Folgen einer russischen Scheidung bzgl Kind

  • Bei mir stand gestern eine KiMu in der RASt um einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge aufnehmen zu lassen.

    Sachverhalt:
    Spätaussiedler aus der Russ. Förderation
    in Rußland geschieden
    mdj. Kind bei der KiMu
    KiVa lebt in Rußland
    im Scheidungtermin wäre gesagt worden, dass Ki bleibt bei der Mutter
    nichts zum Kind im Scheidungsurteil

    So, zum Glück hatte die Dame keine Unterlagen mit, aber sie kommt wieder...

    meine Kollegin meint sich zu erinnern, dass in Rußland bei einer Scheidung die Sorge, soweit nix anderes entschieden ist, auf die KiMu "übergeht"
    Die Richterin die sowas schonmal bearbeitet hat, ist nicht aufzutreiben.
    Wenn das so ist, dann ist hier ja nix zu entscheiden....

  • meine Kollegin meint sich zu erinnern, dass in Rußland bei einer Scheidung die Sorge, soweit nix anderes entschieden ist, auf die KiMu "übergeht"



    Eine derartige Regelung ist mir nicht bekannt. Hier gibt es Infos über die Scheidungsfolgen in Russland. Im Zweifel Antrag lieber aufnehmen.

  • In Russland können einvernehmliche Ehescheidungen, wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesamt geschieden werden, das darüber eine Urkunde ausstellt.

    Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, erfolgt die Ehescheidung - soweit ich Urteile gesehen habe - immer durch das Gericht, das auch die elterliche Sorge regelt. Die Regelung sollte auch im vorliegenden Fall in dem Urteil enthalten sein. Hoffentlich hat die KiMu eine brauchbare Übersetzung ins Deutsche dabei.

    Ich würde der KiMu außerdem den Tipp geben, bei Standesamt ihres Wohnortes jetzt einen Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach Art. 7 § 1 Familienrechtsänderungsgesetz zu stellen, falls sie das noch nicht getan haben sollte. Diese Anerkennung wird sie spätestens benötigen, wenn sie ein Familienbuch anlegen lassen oder wieder heiraten will. Jetzt hat sie hoffentlich noch alle Unterlagen beisammen. In ein paar Jahren sind diese vielleicht durch Umzug oder ähnliches verloren gegangen, wenn sie dann für die Anerkennung dringend benötigt würden.

  • @ candide

    Ich werde dann nächste Woche mal sehen was die Dame anschleppt. Eine Übersetzung mit "Stempel" hat sie wohl schon.
    Zumindestens hab ich ihr den Antrag für ihr 2. Kind ausgeredet, es ist 21......

    Den Tip mit der Anerkennung der Entscheidung werde ich ihr versuchen zu geben.

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