Wahrheitsgemäße Aussagen- Beratungshilfe notwendig

  • In diesem Fall würde ICH Beratungshilfe eher bewilligen. Die Auffassung, dass die Antragstellerin sich IN einem gerichtlichen Verfahren befindet, halte ich für unzutreffend, denn das Ordnungsgeld-Verfahren ist ABGESCHLOSSEN, auch wenn noch ein RM möglich WÄRE. Ob es sinnvoll ist, ein solches einzulegen, möchte die Antragstellerin wissen und sich hierüber beraten lassen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • In diesem Fall würde ICH Beratungshilfe eher bewilligen. Die Auffassung, dass die Antragstellerin sich IN einem gerichtlichen Verfahren befindet, halte ich für unzutreffend, denn das Ordnungsgeld-Verfahren ist ABGESCHLOSSEN, auch wenn noch ein RM möglich WÄRE. Ob es sinnvoll ist, ein solches einzulegen, möchte die Antragstellerin wissen und sich hierüber beraten lassen.

    Da werden wir beide uns nie einig werden :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • In diesem Fall würde ICH Beratungshilfe eher bewilligen. Die Auffassung, dass die Antragstellerin sich IN einem gerichtlichen Verfahren befindet, halte ich für unzutreffend, denn das Ordnungsgeld-Verfahren ist ABGESCHLOSSEN, auch wenn noch ein RM möglich WÄRE. Ob es sinnvoll ist, ein solches einzulegen, möchte die Antragstellerin wissen und sich hierüber beraten lassen.

    :daumenrau

  • ich würde keine bewilligen:

    sie erschien nicht als Zeuge und bekommt dafür ein Ordnungsgeld als Person, das ist ihre eigene Sache, eine gerichtliche Sache

    wir sind hier schon großzügig in der Auslegung der Voraussetzungen, aber das kann man nicht unendlich treiben

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