Verwertung gepfändete Internet Domain

  • Hallo,

    ich habe heute auch nur doofe Sachen ...:mad:

    Es ist Antrag auf andersartige Verwertung einer gepfändeten Internet Domain gestellt.
    Dier Verkauf soll durch Versteigerung über die Plattform http://www.sedo.de erfolgen. Das geht wohl soweit. Wer hat denn den Verkauf vorzunehmen - doch sicherlich der Gerichtsvollzieher, oder ?? Hat vielleicht jemand schon so einen Beschluss erlassen ?
    Ferner werden die Werte der Domains anhand einer Schätzung über http://www.adresso.de bereits von den Gläubigern vorgegeben. Kann ich die nach Anhörung der Schuldner so festsetzen oder muss ich selber noch eine Wertermittlung vornehmen ?? :gruebel:

  • die angegebenen Links hatte ich bereits gesehen, da ich die Suche vorher schon angewandt habe (@ bishop: trotzdem danke für den Hinweis :cool: )
    Das die Verwertung so möglich ist, ist mir daher ja auch bekannt. Mir geht es mehr um die praktische Ausführung. Wer hat denn die Versteigerung online durchzuführen ?? Ich habe mit unserem GV gesprochen, der hat sowas auch noch nicht gehabt und nur angemerkt, dass er ja auch keinen dienstlichen Online-Zugang hat.

    Hat vielleicht jemand schonmal einen entsprechenden Beschluss erlassen ?

  • Die Verwertung wird der GV machen. Ggf. kann man ja die Verwertung auch auf eine Dritte Person z.b. Auktionator übertragen. Auf jemanden halt der sich auskennt.

    Wenn ich in den nächsten Tagen dazu komme suche ich mal was raus. Ich glaube in der GVZ (Gerichtsvollzieherzeitung) stand mal n Aufsatz!

    MFG

    Blacky

  • vielen Dank erstmal Blacky für Deine Mühe...

    ich habe noch ein bissel gegoogelt und ein Beschluss vom AG Berleburg vom 16.05.2001 gefunden. Dort wird auch der Gerichtsvollzieher damit beauftragt ! Unser freut sich schon tierisch :D - vor allem, da ja bisher gar kein Zugang vorhanden ist :cool:
    schönen Tag noch

  • Ich hab auch nen GV der keinen Inetzugang hat naja! Die meisten Gerichte haben des ja und der GV hat doch bestimmt zuhause Inet ;)

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen PfÜB vorliegen bzgl. einer Internet-Domain.

    Mein Problem ist, dass beantragt ist, sie dem Gläubiger zur Ausübung zu überweisen.
    Nach Stöber, Forderungspfändung, 16. Auflage Rn. 1645b kann die Verwertung dadurch erfolgen, dass sie einem anderen (gegen Entgeld) zur Ausübung überlassen wird, § 844 ZPO (= andere Art der Verwertung). Ich habe nur keine Ahnung wie das praktisch aussieht und was ich in den Beschluss aufnehmen muss. Benötige dringend Hilfe!

  • Da Du noch Anwärterin bist, gehe ich davon aus, dass es sich entweder um eine Klausuraufgabe handelt oder Dein Ausbilder Dir den Fall übertragen hat.
    In beiden Fällen ist es Deine Aufgabe, etwas auszuarbeiten.
    Ich schlage vor, Du stellst uns mal Deinen bisherigen Beschlussentwurf vor und führst aus, an welchen Stellen es genau hakt und was Du Dir dazu bereits überlegt hast.
    Nicht böse gemeint :), aber das Studium ist dazu da, dass Du lernst, mit solchen Fragestellungen umzugehen und Lösungen auszuarbeiten. Dir von Kollegen die Lösung sagen lassen kannst Du, wenn Du mit dem Studium fertig bist.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich hänge mich hier mal an.. habe leider nichts gefunden..
    Ich habe auch einen Beschluss erlassen, wonach die Verwertung durch den GV. zu erfolgen hat. Gepfändet waren 3 Domains. Ich habe eine Ausf. an die Gvs am Wohnort der jeweiligen Drittschuldner gesandt, einer teilte mir nun mit, dass der GV am Wohnort des Schuldners zuständig sei. Weiß jemand , ob das stimmt und wo es ggf. steht? Der dann zuständige war dann bei mir, keiner weiß wie das funktionieren soll? Hat das jetzt schon mal jemand durchgezogen und kann praktische Tipps auch für den Gerichtsvollzieher geben? DANKE

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