Nebenjob beim Rechtsanwalt in der Praxiszeit

  • So, bald steht die erste Praxiszeit an. Da es in meinem Gerichtsbezirk üblich ist die Anwärter zur Mittagszeit nach Hause zu schicken, hab ich mir Gedanken gemacht womit ich mir Nachmittags die Zeit vertreiben könnte.

    Kurzum wurde mir ein 400 €-Job beim RA angeboten. Klar brauche ich eine Genehmigung vom OLG. Nun frag ich mich aber, ob die vom OLG ein Problem damit hätten könnten, dass ich gerade beim RA arbeiten möchte. Oder intressiert sich niemand für die genaue Tätigkeit???:gruebel:

    Falls jemand von euch schon mal einschlägige Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich sehr freuen, wenn er mir von seinen Erfahrungen berichten würde. Danke im Voraus...

  • Also ich denke, dass natürlich genau hingeschaut wird, was als Nebentätigkeit ausgeübt werden soll. Aber inwieweit eine Tätigkeit beim RA möglich ist, weiß ich nicht.
    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass allein das Ansinnen eines Anwärters, neben der Ausbildung noch eine Nebentätigkeit auszuüben, auf Befremden stoßen könnte. Zumindest zu meiner Zeit ging unser OLG davon aus, dass ein Anwärter neben der praktischen Ausbildung nachmittags noch zu Hause lernt.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Hab aber schon von einigen gehört, welche in der Praxiszeit einen Nebenjob ausgeübt haben. Leider hab ich keine Ahnung was sie gemacht haben und um welcher Uhrzeit...

  • Die Art des Nebenjobs ist stets ein relevantes Kriterium (schon wegen Interessenkollisionen einerseits und des Ansehens der Beamtenschaft andererseits).

    Nun wäre ja "bei einem Rechtsanwalt" nicht irgendein, sondern ein ziemlich fachbezogener Nebenjob...

    ...und 400 € im Monat lassen wohl auch nicht den Schluss zu, er wäre den ganzen Monat über jeden Nachmittag voll damit beschäftigt...

    ... und solange Judinho nicht Rechtspfleger ist und demzufolge nicht zu entscheiden hat...

    ...könnte er es ja - ohne Gewähr - probieren.

    Allerdings könnte es sein, dass die Geschichte mit der Mittagszeit nicht nur ein Gericht kompromittiert. Das würde ich also nicht gerade an die große Glocke hängen und die Tätigkeit beim RA eher auf den Spätnachmittag legen. ;)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich stehe der Sache ziemlich skeptisch gegenüber.

    Dass man mittags nach Hause gehen kann ist eigentlich keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn es bei Deinem Ausbildungsgericht so gehandhabt wird, kann dies nur "unter der Hand" geschehen. Als ich meinen letzten Anwärter hatte (was aber wegen der in unserem Bezirk - NRW - kaum noch vorhandenen Anwärter schon ein paar Jahre her ist) waren wir offiziell angehalten, die Anwärter bis Dienstschluss zu beschäftigen. Zwar ging man dann ab 13.00 Uhr davon aus, dass dies im Selbststudium in der Bücherei geschah, aber eben alles nur inoffiziell.
    Deinem Ausbildungsgericht könnte daher schon ziemlich genau auf die Finger geschaut werden, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellst.

    Von der Sache her finde ich es persönlich nicht richtig, während der Ausbildung einen Nebenjob auszuüben statt sich ganz aufs Studium und die praktische Ausbildung zu konzentrieren. Den Begleitlehrgang 1x wöchentlich nebst Klausuren während der praktischen Ausbildung gibt es doch sicher immer noch. Aber das musst Du ja letzten Endes selbst wissen.

    Und schließlich finde ich, dass der Anwalt nicht gerade bei Deinem Ausbildungsgericht ansässig sein sollte. :cool:

    Life is short... eat dessert first!

  • Mir fehlen einfach die Worte; eine solche Berufsauffassung eines Anwärters habe ich in langjähriger Praxis noch nicht erlebt. Natürlich ist es so, dass kein Ausbilder den Anwärter mittags nach "Hause schicken" wird. Er hat scheinbar vergessen, dass er nicht "Student" sondern "Beamter auf Widerruf" mit allen Konsequenzen ist und dazu gehört auch das Einhalten der Dienststunden.
    Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass das OLG eine solche Nebentätigkeit überhaupt genehmigen wird. Einem Anwärter mit solch einem Ansinnen wird sicherlich die besondere Fürsorge des Dienstherrn treffen und ein besonderer Freund aller Ausbilder werden, die bislang - etwas ausserhalb der Vorgaben - Zeit zum Selbststudium gegeben haben.

