosten pro Zustellung. Und so lassen wir auch 1.- € bei uns zu. Es reicht ja nicht, einfach ein Kopie zu machen. Umschlag und Porto gehören ja auch dazu.



    .. hat bei mir abgeschrieben, ich komme auf 1,02 -1,09 EUR.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Sicherlich macht Kleinvieh auch Mist.

    Aber dass wegen solcher Kinkerlitzchen Abhandlungen geschrieben werden müssen und der BGH mehrmals mit diesen Fragen befasst werden muss, halte ich für einen Treppenwitz. Als wenn es nicht wichtigere Dinge gäbe.

  • Sicherlich macht Kleinvieh auch Mist.

    Aber dass wegen solcher Kinkerlitzchen Abhandlungen geschrieben werden müssen und der BGH mehrmals mit diesen Fragen befasst werden muss, halte ich für einen Treppenwitz. Als wenn es nicht wichtigere Dinge gäbe.



    Das stimmt wohl. Aber so ist es ja häufig. Und warum der "Gesetzgeber" dafür keine Pauschale vorgibt, weiß ich auch nicht.

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  • Also ich gebe zu, dass ich den Ausatz von einer Frau Rechtsanwältin Katrin Amberger, Berlin aus der JurBüro2007, 91 - 95 ganz nachvollziehbar fand. Dort sind die Sachkosten genau aufgeschlüsselt und als Ergebnis kommt sie auf 1.- € als Sachkosten pro Zustellung. Und so lassen wir auch 1.- € bei uns zu. Es reicht ja nicht, einfach ein Kopie zu machen. Umschlag und Porto gehören ja auch dazu.



    .. hat bei mir abgeschrieben, ich komme auf 1,02 -1,09 EUR.



    Der 2. Korb der Urhebergesetze ist doch gerade herausgekommen. Gleich mit Pauken und Trompeten verklagen. Dann brauchst Du vielleicht nie mehr Zustellungen für die Gerichte durchzuführen :wechlach:...

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  • Also ich gebe zu, dass ich den Ausatz von einer Frau Rechtsanwältin Katrin Amberger, Berlin aus der JurBüro2007, 91 - 95 ganz nachvollziehbar fand. Dort sind die Sachkosten genau aufgeschlüsselt und als Ergebnis kommt sie auf 1.- € als Sachkosten pro Zustellung. Und so lassen wir auch 1.- € bei uns zu. Es reicht ja nicht, einfach ein Kopie zu machen. Umschlag und Porto gehören ja auch dazu.



    .. hat bei mir abgeschrieben, ich komme auf 1,02 -1,09 EUR.



    Der 2. Korb der Urhebergesetze ist doch gerade herausgekommen. Gleich mit Pauken und Trompeten verklagen. Dann brauchst Du vielleicht nie mehr Zustellungen für die Gerichte durchzuführen :wechlach:...



    geht nicht :heul:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Also ich gebe zu, dass ich den Ausatz von einer Frau Rechtsanwältin Katrin Amberger, Berlin aus der JurBüro2007, 91 - 95 ganz nachvollziehbar fand. Dort sind die Sachkosten genau aufgeschlüsselt und als Ergebnis kommt sie auf 1.- € als Sachkosten pro Zustellung. Und so lassen wir auch 1.- € bei uns zu. Es reicht ja nicht, einfach ein Kopie zu machen. Umschlag und Porto gehören ja auch dazu.



    .. hat bei mir abgeschrieben, ich komme auf 1,02 -1,09 EUR.

    Flor, wie wärs mit 2,70 € pauschal je Zustellung? Hat nicht Dresden so entschieden?

    Da würdest noch verdienen ! Diese Entscheidung wird von den allermeisten Gerichten wohl ingnoriert !!!

    :(



  • Die war auch vor den Entscheidungen des BGH, dass nur die sächlichen Kosten angesetzt werden können.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ...Flor, wie wärs mit 2,70 € pauschal je Zustellung? Hat nicht Dresden so entschieden?

    Da würdest noch verdienen ! Diese Entscheidung wird von den allermeisten Gerichten wohl ingnoriert !!!

    :(



    Das war KM-Stadt und ist, aufgrund der o.g. Entscheidungen des BGH nur noch etwas für das Archiv. Grundlage dieser Entscheidung waren auch Personalkosten.

    Mist, zulangsam

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)



  • :(]

    Die war auch vor den Entscheidungen des BGH, dass nur die sächlichen Kosten angesetzt werden können.


    Wieder geschlafen, sorry, Mosser ! Hätte mich auch gewundert, wenn sich Flor da mit lächerlichen 1,02 € begnügt.

    Wenn man den EB dementsprechend kopiert und dann noch seitenlange Ausfühurngen und Merkblätter zum Insolvenzverfahren an die Gläubiger sendet, allein schon 90 Cent Porto berappt, kommt man m.E. locker auf 1,80 € je Zustellung.

