Eine kleine Kostenfrage:
5 Käufer erwerben ein Grundstück um darauf als Bauherrengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen zu errichten (jeder Käufer 2 Wohnungen).
Es werden nun Auflassungsvormerkungen für die 5 Käufer am Grundstück
jeweils bezüglich xy Miteigentumsanteil an noch zu bildenden WE-Einheit 1,2 usw. eingetragen.
Das Grundstück kostet 100.000 Euro.
Der Wert des später bebauten Grundstücks wird ca. 500.000 Euro betragen.
Welchen Wert würdet Ihr für die Vormerkungen verwenden ?
§ 20 I letzt. Satz KosO ?
Eintr.kosten für Vormerkung
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100.000 Euro, nachdem es jetzt noch nicht bebaut ist und ergo derzeit einen Wert von 100.000 Euro hat.
Bei den Weiterverkäufen wird es wohl anders aussehen. -
Eine Bebauung für Rechnung des Erwerbers, wie sie § 20 Abs 1 KostO a.E. vorsieht, liegt ohnehin nicht vor, da die Bebauung erst erfolgt; Fälligkeitszeitpunkt der Gebühr s. § 7 KostO; schließe mich daher Andreas an.
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dito !
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