Falscher Film? (Kopien, Einsicht Handakte)

  • BerHi in Strafsachen. ich habe iun der Zwvfg. den RA um Aufschlüsselung der Kopiekosten gebeten und ggfls. Übersendung der Handakte.

    Antwort :

    "... Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es zu den beruflichen Sorgfaltspflichten des Anwalts gehört, den Mandanten nur auf Grundlage der genauen Aktenkenntnis zu beraten. Sich lediglich auf die Angaben des Mandanten - zumal in zugrundeliegender Angelegenheit, Sie werden den Tatvorwurf im vorliegend Falle kennen (Anmerkung: Nö, kenne ich nicht ) - und die Anklage stützen, wäre eine grobe Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht. Im übrigen wäre damit dem Mandanten nicht gedient, was dem Sinn und Zweck der Beratung (-shilfe ) widersprechen dürfte.
    ......
    Die Handakte kann ich Ihnen nur gegen Übernahme der Versandkosten zu kommen lassen. Im übrigen wäre Einsicht in meinen Kanzleiräumen möglich."

    Auf den Punkt meiner Zwvfg., dass er nur eine Beratung, nicht aber eine Vertretung abrechnen kann, ist er gar nicht erst eingegangen.

    Hm, ich bin baff. Was antworte ich denn nun dem Herrn RA, der gerade "frisch" im Gewerbe ist???

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Danke für die überaus "hilfreiche" Antwort.......

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also ich würde hingehen. Mach einen Termin aus an dem auch der Anwalt da ist, den würde ich mir ankucken.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Vielen Dank. Aber das trifft nicht ganz mein Thema. Eine Vertretung in Starfsachen kommt sowieso nicht in Betracht. Mir geht es jetzt eher um den Nachweis der eforderlichen Kopien und dass "ich" sprich das AG dem RA die Kosten für die Aktenversendung bezahlen soll zur Vorlage der Handakte ( zumal er ein fach bei uns im AG hat ) oder ich bei ihm Akteneinsicht nehmen soll. Ich dachte bislang immer, dass das andersherum so wäre.....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also ich würde hingehen. Mach einen Termin aus an dem auch der Anwalt da ist, den würde ich mir ankucken.




    Soll nicht so dolle sein hab ich gehört....:wechlach:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • "
    Danke für die überaus "hilfreiche" Antwort......."

    Tut mir leid, aber was erwartest du? Du kannst natürlich das Porto übernehmen und wie claudia schreibt "Also ich würde hingehen. Mach einen Termin aus an dem auch der Anwalt da ist, den würde ich mir ankucken."
    Und was hilft dir das? Jetzt da der Herr RA noch am Anfang seiner Karriere steht ist er wohl noch zugänglich für "Verbesserungsvorschläge". Fang am Besten mit einem freundlichen Telefonat mit ihm an, erklär ihm zunächst den Lapsus, den er sich geleistet hat und erklär ihm auch wie du die Problematik (im Hinblick auf seinen gerade abgelegte Prüfung, wenns denn so ist)) gerne gelöst haben willst. Wenn diese Art der konstruktiven Kritik nicht fruchtet, dann schreib ihm das was du sonst alt eingefleischten RA´en antworten würdest.

  • Wie wäre es mit: "Weder die Bundesregierung noch das Amtsgericht läßt sich erpressen."?
    Ich finde das Schreiben des Anwalts eigentlich ganz sympathisch. Wirtschaftlicher wird das Verfahren für ihn und das Land bei solchen Zwischenverfügungen schließlich wirklich nicht. Beantrag doch mal die Dienstreisegenehmigung, wenn ihr Euch nicht auf Akte vorbeibringen zur Einsicht beim nächsten Termin im Haus vergleichen könnt.

  • Um allen Mutmaßungen vorzubeugen: nein, ich war´s nicht.
    Aber ich kann den Kollegen verstehen. ich verstehe die Zwfg nämlich auch nicht. Was soll er denn bitteschön aufschlüsseln oder darlegen?
    Er hat eine Mdten in einer Strafsache beraten; dazu gehört sinnvollerweise Akteneinsicht (wie sonst sollte ich jemanden sonst beraten?? - Das wäre dann eher wahrsagen). Und?

  • Ich mach zwar keine BerH-Sachen, aber Tatsache ist doch, dass er von Dir bzw. der Staatskasse was möchte (Kopiekosten). Also wenn er sie Dir nicht nachweist oder darlegt, würde ich ihm auch keine geben. Und Akteneinsicht in einer Kanzlei :wechlach:, wo sind wir denn? Kann Dir ja auch mal die Akte vorbeibringen, wenn er bei Gericht ist und sie nach seinem Termin wieder mit heimnehmen :teufel:

  • ... ist es auch. (bezog sich auf das Ende von Beitrag #7). Er hat ja schließlich den Antrag gestellt, daher hat er auch glaubhaft zu machen (nicht anders als bei den Gebühren).

