mündliche Examensprüfung

  • eine Frage für den Fall der Eskalation:eek::
    Nehmen wir mal an, es stellt sich heraus, dass einer der Prüfer, auf Grund "persönlicher Differenzen", eine unsachliche innere Einstellung zu haben scheint. Habe ich als Prüfling die Möglichkeit einen "BEFANGENHEITSANTRAG" zu stellen? :vorlaut:



  • Mmhh, wir sind auch gut miteinander ausgekommen, aber als er nach der verhunzten ZV auch noch mit seinem Bauchladen und "Bin ich Kaufmann?" angefangen hat (ich grüße Sie, Herr K. :D!), war ich so von der Rolle, dass ich nicht mehr im HGB sondern im GmbHG hab angefangen zu blättern...



    Ich meine mich zu erinnern, dass ich diese Frage auch gehört hab, sie aber zum Glück nicht mich traf. Eine kurze Antwort eines Mitprüflings und dann meinte der Handelsrechtsfachmann und Dozent Herr St***, dass dieses Thema doch in seinem Block dran käme... Puuh!:unschuldi

    (wat n Schmunzeln auf meinem jesischt, als isch misch erinnärt hap)

  • In meinem Jahrgang hat sich übrigens auch mal der Prüfer (seineszeichens: Prodekan) nen Patzer erlaubt:
    Er vertrat felsenfest die Meinung, die Lösung auf seine Frage gehe eindeutig aus dem Gesetzestext hervor. Alle Prüflinge suchten, fanden die Lösung nicht, die anderen Prüfer suchten ebenfalls und wagten dann auszusprechen, was die Prüflinge sich nicht trauten. Der Herr hatte vergessen, die "neue" Ergänzungslieferung (schon ein paar Monate alt) einzusortieren.:wechlach:Den Paragraphen den er zitierte, gab es nicht mehr.

    Fazit: Nicht nur die Anwärter machen Fehler!:abklatsch

  • Mmhh, wir sind auch gut miteinander ausgekommen, aber als er nach der verhunzten ZV auch noch mit seinem Bauchladen und "Bin ich Kaufmann?" angefangen hat (ich grüße Sie, Herr K. :D!), war ich so von der Rolle, dass ich nicht mehr im HGB sondern im GmbHG hab angefangen zu blättern...



    Kommt mir auch sehr bekannt vor :)

  • eine Frage für den Fall der Eskalation:eek::
    Nehmen wir mal an, es stellt sich heraus, dass einer der Prüfer, auf Grund "persönlicher Differenzen", eine unsachliche innere Einstellung zu haben scheint. Habe ich als Prüfling die Möglichkeit einen "BEFANGENHEITSANTRAG" zu stellen? :vorlaut:


    Hat jemand diesbzgl. Informationen?
    ... müsste sich ja eigentich etwas in der jew. Prüfungsordnung finden lassen... :confused:

  • eine Frage für den Fall der Eskalation:eek::
    Nehmen wir mal an, es stellt sich heraus, dass einer der Prüfer, auf Grund "persönlicher Differenzen", eine unsachliche innere Einstellung zu haben scheint. Habe ich als Prüfling die Möglichkeit einen "BEFANGENHEITSANTRAG" zu stellen? :vorlaut:


    Hat jemand diesbzgl. Informationen?
    ... müsste sich ja eigentich etwas in der jew. Prüfungsordnung finden lassen... :confused:



    Das hatte ich eher als *vorsichtig formuliert* "nicht ganz ernst gemeint" angesehen...

    Da im normalen Rechtspfleger- oder Richterleben zu 95 % die Befangenheitsanträge als unbegründet zurückgewiesen werden, wird dir das (wenn das überhaupt möglich ist :nixweiss:) nur Ärger bringen...

    Und solange dir ein Dozent nicht im Unterricht gesagt hat "In der Prüfung lass ich dich durchfallen!", wird sowas sicher erfolglos bleiben...

    Und eine unsachliche Bemerkung... Du bist ja nicht aus Zucker, oder?

  • eine Frage für den Fall der Eskalation:eek::
    Nehmen wir mal an, es stellt sich heraus, dass einer der Prüfer, auf Grund "persönlicher Differenzen", eine unsachliche innere Einstellung zu haben scheint. Habe ich als Prüfling die Möglichkeit einen "BEFANGENHEITSANTRAG" zu stellen? :vorlaut:


    Hat jemand diesbzgl. Informationen?
    ... müsste sich ja eigentich etwas in der jew. Prüfungsordnung finden lassen... :confused:



    Hab für Nds. nochmal gelesen, aber nichts gefunden. Du musst nach der Prüfung Dein Ergebnis erläutert bekommen und kannst dann (unmittelbar in diesem Moment nicht später) eine Ergänzung verlangen. Aber ich halte es für wenig sinnvoll, derartige Anträge zu stellen. im Zweifel musst Du nochmal ran und kriegst dann Prüfer, die Deinen "Ruf" kennen.:eek:

  • :D... ja, na klar war da mehr Spaß als Ernst dran... :D

    ...und trotzdem hat mich mal interessiert, ob in unserem so hübsch und komplex ausgestalteten Rechtssystem sogar dem kleinen Prüfling ein "Rechtsmittel" gegen eine, wie auch immer geartete, "Willkür" (in den vorgehenden Beiträgen wurde des öfteren die subjektive Komponente jeder Bewertung angesprochen) in die Hand gegeben wird...

