Jurastudium vs. Rechtspfleger

  • Kann man noch mit einem abgeschlossenen Jurastudium einen Ausbildungsplatz bekommen?

    Könnte also demnächst das Examen machen. Nur stünde mir dann mit großer Wahrscheinlichkeit ein Leben in der Selbständigkeit bevor.

    Nö, dann steht Dir erstmal mit großer Wahrscheinlichkeit ein Leben als Referendarin bevor. :D

    Sofern die Ausgangsfrage nicht ohnehin voraussetzt, auf jeden Fall das Examen zu machen, würde ich mir das an Deiner Stelle nochmal überlegen. Wenn jetzt ohnehin erst der Einstellungstermin Herbst 2007 für die Bewerbungen in Betracht kommt, dürfte das ja zeitlich machbar sein. Das Studium so kurz vor dem Examen abzubrechen, könnte meiner Meinung nach - im Gegensatz eben zu einem Wechsel nach einigen wenigen Semestern - durchaus negativ ausgelegt werden.

  • #13 Deinen Beitrag halte ich allerdings auch für überflüssig. Aber dass sich Dein Humor von meinem unterscheidet, haben wir ja schon mal festgestellt. Macht aber nichts - trotzdem frohe Weihnachten.



    Solange Dein Humor mehr verletzend wirkt als alles andere, behältst Du diesen am besten für Dich. Ob Du meinen Beitrag überflüssig findest, ist völlig irrelevant. Als Mods haben wir hier u.a. auch auf einen angemessenen Umgangston zu achten, daher war es von mir kein Beitrag, sondern ein ernst gemeinter Hinweis! Über meinen Humor mache Dir mal keinen Kopf, der kommt angesichts solcher Vorkommnisse eh nicht zum Tragen. Tipp: Hin und wieder mal die Forenregeln vergegenwärtigen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn!

  • Aber zurück zum Thema,
    auch ich hatte mal ein Jurastudium angefangen, jung, ungebunden, idealistisch. Die Irrungen und Wirrungen meines Lebens sorgten dafür, dass ich mich sechs Jahre später mit einem Kind im Arm und einem zweiten im Bauch nach eben überstandener Krebserkrankung als alleinige Ernährerin meiner Nachzucht wiederfand.



    Chapeau!



    :dito:

  • Vielen Dank, vor allem an die Mods., dass ich mich nicht auf ein Streitgespräch mit einem alten Mann einlassen muss, (in dem er nur unterliegen würde :strecker ).

    Nach meiner 22. Auflage des Duden heißt es tatsächlich Rückgrat, das. Ebenso Rückgratverkrümmung.


    Vielen Dank auch für die hilfreichen Antworten!
    Tatsächlich hatte ich nicht vor, mich mal eben exmatrikulieren zu lassen. :D
    Warum könnte es negativ ausgelegt werden, wenn man sich im fortgeschrittenen Semester bewirbt?
    (Noch bin ich jung genug, um mich sogar in Bayern zu bewerben.. ohne, dass ich mein genaues Alter verraten möchte ;) )

    Ist es richtig, dass das Jurastudium eher ein Aspekt des Feintunings der Bewerbung und tatsächlich die Abiturnote ausschlaggebend ist?

    Gab es schon Rechtspfleger mit abgeschlossenem Jurastudium?

  • @kusselbear

    Ich meinte das so, daß in einen Studienabbruch trotz Vorliegens der Voraussetzungen für die Anmeldung zum Examen ja evtl. sonstwas hereingedeutet werden könnte: vollendet das nicht, obwohl in greifbarer Nähe oder ähnliches.

    Das ist natürlich irgendwie Ansichtssache, denn gerade bei diesen Fragen im Zusammenhang mit einer Bewerbung kann man eigentlich immer beides vertreten: ist relevant oder eben nicht.

  • Gab es schon Rechtspfleger mit abgeschlossenem Jurastudium?



    In Hamburg : so weit ich weiß, nein.

    Allerdings wurden hier Juristen mit 2. Staatsexamen, die nicht die Examnesnote für die Einstellung als Richter oder Staatsanwälte erreichten ( Prädikatsexamen ), als Amtsanwälte bei der Staatsanwaltschaft eingestellt.

    Amtsanwalt ( Besoldungsgruppe A 12 / A 13 ) wird man üblicherweise, wenn man Rechtspfleger ist und eine Zusatzausbildung absolviert hat.

  • Dafür gibts in HH wenigstens einen RPfl. der Dr. der Philosophie ist :D !


