Die Verbindung der Verfahren hat -kostenrechtlich- keine Auswirkung.
Gilt das auch, wenn im SW-Beschluss lediglich der Gesamtwert festgesetzt wurde?
Guck doch mal, ob der folgerichtig nicht im Endeffekt zu wenig geltend macht. Dann kann's Dir ja egal sein.
Die Idee hat ich auch schon. Ist leider nicht so :(. Wäre auch zu schön gewesen!