Änderung vereinfachtes Unterhaltsverfahren zum 01.01.2008

  • Ich glaube, auf dem Rechtsstand waren wir schon. Ich habe nur den Entwurf zu § 36!? EGZPO-E aus Mitte November vorliegen, der aber soweit ich das durchblicke, der Synopse entspricht. Aber eine Übergangsregelung ist da nicht zu finden. Wird das vielleicht noch mit der Änderung der VordruckVO nachgereicht? Auch wenn der Festsetzungsbeschluss nicht zum amtlichen Vordrucksatz gehört, hätte ich derzeit Skrupel, laufenden Unterhalt einfach wie bisher nach der RegelbetragVO nach dem 01.01.08 festzusetzen, wenn die Anträge noch dieses Jahr eingegangen sind.

  • Bienenschwarm:

    Wenn Du genau liest , habe ich bereits in #8 für derzeit nicht erledigte/eingehende Anträge einen Vorschlag gemacht.
    Zumindest mit diesem Vorschlag ( mehr ist es nicht ) kann man sich fachlich auseinandersetzen.

  • Die Vorgehensweise ist denkbar, sofern es tatsächlich für leufende Verfahren keine extra Übergangsregel gibt (wonach es ja im Moment wohl aussieht).

    Ich weiß aber nicht, ob man im Streitfall einen neuen Antrag verlangen kann, da der Antrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war und da der neue § 35 EGZPO ja eine Umrechnung von Alttiteln vorsieht, die man hier ja bezüglich des Antrags nach altem Recht auch anwenden könnte.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das krieg ich mit meinem Jugendamt/UV-Kasse hin , da zwischen Familiengericht u. Jugendamt ein sehr guter Kontakt besteht.

    Im übrigen dürfte das Jugendamt selbst ein Interesse daran haben, dass Titel , die nach dem 1.01.08 ergehen, bereits neues Recht berücksichtigen.
    Dumm nur , dass für die Zeit vorher wie bisher tituliert werden muss und die "amtlichen" Festsetzungsbeschlüsse "für beides " hierfür nicht passen.

  • Bienenschwarm:

    Wenn Du genau liest , habe ich bereits in #8 für derzeit nicht erledigte/eingehende Anträge einen Vorschlag gemacht.
    Zumindest mit diesem Vorschlag ( mehr ist es nicht ) kann man sich fachlich auseinandersetzen.



    Ja sicher. Ich hatte nur aufgrund der nachfolgenden Beiträge die Hoffnung, irgenwer in diesem Staat wüsste zumindest mit Gewissheit, ob überhaupt eine Übergangsregelung getroffen wird (und ich bis dahin besser alles liegen lassen sollte) oder nicht. Ich dachte, das würde am 30.11. endlich feststehen. Aber die Gerichte werden ja sinnvoller Weise immer zuletzt unterrichtet. Und selbst unser Jugendamt, das normaler Weise sofort ausgearbeitete Empfehlungen bekommt, weiß nicht Konkretes. :(
    Ich glaube, ich lass Eingänge ab 1.12.07 jetzt trotzdem liegen, bevor ich nächstes Jahr womöglich alles noch einmal für die Erhebung von Einwendungen oder zur Stellungnahme rausschicken muss.

  • Anbei als Anlage ein Formulierungsvorschlag, wie ein Umstellungsantrag für ein noch nicht abgeshlossenes laufendes Verfahren aussehen könnte.
    Für die UV-Kasse müsste der Antrag angepasst werden ; das kann ich aber auf Wunsch nachliefern.

    Bei dem Umstellungsantrag besteht noch die Unsicherheit , ob die Übergangsvorschrift in § 35 Nr. 4 EGZPO oder in einem neuen § 36 EGZPO verkündet wird; daher die eckige Klammer.

