Inkassokosten und Erstattungsfähigkeit - Zusammenstellung

  • Eine Zusammenstellung über die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten mit Rechtsprechungsnachweisen liefert der Beitrag vom 10.04.2006 auf verbraucherrechtliches.de
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    Mel
    (Mod.)

    Zusammenfassung:

    Inkassokosten sind der Höhe nach beschränkt auf vergleichbare Rechtsanwaltskosten.

    Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig, wenn die Einschaltung des Inkassounternehmens erfolglos blieb und anschließend ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde.

    Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig, wenn wenn die Forderung gegenüber dem Gläubiger bestritten wurde oder der Schuldner mitteilt, dass er zahlungsunfähig ist.

    Kontoführungsgebühren sind nicht erstattungsfähig

    Adressermittlungskosten sind nur im Einzelfall und nur in der nachgewiesenen Höhe erstattungsfähig

  • Kai Bei den Kontoführungskosten gibt es noch Titel, in denen ein monatlicher Betrag tituliert ist. :D XXX (edit by Kai) und ein paar andere Inkassos haben das so ne zeitlang versucht. :wechlach:

  • Hallo Erzett,

    mich würde interessieren, warum titulierte Kontoführungsgebühren nicht erstattungsfähig sind i.S.d. §788 ZPO.

    Habe hier einen PfüB einer Inkassofirma vorliegen, durch den sowohl rückständige als auch laufende Kontoführungsgebühren, die laufend tituliert sind (3DM /Monat + USt.), gepfändet werden sollen.

    MfG,

    rezk

    P.S.: Habe juris und beck-online erfolglos konsultiert.

  • Also wenn sie laufend tituliert sind, erkenne ich sie natürlich an.

    Dann sind diese Konto-FK allerdings titulierte Nebenforderungen und keine Vollstreckungskosten. Daher muss man nicht mehr prüfen, ob sie erstattungsfähig iSv § 788 ZPO sind.

  • Dito. Inzwischen werden die Kosten nicht mehr Kontoführungskosten sondern Bankgebühren genannt. Pro Buchung so 28 c. Da soll sich der Gl mal ein anderes Konto aussuchen, auf das die Zahlungen überwiesen werden, entweder auf eines, das keine Kosten auslöst oder auf diese "Gebühren" verzichten.

  • Dito. Inzwischen werden die Kosten nicht mehr Kontoführungskosten sondern Bankgebühren genannt. Pro Buchung so 28 c. Da soll sich der Gl mal ein anderes Konto aussuchen, auf das die Zahlungen überwiesen werden, entweder auf eines, das keine Kosten auslöst oder auf diese "Gebühren" verzichten.



    Machst du bei Frau M. aus S. regelmäßig eine entsprechende Auflage ?

    Mir war der Aufwand bei den pillepalle-Beträgen ehrlich gesagt bisher zu groß.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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