Einen schönen guten Morgen alle zusammen!
Ich bin grad hin- und hergerissen, ob ich meine Akte weglege oder nicht. Ich habe eine Ausschlagung in der alle Erben der ersten und zweiten Ordnung ausgeschlagen haben. Ich überleg jetzt, ob ich beim Bruder des Erblassers (geb. 1932) anfrage, ob seine Eltern Geschwister und diese Kinder hatten.
Wie handhabt Ihr das denn so??
Erbenermittlung nach Ausschlagung
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nyana -
30. Januar 2008 um 08:42
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Was ist denn an Nachlasswerten vorhanden ?
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Die Ausschlagungen werden wegen Überschuldung erfolgt sein.
Unter dieser Prämisse gibt es für eine weitere Erbenermittlung keinen Anlass.
Also weglegen. -
Ich höre meist nach der 2. Ordnung mit dem Nachfragen auf und lege weg, da davon auszugehen ist, dass auch die Erben höherer Ordnungen ausschlagen werden.
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Bei überschuldetem Nachlass ist das vergebliche Mühe...
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Außerdem hat diese Verfahrensweise den Vorteil, dass der Nachlass nicht dem Fiskus anheimfällt, wenn später noch irgendwelche bis dato unbekannte Nachlassgegenstände auftauchen sollten.
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Also im Erbausschlagungsverfahren erfolgt von mir aus keine Amtsermittlung. Wer mir als Miterbe angegeben wird, den schreibe ich dann an. Das Nachlassgericht ist ja nur verpflichtet, die Ausschlagungserklärungen zur Akte zu nehmen.
Also weglegen. -
In Bundesländern mit amtlicher Erbenermittlung sieht die Sache aber natürlich etwas anders aus. Insoweit kommt es auf die eingangs gestellte Frage durchaus an.
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Ich höre meist nach der 2. Ordnung mit dem Nachfragen auf und lege weg, da davon auszugehen ist, dass auch die Erben höherer Ordnungen ausschlagen werden.
So machen wir das hier (grundsätzlich) auch !!
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In Bundesländern mit amtlicher Erbenermittlung sieht die Sache aber natürlich etwas anders aus. Insoweit kommt es auf die eingangs gestellte Frage durchaus an.
Aber auch da ist immer die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen zu beachten. -
Ist ja meine Rede in #3.
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Sehr schön - wieder "eine Nummer" erledigt. Ich danke allen und verfüg dann mal weglegen mit dem überschuldeten Nachlass.
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Sehr vernünftig!
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Eine weitere Diskussion zu dieser Thematik gibt es auch schon hier.
Die Erben 2. und 3. Ordnung werden hier auch nur angeschrieben wenn sie direkt benannt werden. Haben die Erben der ersten Ordnung die Erbschaft ausgeschlagen, bekommen sie ein Anschreiben m.d.B. die Erben zweiter und dritter Ordnung anzugeben. In dem Schreiben steht auch, dass davon ausgegangen wird dass keine weiteren Erben vorhanden sind wenn nicht binnen einer Frist von einem Monat Angaben zu Erben 2. und 3. Ordnung gemacht werden. Damit sind die Akten recht schnell erledigt, da nach Fristablauf weggelegt wird. Mitteilungen aufgrund des Anschreibens kommen relativ selten rein.;)
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