    Ich würde im Gelegenheit zur Glaubhaftmachung geben. Tut er dies nicht: absetzen. Er kann dann ja ins Rechtsmittel gehen.

    Das du in die Kanzlei fahren oder die Kosten für den Aktentransprot übernehmen sonst, kann man nur als netten, aber gescheiterten Versuch werten...

    Im ürbigen würde ich nicht so das ganz große Dram drum machen, denn:

    Schoreit/Dehn, 8.Aufl., II., § 46 RVG, Rn. 8:
    [Es] ist der Zweck der Beratungshilfe zu beachten; Danach wird sowohl bei der Information des RAs als auch bei der Erteilung der Berhi. in Normalfällen ohne zu fertigende Fotokopien auszukommen sein; anders wenn es auf den Inhalt von Dokumenten oder Aktenteilen wie Gerichtsentscheidungen besonders ankommt; Hansens JurBüro 1986, 341; JurBüro 1987, 336; vgl. auch LG Frankfurt JurBüro 1986, 732, 733; LG Osnabrück NdsRpfl. 2000, 151; Mümmler JurBüro 1986, 1310, 1311.
    Auch in Strafsachen in denen nur Beratung gewährt werden kann (§ 2 Abs. 2 S. 2 BerHG), wird zur ordnungsgemäßen Beratung meist die Belichtung des Inhalts der Akten notwendig sein, AG Kassel AnwBl. 1988, 126; Greißinger AnwBl. 1989, 577; Mümmler JurBüro 1986, 1310.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Um allen Mutmaßungen vorzubeugen: nein, ich war´s nicht.
    Aber ich kann den Kollegen verstehen. ich verstehe die Zwfg nämlich auch nicht. Was soll er denn bitteschön aufschlüsseln oder darlegen?
    Er hat eine Mdten in einer Strafsache beraten; dazu gehört sinnvollerweise Akteneinsicht (wie sonst sollte ich jemanden sonst beraten?? - Das wäre dann eher wahrsagen). Und?




    Vielleicht die Entstehung der relativ hohen Kopiekosten. Die Ermittlungsakte umfasst nach seinen Angaben 586 (!) Seiten????
    Wenn ich das aus der landeskasse festsetzen muss, dann darf ich mir doch mal erlauben höflich nachzufragen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hallo? Kann mal einer dem dösigen Anwalt helfen? Um was geht´s? Sollen wir die Kopien bei Berh etwa mitschicken??


  • Vielleicht die Entstehung der relativ hohen Kopiekosten. Die Ermittlungsakte umfasst nach seinen Angaben 586 (!) Seiten????
    Wenn ich das aus der landeskasse festsetzen muss, dann darf ich mir doch mal erlauben höflich nachzufragen.



    Selbstverständlich. Höflich, aber bestimmt. Und wenn nichts kommt, auch bestimmt zurückweisen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."


  • aha.Und dann soll er die mitschicken? Kann er ja schlecht; braucht er für seine Akte. Also nochmal kopieren? Sorry; ich steh echt auf´m Schlauch.

  • Um es mal deutlicher zu machen. Es geht mir nicht in der Sache darum, dass der RA "frisch" ist. Ich möchte ihn ja auch nicht gleich vor den Kopf stoßen, deshalb frage ich ja nach, wie ihr das handhaben würdet.
    Ich fand nur seine "Vorschläge" sagen wir....bemerkenswert und bin mir nicht ganz sicher, wie ich darauf reagiere. Ich hab es noch nie gehört, dass ein AG-Bediensteter bei einem RA AE nimmt bzw. die Versandkosten trägt. Eher doch nur umgekehrt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hallo? Kann mal einer dem dösigen Anwalt helfen? Um was geht´s? Sollen wir die Kopien bei Berh etwa mitschicken??



    Warum sollte dies anders als in Strafsachen sein in denen (auf Anforderung des Gerichts) doch auch der gefertigte Akteauszug vorgelegt wird ?

    In BerH-Sachen ist es soger noch nötiger, da der dort zust. Rpfl., im Gegensatz zum Rpfl. in den Strafsachen, die zugrundeligende Strafakte dem Inhalt nach nicht kennen kann.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."




  • Das Gefühl beschleicht mich auch.....:gruebel:
    Nein, er soll mir nur für 1-2 Tage die Handakte überlassen. Die Strafsache ist längst erledigt. Die Akte benötigt er jetzt also nicht zwingend.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!