    Wahrscheinlich hält Flor das Schriftbild extra klein und druckt doppelseitig! Die Gläubigervertreter sind mittlerweile gewohnt, mit der Lupe zu lesen !

    :D



  • Wir schicken lediglich Briefmarke mit Mikropunkt hinten drauf, die Lupe muss der Gläubiger schon selbst haben :cool:

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  • Bei uns machen die Verwalter die zusätzlichen Auslagen geltend, wir haben uns geeinigt, dass 1,50 €/Brief inkl. Umsatzsteuer ausreichen.
    Nachweis per Liste erscheint uns ausreichend.

  • Bei uns gibt´s 1 € pro Zustellung bis zur 100. Zustellung.
    Aber (hier wiederhole ich mich, s.o.) was ist mit dem Zuschlag, der dem Verwalter ab der 101. Zustellung zusteht? Hat sich noch niemand damit herumschlagen müssen??

  • Manche Gerichte geben einen Zuschlag ab der 11. Zustellung. Manche erst ab der 100.

    Welche Werte sind hier gängig? Für eine kleine Verwalterkanzlei mit wenigen Mitarbeitern ist es eine gehörige Mehrbelastung schon ab der 11. Zustellung, wohingegen eine Riesenkanzlei mit 25 oder mehr Insolvenzknechten Zustellungen von mehr als 100 Gläuigern locker wegpacken.

    Sollten nicht auch diese Umstände Berücksichtigung finden? Wie steht Ihr zu dieser Problematik ?

  • Ich gebe in der Regel keine Zuschläge für Zustellungen. Und für die Problematik -kleine Kanzlei hat größeren Aufwand bei vielen Gläubigern - hab ich kein Ohr. Kleine Kanzleien kriegen zumindest bei uns kein großes Verfahren und große Kanzleien können das ab. Abgesehen davon wird doch nach neuem Recht ohnehin wenigstens der Materialaufwand bei den ZUs vergütet. Und Personalaufwand - bei uns lassen wir ohnehin nur den Eröffnungsbeschluss zustellen - das Anschreiben dürfte ein Serienbrief sein und der Rest wird kopiert und eingetütet. Ich sehe es ein Zuschläge zu geben, wenn der Aufwand tatsächlich sehr hoch ist (zahlenmäßig meine ich hätte das der BGH doch mal mit 100 Zustellungen beziffert oder irre ich da?). Aber ansonsten muss ja auch noch irgendwas zu den Regelaufgaben des IV gehören. Und selbst in kleinen IK-Verfahren bin ich ruckzuck mal über 10 Gläubiger gerutscht (paar Versandhäuser, Handyanbieter, die ein oder andere Bank). Da käme doch keiner auf die Idee einen Zuschlag zu verlangen. Welches Gericht gibt denn einen Zuschlag ab der 11. ZU? Hab ich ja noch nie gehört?!

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich gebe in der Regel keine Zuschläge für Zustellungen. Und für die Problematik -kleine Kanzlei hat größeren Aufwand bei vielen Gläubigern - hab ich kein Ohr. Kleine Kanzleien kriegen zumindest bei uns kein großes Verfahren und große Kanzleien können das ab... ?!



    na, dann gehe ich mal davon aus, dass, soweit Zustellungen von seiten des AG bewerkstelligt werden, dies durch karitative Hilfskräfte erledigt wird, welches dieses Ehrenwerk ohne schnöden Geldforderung erledigen.

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  • Liest man die Entscheidung des BGH (IX ZB 249/04) sind doch bei unter 20 Gläubigern eher Abschläge zu machen. Warum sollte man denn bei der 11. Zustellung einen Zuschalg machen ? Ist das irgendwie eine entsprechende Anwendung des GKG (ab 11. Zustellung kostet es was)?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich gebe in der Regel keine Zuschläge für Zustellungen. Und für die Problematik -kleine Kanzlei hat größeren Aufwand bei vielen Gläubigern - hab ich kein Ohr. Kleine Kanzleien kriegen zumindest bei uns kein großes Verfahren und große Kanzleien können das ab... ?!



    na, dann gehe ich mal davon aus, dass, soweit Zustellungen von seiten des AG bewerkstelligt werden, dies durch karitative Hilfskräfte erledigt wird, welches dieses Ehrenwerk ohne schnöden Geldforderung erledigen.


    Sorry, aber diesem Einwand kann ich nicht folgen :gruebel: Der Verwalter wird ja schließlich auch bezahlt - Stichwort Vergütung - und Zuschläge werden für Dinge gezahlt, die nicht unter die Regelaufgaben fallen und den Verwalter über Gebühr beanspruchen (ist nicht von mir, aber vom BGH :D). Mich nervt diese Zuschlagskratzerei, mag sie auch in vielen Fällen berechtigt sein. Aber das ist ja schon in einem anderen Thread thematisiert worden.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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