Ich möchte mal eine Frage hier anhängen:
Es wird bereits eine Freiheitsstrafe gegen einen Heranwachsenden vollstreckt. Vor dieser wurde gegen ihn eine Jugendstrafe mit Bewährung in einem anderen Verfahren verhängt und die Bewährung jetzt widerrufen.
Nun müsste nach § 89a Abs. 1 JGG eine Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgen. Kann ich diese von mir aus veranlassen (die StA anschreiben) oder muss der Richter als Vollstreckungsleiter dies zuvor anordnen?
Könnte jemand das/die entsprechenden Schreiben hier als Muster einstellen oder mir per PN zukommen lassen?