Hallo, ich greife diesen alten Thread mal wieder auf, weil mich nun auch diese Frage beschäftigt.
Da unser Gläubiger über den Schuldner ziemlich verärgert ist und auch "mitschuld" ist, dass die RSB versagt wurde, soll ich die Vollstreckung wieder einleiten.
Aus den festgestellten Forderungen über eine vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszuges, und die Zinsen der vergangenen 7 Jahre über den entsprechenden VB?
Gibt es inzwischen Rechtsprechung zu der Verjährung von Zinsen?