Alles anzeigenAlso rein rechtlich betrachtet dürfte man die PKH-Bewilligung meines Wissens in so einem Fall nicht abändern.
Praktisch habe ich es aber in vergleichenbaren Fällen schon gemacht und da nie Beschwerde eingelegt wurde, bliebt der Änderungsbeschluss in der Welt und es wurde gezahlt oder komplett aufgehoben.
Das mach' ich nicht; vgl. z.B. OLG Brandenburg 19.03.2007 9 WF 45/07
(juris). Eine fehlerhafte PKH-Bewilligung kann nicht nach § 120 IV ZPO
abgeändert werden.
Wenn das Verfahren in die Beschwerde geht, werde ich aufgehoben.
Wir schützen also die Beschwerde-Hanseln und bestrafen die redlichen
Kostenschuldner.
Das geht mir gegen den Strich.
Außerdem Aktion Kain und Abel: Soll ich der Hüter meines Richters sein?
nach fast 15 Jahren Tätigkeit als RPfl'in habe ich es mir fast völlig abgewöhnt, hinter den Richtern hinterherzuräumen und sie auf ihre Fehler hinzuweisen. Ich steh jetzt auf dem Standpunkt: Dazu habe ich eh zuviel zu tun, die Richter sind selber groß und sollten wissen, was sie tun. Und wenn nicht, sollen sie für ihre Fehler selber gerade stehen. Ich mach genügend eigene...