Guten Morgen,
ich habe da ein kleines Problem. Seit kurzem mache ich nun Zivilsachen.
Mein Vorgänger hat einen KFB erlassen und die falsche Firma im Rubrum aufgeführt.
Die Firma hat sich nämlich im Laufe des Verfahrens geändert, dies wurde auch angezeigt und durch einen Registerauszug belegt. Leider wurde dies bei Erlass des KFBs übersehen. Nun wird beantragt, dass Rubrum zu ändern.
Kann ich das nach § 319 ZPO machen? Brauche ich hierfür die Ausfertigung des KFBs oder reicht ein nachträglicher Beschluss?