Fristverlängerung bpD

  • Hallo zusammen!

    Vorliegend ist für ein erstrangiges Tankstellenrecht, dessen Laufzeit bis zum zum 31.12.2012 eingetragen ist, die Verlängerung der Befristung bis zum 31.12.2022 beantragt.

    Nach der Dienstbarkeit sind die Rechte II/2 - 5 eingetragen. II/2 hat für die beantragte Inhaltsänderung Rangrücktritt erklärt, die übrigen Rechte nicht. Nun tüftel ich an einer Formulierung für die Eintragung, insbesondere was das Rangverhältnis betrifft.

    "Die Laufzeit des Rechts ist bis zum 31.12.2022 verlängert. Ab 01.01.2013 Rang vor II/2 und Rang nach II/3-5."

    Ich kann das Rangverhältnis nicht weglassen, aber so eine Eintragung habe ich bisher noch nicht gesehen. Auch im HRP habe ich hierzu keine Vorschläge gefunden.

    Hat jemand eine Idee?

  • Der Rangvermerk muss rein. Von der Fassung her würde ich aber meinen, dass das Recht (auch später) seinen Vorrang behält, nur die Fristverlängerung erhält Rang nach denen, die nicht zugestimmt haben:
    "...verlängert; die Laufzeitverlängerung hat Rang nach Abt. II/3-5; eingetragen am..."
    Dass sie Rang vor II/2 hat, wäre mit der hM kein Problem, wonach die Veränderungsspalte sowieso den Rang der Hauptspalte teilt. Schließt man sich der Gegenmeinung an, muss auch der Vermerk rein (und müssten streng genommen die anderen Rangvermerke nicht rein). Schaden wird es nicht, das Rangverhältnis hinsichtlich aller Rechte klarzustellen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Der Rangvermerk muss rein. Von der Fassung her würde ich aber meinen, dass das Recht (auch später) seinen Vorrang behält, nur die Fristverlängerung erhält Rang nach denen, die nicht zugestimmt haben:
    "...verlängert; die Laufzeitverlängerung hat Rang nach Abt. II/3-5; eingetragen am..."
    Dass sie Rang vor II/2 hat, wäre mit der hM kein Problem, wonach die Veränderungsspalte sowieso den Rang der Hauptspalte teilt. Schließt man sich der Gegenmeinung an, muss auch der Vermerk rein (und müssten streng genommen die anderen Rangvermerke nicht rein). Schaden wird es nicht, das Rangverhältnis hinsichtlich aller Rechte klarzustellen.


    :zustimm:.

    Die Streitfragen zum Rang der Eintragungen in der Veränderungsspalte haben wir doch hier schon diskutiert:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=19401

  • Formulierung ähnlich wie Andreas:

    "Die Befristung ist bis zum 31.12.2022 verlängert. Im Rang nach Abt. II Nrn. 3, 4 und 5 eingetragen am ..."

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde so eintragen wie vom Fragesteller selbst vorgeschlagen, weil man zur Vorsicht (Haupt- und Veränderungsspalte!) im Verhältnis zu allen Rechten Rangvermerke buchen sollte.

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