    :wechlach: :wechlach: :wechlach:

    Wiki:

    „Philosophie“ lässt sich nicht allgemeingültig definieren, weil jeder, der philosophiert, eine eigene Sicht der Dinge entwickelt. Daher gibt es annähernd so viele mögliche Antworten auf die oben gestellte Frage wie Philosophen. Zu den philosophischen Arbeitsfeldern gehört zunächst die Untersuchung von Methoden, Prinzipien und der Gültigkeit jeglicher Erkenntnisgewinnung wie auch der Argumente und Theorien auf wissenschaftlicher Ebene.

    Ich hoffe jetzt mal, daß sich sein Dr.-Titel nicht zusehr auf seine Entscheidungsbegründungen bzw. deren Länge und seine Erledigungszahlen niederschlägt.
    :wechlach:

    Jetzt mal ohne Witz: :respekt vor dieser Leistung:daumenrau

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Hallo,
    ich bin Neuling in diesem Forum und beabsichtige mich als Rechtspfleger zu bewerben.
    Relativ lange habe ich über der Frage gebrütet, ob ich mich für Jura einschreiben soll, bin dann aber zu dem Entschluss gekommen, es nicht zu tun wegen der "Anwaltsschwemme".

    Nun meine Frage: Ist es eurer Meinung nach ratsam im Vorstellungsgespräch auf die Frage - falls sie kommt - "warum nicht Jura?" zu antworten, dass man sich nicht zutraut beide Staatsexamen mit Prädikat abzuschließen und auf diesem Weg eine Anstellung in der Justiz zu erhaschen?

    Oder ist bei der Frage ein bisschen Unehrlichkeit angebracht? Schließlich hört sich die erste Antwort ja so an, als sei man faul oder ungeeignet.


  • Nun meine Frage: Ist es eurer Meinung nach ratsam im Vorstellungsgespräch auf die Frage - falls sie kommt - "warum nicht Jura?" zu antworten, dass man sich nicht zutraut beide Staatsexamen mit Prädikat abzuschließen und auf diesem Weg eine Anstellung in der Justiz zu erhaschen?



    Wenn du nicht angenommen werden möchtest ist dies bestimmt eine gute Formulierung. Falls du wirklich Rechtspfleger werden möchtest heißt dies grob gesagt:

    "Ich weiß nicht, ob es bei mir für Jura reicht, aber ihr nehmt mich doch bestimmt trotzdem, schließlich bin ich es!"

    Ich finde, dass die Arbeit eines Rechtspflegers mit dieser Aussage doch ganz schön in den Dreck gezogen wird. Frei nach dem Motto: "Für Jura hat es nicht gereicht, werd ich halt Rechtspfleger."

    Das ist wohl hoffentlich nicht dein Ernst?

  • also diese Antwort würde ich keinesfalls geben, sondern auf die Vorzüge der Rechtspflegerausbildung (viel Praxis) und den Beruf (sicherer Arbeitsplatz, sachlich unabhängig, was man ja als Neueinsteiger sonst nicht ist etc.) verweisen

  • ja kam bei mir als erstes auch so an, aber ich denke er meint damit einfach das er abgewogen hat was ihm am besten passt und was ihn hoffentlich auch mehr interessiert und nun auf die frage warum nicht jura eine gescheite antwort sucht, aber die kannst du dir nur selbst beantworten, wenn das der hauptgrund ist, würde ich ehrlich sein, aber das du dann eine stelle bekommst ist mehr als unwahrscheinlich :mad:

  • Ich denke auch, dass du mit dieser Antwort richtig auf die Nase fällst und ganz bestimmt nicht genommen wirst...

    Du könntest es vielleicht so umschreiben, dass du nicht erst 6 Jahre oder länger warten willst, um in dem angestrebten Beruf zu arbeiten, dass dir das Studium zu trocken etc ist.

    Aber dass das Jurastudium zu schwer ist... Wenn du diese Meinung hast, solltest du dich evtl anders orientieren, denn so viel leichter ist die Rpfl-Ausbildung auch nicht. Immerhin lernst du viele Feinheiten von unzähligen Rechtsgebiten innerhalb von 2 Jahren Theorie kennen und musst diese Theorie dann in einem Jahr Praxis anwenden lernen!!!

    Im Übrigen wie Susa und Kawa-jens

  • Vielleicht wäre es auch ein Argument, dass Du eine Tätigkeit machen willst, bei dem Du über Fälle unabhängig entscheiden kannst. Im höheren Justizdienst im man ja nie sicher, nicht auf lange Dauer weisungsabhäniger Staatsanwalt werden zu müssen.

  • Ich kann mir zwar vorstellen, dass nach den Beweggründen der Berufswahl gefragt wird, aber danach warum man nicht Jura studieren möchte... ich weiß ja nicht.

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