Die angehängte RM-Belehrung weist den 304 StPO aus ...
Wahrheitsgemäße Aussagen- Beratungshilfe notwendig
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Diabolo -
9. November 2007 um 15:55
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In diesem Fall würde ICH Beratungshilfe eher bewilligen. Die Auffassung, dass die Antragstellerin sich IN einem gerichtlichen Verfahren befindet, halte ich für unzutreffend, denn das Ordnungsgeld-Verfahren ist ABGESCHLOSSEN, auch wenn noch ein RM möglich WÄRE. Ob es sinnvoll ist, ein solches einzulegen, möchte die Antragstellerin wissen und sich hierüber beraten lassen.
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In diesem Fall würde ICH Beratungshilfe eher bewilligen. Die Auffassung, dass die Antragstellerin sich IN einem gerichtlichen Verfahren befindet, halte ich für unzutreffend, denn das Ordnungsgeld-Verfahren ist ABGESCHLOSSEN, auch wenn noch ein RM möglich WÄRE. Ob es sinnvoll ist, ein solches einzulegen, möchte die Antragstellerin wissen und sich hierüber beraten lassen.
Da werden wir beide uns nie einig werden
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In diesem Fall würde ICH Beratungshilfe eher bewilligen. Die Auffassung, dass die Antragstellerin sich IN einem gerichtlichen Verfahren befindet, halte ich für unzutreffend, denn das Ordnungsgeld-Verfahren ist ABGESCHLOSSEN, auch wenn noch ein RM möglich WÄRE. Ob es sinnvoll ist, ein solches einzulegen, möchte die Antragstellerin wissen und sich hierüber beraten lassen.
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Vielen Dank !
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ich würde keine bewilligen:
sie erschien nicht als Zeuge und bekommt dafür ein Ordnungsgeld als Person, das ist ihre eigene Sache, eine gerichtliche Sache
wir sind hier schon großzügig in der Auslegung der Voraussetzungen, aber das kann man nicht unendlich treiben
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