Beratungshilfe für Asylrecht

  • Ich weiß nicht, ob die Problematik hier schon mal besprochen wurde, aber bei uns hier am AG tauchen zunehmend Anträge auf Beratungshilfe für das Asylverfahren, das Verteilungsverfahren, usw. auf.

    Der Rechtsanwalt, der hier zumeist tätig ist, hat einen Ruf zu verlieren und ist nur auf derartige Verfahren spezialisiert.

    Bisher konnten wir nicht substantiiert ablehnen, dass für das Asylverfahren nur ein Schein erteilt werden kann ( außerdem, wie viele Angelegenheiten vorliegen bei z.B. Familien - teilweise ja z.B. Großfamilien aus Afrika betroffen).

    Die genannten Fundstellen wurden mit Gegenmeinungen entkräftet und mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigenandrohung (wegen Rechtsbeugung) seinerseits gegen die Sachbearbeiter geahndet.:eek:

    Es wurden bereits von Seiten eines benachbarten AG`s Anträge auf Ausschluss aus der Anwaltschaft gestellt, die jedoch bisher keinen Erfolg hatten....:mad:

    Meine Vorgänger haben aus Angst vor derartigen Maßnahmen fast alles bewilligt und bezahlt, was der Anwalt beantragt hat.:(

    Die mir derzeit vorliegenden Entscheidungen datieren aus dem Jahr 2000 und 2001, weswegen ich hier gern noch aktuelle Entscheidungen einholen würde, die mir evtl. weiterhelfen.

    Insbesondere ist interessant, ob die Asylbewerber eine andere Möglichkeit der Beratung haben, ob eine Erhöhungsgebühr anfällt bei der Vertreung mehrerer Familienmitglieder (in meinen Entscheidungen verneint, da eine Angelegenheit - verschiedene Gegenstände der anwaltlichen Beratung) und welche Tätigkeiten im Asylverfahren jeweils eine Angelegenheit bilden.
    :confused:

    Ich hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen.

  • Sehe ich ebenso. Die Bewilligung von BerH kommt nicht in betracht, da eine andere Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht (Beratung durch die Behörde, Antragstellung direkt dort).

    Sollte aus irgendeinem Grund doch Beratungshilfe bewilligt werden oder durch einen anderen Sachbearbeiter ein Berechtigungsschein erteilt worden sein. Liegt auf jeden Fall nur eine Angelegenheit für die Familie vor, eine Erhöhungsgebühr ist ebenfalls ausgeschlossen, da verschiedene Gegenstände.

  • Zitat

    Meine Vorgänger haben aus Angst vor derartigen Maßnahmen fast alles bewilligt und bezahlt, was der Anwalt beantragt hat.:(

    Dann wäre aber ganz kräftige Kollegenschelte angebracht. Durch so plumpe Drohungen darf man sich nicht beeinflussen lassen. Und was wäre denn ggf. einfacher als eine Zurückweisung gewesen. Dann hätte man eine abschließende Rechtsmittelentscheidung durch den Richter erhalten und für die Zukunft wäre alles klar gewesen.

    Zunächst einmal würde ich auch auf das Ausländeramt als andere Stelle verweisen. Allerdings ist das jeweils eine Einzelfallentscheidung und nur möglich, wenn das Amt nicht als Gegner einzuschätzen ist. Wenn der Antragsteller substantiiert vortragen kann, dass das Amt schon wiederholt Fehlentscheidungen traf oder sich einfach nur abweisend verhielt, ist nach Kommentarmeinungen Beratungshilfe möglich.

    Die Auffassung von "S.H." zur Erhöhungsgebühr teile ich nicht. Das Ganze hängt davon ab, ob beim Amt nur eine Person einen Antrag stellen muss und alle Angehörigen zwangsläufig mitbeschieden werden. Ist das nicht der Fall sind mehrere Auftraggeber vorhanden (beispielsweise wenn unterschiedliche Entscheidungen für die Familienangehörigen möglich sind). In dieser Frage kann man den Vorgang ja auch dem Bezirksrevisor vorlegen.

  • Du hast insoweit recht, dass mehrere Auftraggeber vorhanden sind. Aber für jeden Auftraggeber liegt ein eigener Gegenstand vor. Die Erhöhungsgebühr gibt es aber nur, wenn mehrere Auftraggeber an einem Gegenstand beteiligt sind.
    Allerdings liegt nur eine Angelegenheit vor, so dass der Ansatz mehrerer Gebühren nicht in Betracht kommt.

  • Zitat

    Die Erhöhungsgebühr gibt es aber nur, wenn mehrere Auftraggeber an einem Gegenstand beteiligt sind.

    Woraus ergibt sich das? Meiner Meinung nach ist für die Erhöhungsgebühr nur notwendig, dass es sich um die selbe Angelegenheit handelt. Und eine Angelegenheit kann natürlich mehrere Gegenstände einschließen (muss sie aber nicht).