    95% der Befangenheitsanträgen gg. Richter o. RP gehen ins Leere? - da fehlt mir die Erfahrung... aber gut zu wissen :gehaess:

  • ...

  • Man sollte auch nicht vergessen, dass es ja glücklicherweise mehr als einen Prüfer gibt. Mit offensichtlichen Schikanen und Falschbeurteilungen käme wohl kein Prüfer bei seinem Gremium durch. Und es gibt, glaube ich, auch immer eine recht ausgewogene Mischung zwischen Praktikern und Dozenten, Neulingen als Prüfer und "alten Hasen".
    Ich stand seinerzeit zwischen Bestehen und Nichtbestehen (allerdings hatte ich "nur" die schriftlichen Prüfungen versemmelt und war nicht während des gesamten Studiums ein Wackelkandidat). Der Vorsitzende des Gremiums hat sich im Vorgespräch viel Zeit (für jeden Prüfling) genommen und ich kann die Atmosphäre der gesamten Prüfung nur als - den Umständen entsprechend - angenehm bezeichnen. Jede(r) bekam seine Chance sich einzubringen. Wichtig ist, wie hier schon gesagt wurde, aufmerksam zu bleiben, damit am jederzeit orientiert ist, falls sich die Aufmerksamkeit vom bislang geprüften auf einen selbst verlagert. Man muss auch einen Fall nicht unbedingt im Alleingang lösen, oft reicht es schon, wenn man nur einen Ansatz hat. Weiß man nicht mehr weiter, wird die Frage eben weitergegeben.
    Und bei den Spezialfragen für die "Sahnehäubchenpunkte" muss man eben auch einfach nur mal Glück haben. Dass als einzige Vorbereitung einer Staftat die "Vorbereitung eines Angriffskrieges" schon strafbar ist wußte ich nur deshalb, weil ich im Unterricht mal gelangweilt durch den Schönfelder geblättert habe...

    Alles in allem möchte ich deshalb ein motivierendes "Nur keine Panik!" in den Raum rufen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich möchte an dieser Stelle mal die Gelegenheit nutzen,
    mich bei allen, die sich hier so freundlich beteiligt haben , zu BEDANKEN... :2danke

  • Alles in allem möchte ich deshalb ein motivierendes "Nur keine Panik!" in den Raum rufen.



    Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen!
    Gefressen wurde noch keiner und jede mündliche Prüfung ist mehr oder weniger einfach Glückssache.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • eine Frage für den Fall der Eskalation:
    Nehmen wir mal an, es stellt sich heraus, dass einer der Prüfer, auf Grund "persönlicher Differenzen", eine unsachliche innere Einstellung zu haben scheint. Habe ich als Prüfling die Möglichkeit einen "BEFANGENHEITSANTRAG" zu stellen?

    Du kannst im Falle des Nichtbestehens vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen. Bei Spiegel Online wird von einem RA berichtet, der die Verfahrenskosten dafür auf 5000 € veranschlagt und die Erfolgsaussichten auf 10% schätzt. Der Artikel bezieht sich allerdings auf das 2. jur. Staatsexamen.

  • @Hotte: :daumenrau sehr interessanter Artikel :daumenrau
    ... wollen wir mal hoffen, dass ich nicht dazu gezwungen
    sein werde, meinen Kummer im Alkohol zu ertränken... ;)

    ... an und für sich sind die, mir bekannten, Prüfer allesamt feine Menschen, aber auch die können ja mal
    'nen schlechten Tag erwischen, ni wahr?! :bigoops:

  • och...selbst die dozenten, die einen nicht so sehr gut leiden mögen lassen einen zwar leiden, lassen aber in der regel niemanden mutwillig durchfallen und man ist vielleicht hinterher überrascht, dass sie einen besser benotet haben, als man erwartet hat

  • och...selbst die dozenten, die einen nicht so sehr gut leiden mögen lassen einen zwar leiden, lassen aber in der regel niemanden mutwillig durchfallen und man ist vielleicht hinterher überrascht, dass sie einen besser benotet haben, als man erwartet hat



    In einer Gruppe meines Jahrgangs musste eine Prüferin (Professorin) allerdings vom Vorsitzenden gebremst werden. Hat sich wohl ziemlich danaben benommen (Hände vors Gesicht geschlagen, Prüflinge als Idioten dastehen lassen: "Wie können Sie das nicht wissen ?"etc.). Aber sie wurde ja gebremst, also immerhin. Trotzdem: :behaemmer

  • Man kann nicht alles wissen und das gilt auch für die Prüfer.

    Wenn die früheren Anwärter ihre früheren Prüfer mit Fragen aufgrund der im Forum diskutierten komplizierten rechtlichen Sachverhalte "prüfen" würden, erscheint es nicht ausgeschlossen, dass auch mancher Prüfer sein blaues Wunder erleben könnte.

  • och...selbst die dozenten, die einen nicht so sehr gut leiden mögen lassen einen zwar leiden, lassen aber in der regel niemanden mutwillig durchfallen und man ist vielleicht hinterher überrascht, dass sie einen besser benotet haben, als man erwartet hat



    In einer Gruppe meines Jahrgangs musste eine Prüferin (Professorin) allerdings vom Vorsitzenden gebremst werden. Hat sich wohl ziemlich danaben benommen (Hände vors Gesicht geschlagen, Prüflinge als Idioten dastehen lassen: "Wie können Sie das nicht wissen ?"etc.). Aber sie wurde ja gebremst, also immerhin. Trotzdem: :behaemmer



    Frau Professorin E. Schü.?

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