  • Also ich kann von so einer Nebentätigkeit auch nur abraten.
    Das mittags nach hause gehen ist, wie schon gesagt, was absolut inoffizielles.
    Wir mussten sogar bei vielen Stationen nachmittags da bleiben.
    Ziemlich blöd wurde es sogar, als das OLG nachmittags mal anrief um einen von uns zu erreichen und man diesen Anwärter nicht mehr finden konnte, auch nicht in der Bücherei, wo wir doch sein sollten.

    Da wird kein Ausbilder mehr sagen: "Klar haben wir den nach hause geschickt", da wird sich immer drauf berufen werden, dass der zum Selbststudium in die Bücherei geschickt wurde und wenn er da nicht ist......tja, dann hält er sich wohl nicht an die Dienstzeiten.

    Vielleicht solltest Du wissen, dass in NRW auch mal einer geklagt hat, weil er zweimal durch die Prüfung gefallen ist. Seine Begründung war dass er ja von den Praxisleuten immer mittags nach hause geschickt worden ist, und so keine volle Ausbildung bekam.
    Danach wurden die Ausbildunsggerichte noch einmal ausdrücklich auf die Dienstzeiten hingewiesen und es fanden tatsächlichen Kontrollen durchs OLG statt.


    Ich würde da die Finger von lassen.

    Von dem Ruf den Du Dir damit machst, mal ganz abgesehen....(..ach, der Herr ist wohl noch nicht ausgelastet.....)

  • Meiner Information nach ist es in Köln offiziel die Anwärter um die Mittagszeit nach Hause zu schicken. Und ganz davon abgesehen kann eine Tätigkeit wenn, auch im geringen Umfang, dem juristischen Weltbild nur entgegenkommen. Des Weiteren würde ein 400 € Job mich nicht gänzlich überfordern, bin keine 19 mehr und schlimmeres gewohnt...

    Außerdem könnte sich die Tätigkeit auch auf die Abendstunden beziehen. Somit wäre nachmittags noch genug Zeit zum lernen...

  • Du wohnst in Hückelhoven und Dein Ausbildungsgericht ist Köln?
    Oder redest Du vom OLG?
    Zu dem hab ich auch gehört, und wir waren oft nachmittags da.
    Insbesondere beim LG Aachen zu dem Du ja eigentlich gehören würdest, waren wir jeden Tag die vollen Stunden da.

    Es waren ja auch nur Ratschläge.....

    Probiers aus und Du weisst, wie sie reagieren.

  • Das ist zwar nicht vergleichbar, aber ich war als Referendarin ebenfalls Beamtin auf Widerruf. Da wurde davon ausgegangen, dass man einmal die Woche beim Ausbilder erschien, um zu bearbeitende Akten zu tauschen, ein- bis zweimal die Woche war Begleitlehrgang und den Rest der Zeit konnte man machen, was man wollte. Ich hatte die ganze Zeit ein- bis zwei Nebenjobs und hab noch zusätzlich Sitzungsdienst bei der StA gemacht. Ist das bei Rechtspflegeanwärtern so anders?

  • Ja, das ist komplett anders. Eigentlich sitzt man während der praktischen Ausbildung die gesamte Arbeitszeit über bei seinem Ausbilder (oder mehrere Anwärter zusammen in einem eigenen Büro) und lernt die praktische Arbeit kennen - sprich, man bereitet die Akten vor. Ziel der praktischen Ausbildung ist es, dass der Anwärter am Ende der Zeit das jeweilige Pensum bearbeiten kann. Na ja... ;)
    Damit die Ausbilder auch ihre Arbeit noch schaffen, ist es aber nicht unüblich, die Anwärter ab 13.00 Uhr in die Bücherei zu setzen zum Selbststudium.

    Life is short... eat dessert first!

  • Naja, da spricht bei uns ja schonmal die Tatsache dagegen, dass wir die Akten offiziell ja gar nicht mit heim nehmen dürfen ;), auch nicht als fertige Rpfl.

  • Nach unserer Dienstvereinbarung sind die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter von der gleitenden Arbeitszeit ausgenommen. Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden von der jeweiligen Ausbilderin oder dem jeweiligen Ausbilder festgesetzt. Die Mindestanwesensheitszeit beträgt 5 Stunden täglich.

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