  • @Azrael: War Azrael nicht der Kater bei den Schlümpfen?
    Ne im Ernst. Bei uns ist das ständige Rechtsprechung und ich habe einige richterliche Entscheidungen. Daneben gibt es noch Entscheidungen veröffentlicht im Rpfleger sowie eine Entscheidung des BVerfG. Diese hat ledigliche das Verfahren nicht angenommen und aber die Ausländerbehörde nicht beanstandet. Ich kann dir gerne alles zusenden. Schick ir eine private mail und ich faxe/ maile es Dir dann morgen.. Habe auch was dazu geschrieben.Im übrigen habe ich hier eine Stellungnahme des örtlichen Ausländeramtes eingeholt, in welcher diese ganz klar mitgeteilt hat, dass sie beraten und wie weit der Beratungsumfang ist. Für die Stellung eines Asylantrages gibt es auf jeden Fall keine BerH. Mit was die RA'e drohen ist doch wurscht. Das ist bereits vielfach entschieden und nur wieder einmal ein kläglicher Versuch, dort weiterzukommen, wo sie auf dem normalen Rechtsweg nicht weiterkommen. ich hasse diese Art der RA'e es über die Dienstaufsicht oder sonstigen populistischen Drohungen zu versuchen. Die sollen sich einfach zur Sache äußern und sich mit der Entscheidung auseinandersetzen. alles andere ist unangebracht und unsachlich. Ich denke gegen eine sachliche Kritik und eine Gegenmeinung ist nichts zu sagen, aber dann zu solchen Mitteln zu greifen ist nicht standesgemäß. Aber sollen sie doch: DAB = ohne Form, ohne Frist und ohne Wirkung.

  • Vielen Dank für die allseitige Hilfe, Eure Meinungen untermauern meine eigene doch erheblich;

    in Absprache (mit einer neuen Kollegin, die auch Beratungshilfe bearbeitet) gehen wir jetzt auf Konfrontationskurs mit dem RA und werden mal sehen, wer hier im Recht ist....:strecker

    Hab meine Gruppenleiterin schon mal auf die erste Dienstaufsichtsbeschwerde seelisch und moralisch vorbereitet...
    (Sie müsste dazu Stellung nehmen) :D

  • Es wäre ja schwach, wenn der RA versucht über die Dienstaufsicht weiter zu kommen. Ist zwar nicht selten, aber bringt doch auch nichts und ist unsachlich

  • Die Drohung mit der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung scheint aber leider :( 'ne neue Art von Sport unter manchen RAen zu sein. Wenn man schon zu solchen Mitteln greifen muss, um das zu erreichen, was man will, ist es eigentlich nur traurig. Jeder Mandant, der an solch einen RA gerät ist zu bedauern, denn wenn man sein Ziel nicht auf dem normalen Wege erreicht, droht man halt mit DAB oder Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Wo soll das noch hinführen?!:confused: Ich finde, da ist die Geschäftsleitung eines jeden Gerichts gefragt, die Mitarbeiter zu unterstützen, wenn solche Drohungen ausgesprochen werden, zumindest wenn sie von einem RA stammen, beim Publikum sehe ich das ein bißchen anders. Die wissen sich halt manchmal einfach nicht mehr zu helfen, aber 'nen RA...:roll: :roll:

  • Ich kann halt leider keinen Grund für eine DAB erkennen. Ein RA kann auch keine DAB gegen einen Richter einlegen, weil ihm das Urteil nicht passt. Dafür ist das RM zuständig. Druck auszuüben ist schlichtweg unstandesgemäß und solche RA taugen meist nicht viel - denn sie können ihre Interessen ja nicht durchsetzen. Die DAB ist für wirkliche Dienstverstöße gedacht und nicht für sachliche Entscheidungen, in der wir Unabhängigkeit genießen. Ich darf insoweit auf Schoreit/Dehn, BerHG, § 6 BerHG, Rn 7 am Ende; und die dortige gefundene Fundstelle verweisen.

  • Zitat von hexe

    Die Drohung mit der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung scheint aber leider :( 'ne neue Art von Sport unter manchen RAen zu sein. Wenn man schon zu solchen Mitteln greifen muss, um das zu erreichen, was man will, ist es eigentlich nur traurig. Jeder Mandant, der an solch einen RA gerät ist zu bedauern, denn wenn man sein Ziel nicht auf dem normalen Wege erreicht, droht man halt mit DAB oder Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Wo soll das noch hinführen?!:confused: Ich finde, da ist die Geschäftsleitung eines jeden Gerichts gefragt, die Mitarbeiter zu unterstützen, wenn solche Drohungen ausgesprochen werden, zumindest wenn sie von einem RA stammen, beim Publikum sehe ich das ein bißchen anders. Die wissen sich halt manchmal einfach nicht mehr zu helfen, aber 'nen RA...:roll: :roll:



    Ja, kenn ich.
    Anzeige an die Anwaltskammer und der Fall war blitzartig erledigt :teufel:

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