Falscher Film? (Kopien, Einsicht Handakte)

  • Mir geht es jetzt eher um den Nachweis der eforderlichen Kopien und dass "ich" sprich das AG dem RA die Kosten für die Aktenversendung bezahlen soll zur Vorlage der Handakte ( zumal er ein fach bei uns im AG hat ) oder ich bei ihm Akteneinsicht nehmen soll. Ich dachte bislang immer, dass das andersherum so wäre.....


    dass ein anwalt zudem die paar beratungshilfe-euros nicht noch um die kosten eines paketes von knapp 7 euro mindern mag, leuchtet ebenfalls unmittelbar ein; der verpackungs- und transportaufwand sowie die überwachung des rücklaufes kommen ebenfalls hinzu und lassen die aktenübersendung insgesamt als unverhältnismäßig erscheinen.

    meiner meinung nach ist dem RA auch im beratungshilfemandat die heute überall übliche praxis der kopiefertigung zuzugestehen, genauso wie in nicht-beratungshilfe-mandaten auch. die versuche einiger kollegen, die bedürftigen mandanten auf kosten der staatskasse nach möglichkeit auf eine "super-billig-ebene" herabzuwürdigen erscheint mir äußerst befremdlich und ist auch nicht der sinn der beratungshilfe. die bedürftige partei hat ein recht auf angemessene anwaltlich beratung und vertretung, ohne auf einen kopienlosen rechtsanwalt verwiesen zu werden.

    Hab ich da was falsch gelesen? Sorry, wenn der Anwalt ohnehin jeden Tag seine Post abholt, kann er auch mal eben zum RPfl. gehen, dem die Akte zeigen und überprüfen lassen. Sache von 7 Minuten und alle sind zufrieden.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • den aufwand des persönlichen transports der handakte durch den RA und den damit verbundenen zeitverlust anwaltlicher arbeitskraft halte ich im vergleich zu portokosten erst recht für unverhältnismäßig.

    überdies wiegt so eine >500 blatt akte sicher auch einiges und belastet so zusätzlich auch physisch ;).

  • den aufwand des persönlichen transports der handakte durch den RA und den damit verbundenen zeitverlust anwaltlicher arbeitskraft halte ich im vergleich zu portokosten erst recht für unverhältnismäßig.

    überdies wiegt so eine >500 blatt akte sicher auch einiges und belastet so zusätzlich auch physisch ;).

    :ironie: ??????

    Aber der Gewinn an Weisheit durch das Gespräch mit dem RPfl., Kenntnis von Grundvoraussetzungen des Beratungshilferechtes, Bekanntheitsgrad im Amtsgericht (kostenfreie Eigenwerbung !) wiegt dies Manko eindeutig auf. Und das Tragen von 500 Blatt Papier = geschätzte 600 gr. stärkt die Armmuskulatur und erspart das Bodybuilding.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Zitat von bin-ganz-frisch

    quote]
    Dankeschön; SO geht es also auch.[/quote]


    Es ist klar, dass man als RA so reagiert... Aber man sollte sich ( zumindest mal ganz kurz ) in die Lage des Rpfl. versetzen. Dieser nämlich muss der Landeskasse gegenüber Rechenschaft ablegen, wenn er/sie allzu großzügig - ohne Prüfung der Sache - Gelder feststetzt. Das hat nichts damit zu tun, dass wir es den Rechtsanwälten nicht gönnen. Mir ist auch bewusst, dass die Gebühren für die BerHi ziemlich mickrig sind. Aber die Gesetze dafür habe ich nicht gemacht und ( ich gehe zumindest davon aus ) die anderen Rpfl.-Kollegen auch nicht.

    Übrigens, ich ruf andererseits auch "meine" RA'e an, wenn sie mehr beantragen könnten. Ups, ich hoffe, dass das jetzt kein BZR liest....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Zitat von bin-ganz-frisch

    quote]
    Dankeschön; SO geht es also auch.




    Es ist klar, dass man als RA so reagiert... Aber man sollte sich ( zumindest mal ganz kurz ) in die Lage des Rpfl. versetzen.

    jepp, gleichfalls. Letztlich bedeutet das Nachzählen von Kopien doch nichts aderes als "Dir glaub ich nix und wenn du es zehnmal anwaltlich versicherst". Und die Überprüfung, ob Kopien erforderlich waren heißt übersetzt doch auch : "du willst die Staatskasse abzocken/ Du bist zu blöd, das alleine zu beurteilen".
    Ich kann ja verstehen, dass man in diesen Fragen echt abendfüllend aufgehen kann, aber ich zb habe gelegentlich auch noch anderes (besseres?) zu tun, als mich wegen läppischer 3,50 e für Kopien durch irgendwelche AG-beschlüsse aus was-weiß-ich-woher zu lesen und meine handakten zwecks Absegnung voruzulegen. Wenn DAS usus wäre in allen Verfahren, gute nacht.
    Übrigens, ich ruf andererseits auch "meine" RA'e an, wenn sie mehr beantragen könnten. [/quote]
    Mich hat noch nie ein rechtspfleger deswegen angerufen; bei den meisten bin ich schon froh, wenn ich sie überhaupt irgendwann mal in ihrem Zimmer telefonisch erreichen kann.Vielleicht bin ich deswegen so stinkig??

