Ich hol das mal wieder rauf, weil ich bisher nix gefunden habe:
Die beklagte GmbH macht natürlich keinen Verdienstausfall geltend, sondern will 50 €/Stunde für ihren Mitarbeiter, der beim Termin neben dem Anwalt anwesend war.
Dies hätten sie so der WEG in Rechnung gestellt. Wie gesagt: nicht die WEG ist die Beklagte, sondern die Verewalter-GmbH selbst.