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Selbst wenn ich jetzt langsam aber sicher von der Ausgangsfrage abweiche, stellt sich mir dann noch die Frage:
Welcher Verteilungsmaßstab wird dann angelegt?
Das bisherige, sprich das nicht geänderte Schlussverzeichnis, oder ein unter Berücksichtigung der Reduzierung geändertes Schlussverzeichnis (das eigentlich nicht geändert werden darf)?
Verteilt wird ausschließlich nach dem Schlussverzeichnis wie es niedergelgt worden ist und nichts anderem.
Ich weiß, unbefriedigend, ist aber nun mal so.
Ich widerspreche nicht!
Aber dann bekäme die ihre Forderung reduzierende Gläubigerin auch ein winziges Häppchen ab.
Und dann könnte sich folgendes abspielen:
Der TH verteilt gemäß Schlussverzeichnis, das von der Tabelle abweicht.
Unsere korrekt handelnde Gläubigerin weist den TH nach Eingang des Geldes noch einmal darauf hin, dass sie ihre Forderung reduziert hat und fragt, was soll ich mit dem überschüssigen Geld nun machen.
Der TH antwortet: Überweisen Sie es bitte auf das Insolvenzkonto.
Das Geld kommt.
Dann muss dieses kleines Törtchen irgendwie verteilt werden.
Bis es eines Tages heißt:
Es war einmal ein Treuhänder, der verteilte und verteilte und...
und wenn er nicht gestorben ist...