  • Letztlich bedeutet das Nachzählen von Kopien doch nichts aderes als "Dir glaub ich nix und wenn du es zehnmal anwaltlich versicherst". Und die Überprüfung, ob Kopien erforderlich waren heißt übersetzt doch auch : "du willst die Staatskasse abzocken/ Du bist zu blöd, das alleine zu beurteilen".



    wenn man zig mal an der rechtsantragstelle schon kundschaft hatte, die von ihrem anwalt trotz bewilligter pkh oder berH eine mordsmäßige rechnung gekriegt haben, dann kann man ja doch als rechtspfleger mal mißtrauisch werden.
    da kannst Du Dich also bei Deinen schwarzen-schafen-unter-den-kollegen bedanken.

    also - wirklich jetzt nur ganz unpersönlich und erfreulich, wenn das nicht bei allen so ist - aber bei der glaubhaftmachung von gebührentatbeständen geb ich auf die anwaltliche versicherung so gut wie nix.

  • Letztlich bedeutet das Nachzählen von Kopien doch nichts aderes als "Dir glaub ich nix und wenn du es zehnmal anwaltlich versicherst". Und die Überprüfung, ob Kopien erforderlich waren heißt übersetzt doch auch : "du willst die Staatskasse abzocken/ Du bist zu blöd, das alleine zu beurteilen".



    wenn man zig mal an der rechtsantragstelle schon kundschaft hatte, die von ihrem anwalt trotz bewilligter pkh oder berH eine mordsmäßige rechnung gekriegt haben, dann kann man ja doch als rechtspfleger mal mißtrauisch werden.

    ja, das machen wir alle: doppelt kassieren, Mdten behupsen. Und deswegen haben wir es gar nicht nötig, die Staatskasse auch noch wegen 0,50 für Kopien zu behupsen: lohnt den Aufwand nicht:wechlach:

  • Letztlich bedeutet das Nachzählen von Kopien doch nichts aderes als "Dir glaub ich nix und wenn du es zehnmal anwaltlich versicherst". Und die Überprüfung, ob Kopien erforderlich waren heißt übersetzt doch auch : "du willst die Staatskasse abzocken/ Du bist zu blöd, das alleine zu beurteilen".



    wenn man zig mal an der rechtsantragstelle schon kundschaft hatte, die von ihrem anwalt trotz bewilligter pkh oder berH eine mordsmäßige rechnung gekriegt haben, dann kann man ja doch als rechtspfleger mal mißtrauisch werden.



    ja, das machen wir alle: doppelt kassieren, Mdten behupsen. Und deswegen haben wir es gar nicht nötig, die Staatskasse auch noch wegen 0,50 für Kopien zu behupsen: lohnt den Aufwand nicht:wechlach:



    schade, fühlst Dich ja doch persönlich angegangen...

  • ich finde es eben nur nachvollziehbar, wenn man einem eben in der gegend neuen rechtsanwalt, ober nun schlechtes im schilde führt oder nicht, erstmal signalisiert, daß man halt NICHT ungeprüft ALLES festsetzt.

    ansonsten kennt man ja seine pappenheimer und eben auch die, bei denen wirklich immer alles korrekt ist. die letzteren kriegen ja dann auch keine permanenten nachfragen und zwischenverfügungen.

  • manoo

    die existenz einiger "schwarzer schafe" ist m. E. nicht als rechtfertigung geeignet, alle RAe unter globalverdacht zu stellen; dies steht nicht im einklang mit rechtsstaatlichen grundprinzipien.

    die frage ist doch auch, wo man als gerichtsbediensteter endet, wenn man anfängt, auf diese art kopien zu prüfen. sollen die 586 blatt einzeln gesichtet und auf jeweilige notwendigkeit geprüft werden? die threadstarterin erwähnt ja oben, die akte nicht nur vom anwalt kurz hergezeigt, sondern gar für "1-2 tage" haben zu wollen, was auf die absicht einer tiefen materiellen prüfung :wechlach: schliessen lässt.
    hoffentlich hat da nicht eine angestellte, wie so häufig, unreflektiert alles durchkopiert, einschließlich EBs und sonstiger für die sachbearbeitung durch den RA überflüssiger elemente. dann wären wohl absetzungen zu tätigen...

  • wisst ihr was? ich schaff den Kopierer einfach ab und drück dem mdten die Akte in die Hand. da unten ist n Copy-Shop, kopier was dich interessiert, den rest schmeiß weg und fäddig.

  • Oh je, oh je.....da hab ich ja etwas losgetreten. Das lag nun nicht in meiner Absicht.

