nachträgliche Beratungshilfe

  • Hallo, ich muss mich hier noch mals reinhängen. Habe vor Monaten die nachträgliche Beratungshilfe zurückgewiesen und der RA hat nun Erinnerung eingelegt. Nun bin ich auf der Suche nach dem Beschluss des LG Hannover vom 09.07.1999. Den NdsRpfl.2000 habe ich auch nicht, da ich in LSA bin. :hoffebete Wer kann mir schnell helfen :gruebel: Danke vorerst :)

  • Nein, aber trotzdem Danke. Habe mich in meinem Beschluss auf den LG Beschluss bezogen und habe den sicherlich bei meiner Aufräumaktion versehentlich zerfetzt.

  • Den NdsRpfl.2000 habe ich auch nicht, da ich in LSA bin.



    Mit Leitsatz und Gründen findet sich die Entscheidung auch unter NJW-RR 2000, 1370 und FamRZ 2000, 1230 f.

    Nicht das dies ein Qualitätsmaßstab wäre, aber es gibt neuere und ausführlichere Entscheidungen, die das Problem ebenfalls behandeln.

    Was mich an der LG Hannover-Entscheidung beispielsweise stört, ist der Hinweis, dass der RA entweder selbst prüfen muss, oder den Mandant an das Gericht verweisen kann. Letzteres sehe ich, zumindest was die Absolutheit der Aussage angeht, anders.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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