Alles anzeigen Alles anzeigenUnd wie würdest du das der Antragstellerin begründen ?
Für eine Ratenzahlungsvereinbarung gibts nix! Das ist kein rechtliches Problem.
Kontoschutzanträge kann der Schuldner/Antragsteller selbst stellen bzw. Raten selbst verhandeln.
So?
Ferner hat ein Schuldner keinerlei ANSPRUCH auf Ratenzahlung - somit ist hier nicht die Wahrnehmung von RECHTEN gegeben :daumenrun:daumenrun:daumenrun
allen Vorpostern!