  • Na, dann warten wir ungeduldig auf den Weihnachtsmann ähhh auf die Verkündung des § 36 EGZPO. ;)

    Jedenfalls danke schon mal für die ganzen aktuellen Infos dazu! :daumenrau

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Tach auch, ja mich gibt`s noch...(einschl. aller Rechtschreibfehler)

    Ich habe hier gerade von einem Verlag (der Name ist so ähnlich wie der eines junges Mannes) einen Flyer vorliegen in dem heißt es:

    "[...] mit dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechtes hat der Gesetzgeber die Rechte der der Kinder maßgeblich gestärkt. Neben der Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht stellt das Gesetz aber auch kinderbetreuende nicht verheiratete Mütter und Väter besser und hebt die unterschiedlichen Mindesunterhaltssätze in Ost und West auf - in dessen Folge wird die Regelbetrag VO abgeschafft.

    Durch diese grundlegende Neugestaltung des Unterhaltsrechts werden die Vordrucke im "vereinfachten Verfahren" gem. der Dritten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhaltvordruckverordnung geändert.

    [...] Für die bisherigen Vordrucke gibt es keine Aufbrauchsfrist. <Bitte bestellen Sie daher jetzt bei uns bla bla bla>"

    Frage:
    Gibt es die die dritte VO der Kindesunterhalvordruckverordnung schon ?
    Hat jemand einen Link?
    Gibt es schon aktualisierte Vordrucke im Internet als pdf. oder Word.Datei ?
    Hier ist noch keine Aktualisierung erfolgt.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Gibt es schon aktualisierte Vordrucke im Internet als pdf. oder Word.Datei ?


    Ach, Ernst P., keine Panik!

    Erfahrungsgemäß bekommen wir Mitte Januar die neue VordruckAV zur Kenntnis, Ende Jan. die ersten neuen Papier-Vordrucke und gegen Ende 2008 evtl. eine entsprechende Datei. :D

    Es sei denn, man kümmert sich selbst... ;)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es sei denn, man kümmert sich selbst... ;)



    Das ist ja mein Ansinnen.

    Habe hier bislang gerne und erfolgreich mit Word- bzw. pdf.Dateien gearbeitet. Wollte diese halt nur den neuen Begebenheiten anpassen und dazu wollte ich sehen, wie die aktuellen offiziellen Dinger in der VVO aussehen.

    Dass Verlag Panik verbreitet, da die gerne was verkaufen möchten ist klar...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • ich möchte kurz über den Fortgang hinsichtlich der notwendigen Änderungen für die Formularsätze für das vereinfachte Verfahren berichten:

    Die Änderung der Kindesunterhaltsvordruck-VO nach § 659 ZPO bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
    Hierüber wird der Bundesrat am 20.12.07 abstimmen.
    Aus der Vordruck-VO soll eine neue "Kindesunterhalt-Formularverordnung" werden.
    Der neue Formularsatz soll dann unverzüglich auf die Homepage des BMJ
    ( http://www.bmj.de ) eingestellt werden und kostenfrei heruntergeladen werden können.

    Ich bezweifle aber sehr , dass bei den Fomularen auch Fessetzungsbeschlüsse sein werden.:mad:


  • Ich bezweifle aber sehr , dass bei den Fomularen auch Fessetzungsbeschlüsse sein werden.:mad:



    Und das wäre dann in Niedersachsen auch mal wieder eine vortreffliche Gelegenheit, die Festsetzungsbeschlüsse zentral in Eureka-Text einzupflegen, damit nicht jedes Amtsgericht für sich selbst die Textbausteine erstellen muss. Wurde trotz meiner Anregung (und von anderen?) bisher nie für nötig befunden...


  • Und das wäre dann in Niedersachsen auch mal wieder eine vortreffliche Gelegenheit, die Festsetzungsbeschlüsse zentral in Eureka-Text einzupflegen, damit nicht jedes Amtsgericht für sich selbst die Textbausteine erstellen muss.


