Hallo,
nur mal so aus Interesse:
Kann die Person des Zwangsverwalters
auch als Insolvenzverwalter des gleichen
Schuldners auftreten?
Oder schließt das eine das andere aus?
Gruß Uffi
Hallo,
nur mal so aus Interesse:
Kann die Person des Zwangsverwalters
auch als Insolvenzverwalter des gleichen
Schuldners auftreten?
Oder schließt das eine das andere aus?
Gruß Uffi
Ich würde nie jemand als Zwangsverwalter bestellen, der InsoVerwalter ist.
Da würde ich doch eine Interessenkollision sehen. Also negativ.
Kaum vorstellbar, dass es sowas "in echt" gibt.
Die Vereinigung des IV mit dem ZV in einer Person schließt sich wegen § 56 InsO aus, da die Unabhängigkeit des IV nicht mehr gewahrt ist, HK § 56, RdNr. 3, mit Nachweis LG Augsburg RPfleger, 1997, S. 78
Die Bestellung des Sozius des IV als ZV sehe ich hingegen unkritisch.
Wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe warum auf der einen Seite der Schuldner selber und auch der Gläubiger Zwangsverwalter sein können, der InsO- Verwalter aber nicht. Von allen 3 Personen halte ich den IV doch noch für die vertrauenswürdigste Person und ich halte ihn auch für in der Lage beide Aufgaben voneinader zu trennen. Ganz entschieden im Gegensatz zu den beiden anderen Personen. Komisch das das der Gesetzgeber anders sieht. Aber ich muss ja nicht alles verstehen.
claudia
nicht aus der Sicht des ZV, sondern aus der des IV.
claudia
nicht aus der Sicht des ZV, sondern aus der des IV.
Da wertest du den Insolvenzverwalter aber ab. Der soll - übrigens in den Augen des Gesetzgebers - nicht können was Schuldner und Gläubiger problemlos schaffen.
War aber sowieso alles nur rethorisch gemeint.
Ist "in Echt" der Fall.
Zust. Rpflg. hat gemeint, daß wenn der Zw.Verw.
keine "Geschäfte" (z.B. Zustimmung zum freihändigen
Verkauf, also mit seiner eigenen Person) mit dem Inso-
Verw. tätigen würde, das auch nichts ausmacht.
Im Rahmen der so genannten "kalten Zwangsverwaltung" nimmt der Insolvenzverwalter auch beide Funktionen wahr.
Ich sehe dann kein Problem, wenn der IV vor seiner Bestellung zum Zwangsverwalter die Immobilie aus der Masse bereits freigegeben hatte.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!