Vio: Danke, wieder was gelernt. Ich sage nur: Generation Doof.
Schlauer bin ich jetzt auch nicht. Fraglich ist letztlich, ob noch Prüfungstermin nach Abhaltung eines Schlusstermins möglich sind. Der Richter sagt ja, andere sagen nein. Also bleibt es wie bei #38 beschrieben. Jeder macht es so, wie er es für richtig hält...
Wenn Prüfungstermine nach dem Schlusstermin noch möglich sein sollen, kommt bestimmt noch der Gedanke auf, dass in der WVP auch noch Forderungsprüfungen möglich sind.
Nein Leute, dass kann es doch wirklich nicht sein.