    Aber erfreulicherweise hab ich gerade mit besagtem RA telefoniert. Wir haben alles ganz vernünftig geklärt und er hat sich für das freundliche Gespräch und mein Entgegenkommen bedankt. Am Freitag ist er bei uns im Gericht, er bringt mir dann die Akte mit und wir werden gleich noch weitere Sachen besprechen können.

    Die Tätigkeitsgebühr soll ich doch bitte zu einer Beratungsgebühr wegstreichen und soll mir nur einen Aktenvermerk machen. Er braucht dafür keine schriftliche Begründung von mir. Er macht sich auch eine Notiz.

    Also alles bestens!


    @ bin-ganz-frisch

    Ich weiß ja nicht, mit welchem AG du so zu tun hast, aber ich regel sehr, sehr viele Sachen telefonisch mit den Anwälten und geb ihnen auch Tipps, sowohl fachlich - wenn sie mich danach fragen - wie auch gebührenrechtlich.
    Es kommt nur immer auf den Ton an.
    Wie heißt es so schön? Wie man in den Wald hinein ruft.....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • ich finde es eben nur nachvollziehbar, wenn man einem eben in der gegend neuen rechtsanwalt, ober nun schlechtes im schilde führt oder nicht, erstmal signalisiert, daß man halt NICHT ungeprüft ALLES festsetzt.


    und ich finde es grottenmies, einem RA zu signalisieren, dass man ihn für einen lügner und Abzocker hält. Und ganz schlecht finde ich die Idee, dass mir ein rechtspfleger erklärt, welche Kopien ich brauche oder nicht. EBs gibt´s in Strafsachen übrigens nicht und wenn Sie die PZU meinen: die ist wichtig, weil Fristbeginn.

  • die gerichte könnten doch auch extra "beratungshilfe-kopiergeräte" unterhalten. der anwalt fertigt dann vor ort unter dem prüfenden blick eines rpfl., der in echtzeit die notwendigkeitsprüfung vornimmt, die kopien.

    damit wäre endlich die gebotene rechtssicherheit geschaffen. :wechlach::wechlach::wechlach:

  • die gerichte könnten doch auch extra "beratungshilfe-kopiergeräte" unterhalten. der anwalt fertigt dann vor ort unter dem prüfenden blick eines rpfl., der in echtzeit die notwendigkeitsprüfung vornimmt, die kopien.

    damit wäre endlich die gebotene rechtssicherheit geschaffen. :wechlach::wechlach::wechlach:


    Wir sollten vorsorglich noch einen Notar hinzuziehen. Oder einen Richetr, der ein gerichtliches protokoll macht; nur, um ganz sicher zu gehen.

  • manoo

    die existenz einiger "schwarzer schafe" ist m. E. nicht als rechtfertigung geeignet, alle RAe unter globalverdacht zu stellen; dies steht nicht im einklang mit rechtsstaatlichen grundprinzipien.

    die frage ist doch auch, wo man als gerichtsbediensteter endet, wenn man anfängt, auf diese art kopien zu prüfen. sollen die 586 blatt einzeln gesichtet und auf jeweilige notwendigkeit geprüft werden? die threadstarterin erwähnt ja oben, die akte nicht nur vom anwalt kurz hergezeigt, sondern gar für "1-2 tage" haben zu wollen, was auf die absicht einer tiefen materiellen prüfung :wechlach: schliessen lässt.
    hoffentlich hat da nicht eine angestellte, wie so häufig, unreflektiert alles durchkopiert, einschließlich EBs und sonstiger für die sachbearbeitung durch den RA überflüssiger elemente. dann wären wohl absetzungen zu tätigen...




    Da hat wohl jemand etwas herausgelesen, was ich gar nicht geschrieben habe.... Von 1-2 Tagen steht da aber so gar nix. Außerdem habe ich um die Aufschlüsselung der Kopiekosten gebeten und nur GGFLS.(!!!!) um Übersendung der Handakte.

    Menno Leute, nun geht euch doch nicht an die Gurgel! Ich wollte einfach nur einen Rat, wie ich sensibel, aber gleichzeitig auch mit einer vernünftigen Begründung an die Sache rangehe. Das hat ja auch bei vielen von euch super geklappt. Dafür vielen Dank. Und nun hört auf euch wegen dem Mist die Lust am Forum zu verderben!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • @ bin-ganz-frisch

    Ich weiß ja nicht, mit welchem AG du so zu tun hast, aber ich regel sehr, sehr viele Sachen telefonisch mit den Anwälten und geb ihnen auch Tipps, sowohl fachlich - wenn sie mich danach fragen - wie auch gebührenrechtlich.
    Es kommt nur immer auf den Ton an.
    Wie heißt es so schön? Wie man in den Wald hinein ruft.....


    Wie soll ich sagen..ich habe noch NIE auch nur eine einzige Kopie bemängelt bekommen; das würde meinen Rechtspflegern im Traum nicht einfallen; ich kriege auch meine Verbraucherinso kommentarlos bewilligt, meine 20 Euronen Post&Verpackung kommentarlos und meine Vergütung in zwei Wochen.
    Ehrlich gesagt..ich find´s HIER schon geiler als bei euch..

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