Wirksamkeit Geschäftsführerbestellung

  • Hallo!

    Kurze Frage:

    Ist die Bestellung eines Geschäftsführers durch Beschluss auch ohne Eintragung in das Handelsregister wirksam?? Angemeldet wird er später. Der neue GF soll aber bereits jetzt eine Zustimmung zum Verkauf von Geschäftsanteilen abgeben, die der derzeitge GF nicht abgeben möchte.

    Einzelvertretungsberechtigung ist selbstredend!

    Besten Dank

  • Die Bestellung von Geschäftsführern ist mit Beschluss wirksam. Einziges (mögliches) Problem ist der Vertretungsnachweis ohne Registerauszug.

  • Dem kann ich mich nur anschließen. Eintragung ist in der Regel nur deklaratorisch. Ausnahme wäre, wenn im Beschluss ein späterer Zeitpunkt festgelegt wird (z.B. ein genauer Termin oder Eintragung im HR).

  • Ich grabe diesen Uralt-Thread mal wieder aus mit einer etwas spezielleren Frage:

    Der alte GF wurde am 01.02 mit sofortiger Wirkung abberufen und ein neuer GF bestellt - jedoch wurde ihm keine wirksame Vertretungsregelung zugewiesen.

    Auf die Zwischenverfügung hin hat die Gesellschafterversammlung am 01.03 einen neuen Beschluss gefasst - dort wurde nochmals der alte GF mit sofortiger Wirkung abberufen und der neue GF bestellt - diesmal mit wirksamer Vertretungsregelung.

    Seit wann ist der neue GF im Amt (und damit anmeldeberechtigt)? Bereits zum 1.2 oder erst mit wirksamer Vertretungsregelung am 1.3?

  • Er ist durch den ersten Beschluss als Geschäftsführer bestellt, ob mit oder ohne Vertretungsregelung. By the way: Was ist eine wirksame Vertretungsregelung? Wenn nichts gesagt ist, vertritt er nach der allgemeinen Vertretungsregelung.

  • By the way: Was ist eine wirksame Vertretungsregelung? Wenn nichts gesagt ist, vertritt er nach der allgemeinen Vertretungsregelung.

    Na z.B.:

    • Gesellschaftsvertrag: "Alle Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann abweichend hiervon einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsberechtigung erteilen."
    • Beschluss: "X wird zum Geschäftsführer bestellt. Er vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen."

    Geht nicht, weil nicht von der Gesellschaftsvertrag gedeckt. Daher steht in schlauen Gesellschaftsverträgen: "Die Gesellschafterversammlung kann für jeden Geschäftsführer eine hiervon abweichende Vertretungsregelung beschließen" - dann geht alles.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Er ist durch den ersten Beschluss als Geschäftsführer bestellt, ob mit oder ohne Vertretungsregelung. By the way: Was ist eine wirksame Vertretungsregelung? Wenn nichts gesagt ist, vertritt er nach der allgemeinen Vertretungsregelung.

    Wie tom schreibt. Konkret wurde hier Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von § 181 BGB erteilt, was eine Musterprotokoll Satzung bei weiteren Geschäftsführern leider nicht hergibt.

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