Mir geht es jetzt eher um den Nachweis der eforderlichen Kopien und dass "ich" sprich das AG dem RA die Kosten für die Aktenversendung bezahlen soll zur Vorlage der Handakte ( zumal er ein fach bei uns im AG hat ) oder ich bei ihm Akteneinsicht nehmen soll. Ich dachte bislang immer, dass das andersherum so wäre.....
dass ein anwalt zudem die paar beratungshilfe-euros nicht noch um die kosten eines paketes von knapp 7 euro mindern mag, leuchtet ebenfalls unmittelbar ein; der verpackungs- und transportaufwand sowie die überwachung des rücklaufes kommen ebenfalls hinzu und lassen die aktenübersendung insgesamt als unverhältnismäßig erscheinen.
meiner meinung nach ist dem RA auch im beratungshilfemandat die heute überall übliche praxis der kopiefertigung zuzugestehen, genauso wie in nicht-beratungshilfe-mandaten auch. die versuche einiger kollegen, die bedürftigen mandanten auf kosten der staatskasse nach möglichkeit auf eine "super-billig-ebene" herabzuwürdigen erscheint mir äußerst befremdlich und ist auch nicht der sinn der beratungshilfe. die bedürftige partei hat ein recht auf angemessene anwaltlich beratung und vertretung, ohne auf einen kopienlosen rechtsanwalt verwiesen zu werden.
Hab ich da was falsch gelesen? Sorry, wenn der Anwalt ohnehin jeden Tag seine Post abholt, kann er auch mal eben zum RPfl. gehen, dem die Akte zeigen und überprüfen lassen. Sache von 7 Minuten und alle sind zufrieden.