    Absolut :zustimm:!!! :habenw


    (Ich wäre aber notfalls auch mit solchen ausfüllbaren PDF-Dateien zufrieden, wie ich sie bisher für das vV hatte.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • [quote=Ulf;261839
    (Ich wäre aber notfalls auch mit solchen ausfüllbaren PDF-Dateien zufrieden, wie ich sie bisher für das vV hatte.)[/quote]

    Ja, ist aber für die Service-Einheit immer ziemlich doof zu schreiben, zumal sich die (unsere) Pdfs nicht abspeichern lassen für spätere weitere Ausfertigungen, z.B. bei Titelüberleitungen für die UVK.

  • [quote=Ulf;261839
    (Ich wäre aber notfalls auch mit solchen ausfüllbaren PDF-Dateien zufrieden, wie ich sie bisher für das vV hatte.)[/quote]

    Ja, ist aber für die Service-Einheit immer ziemlich doof zu schreiben, zumal sich die (unsere) Pdfs nicht abspeichern lassen für spätere weitere Ausfertigungen, z.B. bei Titelüberleitungen für die UVK.


    Genau. Wenn schon alles auf Vista umgestellt wird, die EDV zentral verwaltet wird, könnte man da gleich weiter machen und sowas auch dazupacken. Das war bisher einer der ganz wenigen Gründe, warum hier noch Schreibmaschinen in Nutzung sind.

  • Ich habe mit ausfüllbaren PDF-Dateien eher so meine Probleme.
    Da wir in Ba-Wü Formulare über die Fachanwendung forumSTAR irgendwann einmal erhalten werden ( bisher gibts nix ) , muss mal wieder die gute alte Dot-Datei in Word herhalten.

    Also wers fertigbringt , die künftigen Festsetzungsbeschlüsse in Word zu erstellen, darf mir diese gerne zukommen lassen ( gerne auch PN ).


  • (Ich wäre aber notfalls auch mit solchen ausfüllbaren PDF-Dateien zufrieden, wie ich sie bisher für das vV hatte.)



    Ja, ist aber für die Service-Einheit immer ziemlich doof zu schreiben, zumal sich die (unsere) Pdfs nicht abspeichern lassen für spätere weitere Ausfertigungen, z.B. bei Titelüberleitungen für die UVK.


    Meine lassen sich auch nicht speichern. Daher drucke ich immer sämtliche Seiten selbst aus (auch für die Ausfertigungen, Abschriten usw.). Die SE muss dann nur noch siegeln, unterschreiben, ZU-Datum ergänzen und so'n Kleinkram.
    Spätere Teilausfertigungen werden per Fotokopie hergestellt.

    Ist - wie ich gestehe - nicht optimal aber ich find's besser, als die Vordrucke per Hand auszufüllen.

    Optimal wäre allerdings tatsächlich eine Vorlage z.B. in EUREKA Text.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.



  • Optimal wäre allerdings tatsächlich eine Vorlage z.B. in EUREKA Text.



    M.E. müsste in die Vorlage auch gar nicht so viel neues rein. Das Rubrum ist ja schon erfasst. Eine Unterteilung nach den Altersstufen im Beschluss ist zwar nett für das Vollstreckungsorgan, aber auch nicht zwingend vorzunehmen, sodass nur der Prozentsatz des Mindestunterhaltes aufzunehmen ist und der Zeitpunkt, ab wann der laufende Unterhalt zu zahlen ist - zudem sind die Rückstände zu beziffern und der Zeitraum hierfür anzugeben sowie die Kostenentscheidung und der Streitwert anzugeben; wie in den Unterhaltsurteilen auch - gibt es für die Urteile vielleicht schon eine Vorlage in Eureka, die verwendet werden könnte?

    Dann müssten eigentlich nur noch neue Textbausteine für die erstattungsfähigen Kosten und die Rechtsmittel-/ Einwendungsbelehrung gem. § 649 Abs. 2 programmiert werden.

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