Hallo,
ich habe mal wieder ein kleines Problem, bei dem mir bislang weder das hiesige Finanzamt noch der zuständige Rechtspfleger helfen konnten:
Eingetragen ist eine Zwangssicherungshypothek zu Gunsten des Landes Hessen - Finanzverwaltung.
Mir liegt jetzt die Löschungsbewillligung des Finanzamtes Leipzig ( Land Sachsen ) vor, nachdem der Schuldner nach dort verzogen ist und sich daraus die - jedenfalls vollstreckungsrechtliche - Zuständigkeit des Landes Sachsen ergibt.
Meines Erachtens - und auch nach Auffassung des Grundbuchrechtspflegers - kann aber das Land Sachsen keine Lö-Bew. bzgl. eines Rechts erteilen, welches für das Land Hessen eingetragen ist.
Das zuständige FA in Hessen kann keine Lö-Bew. mehr erteilen, da dort keinerlei Unterlagen mehr vorhanden sind.
Hmmm... und was jetzt??
Gruß HansD