Verpflichtung der Sparkassen zur Kontoeinrichtung?

  • Von einem derartigen Service der Gerichts hab ich noch nichts gehört. Ich tippe eher mal auf die Schufa. Und da möge sich dann der Sch an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes wenden oder einfach mal die Geschäftsbedingungen seiner Bank durchlesen, Absatz Schufaklausel.

  • Was ich meinte, sind die Schuldnerlisten mit
    Infos bzgl. Erlaß HB, Abgabe der EV, wie man
    sie auch von z.B. der Creditreform erhält.

    Hier ist jeder Schuldner beinhaltet, der in einem
    gewissen Gerichtsbezirk EV abgegeben hat oder
    HB erlassen wurde usw. mit vollständiger An-
    schrift und Geburtsdatum. Diese kann die Bank
    auch für ganz Deutschland erhalten.

    Vermutlich dürfen Banken diese Info-Listen be-
    ziehen, da sie kreditieren.

    Schufa-Auskünfte sind ja generell im Rahmen
    der AGB möglich bzw. wird die Erlaubnis zur Einholung
    von solchen vom Kunden eingeräumt.

    Aber ich wußte -bisher- nicht, das Banken die
    vollständigen EV-Verzeichnis-Veröffentlichungen
    von Anbietern erhalten könnten. In diesen Listen
    sind ja -nicht nur - die Kunden der jeweiligen Bank,
    ersichtlich, sondern eben alle Schuldner, die HB oder
    EV abgegeben haben.

    Die Bank kann mit diesen Infos natürlich entsprechend
    reagieren, so daß der Kunde ggf. unter Druck gesetzt und
    -eine unangenehme Wirkung für den Gläubigern -die Zugriffe
    bereits im Vorfeld zunichte gemacht bzw. manipuliert werden.

    Bleibt die Frage, ob das OK ist.

    Gruß Uffi:(

  • Ich würde vielleicht noch für denkbar halten, daß die Bank örtlich/regional evtl. den Bezug nach § 915e Abs. 1 lit. c) ZPO durchbekommen hat, wenn sie dargelegt hat, daß der Abfragebedarf wegen großen Kundenstamms in diesem Gebiet so groß ist, daß es im Ergebnis nichts ändert, ob sie bei der Schufa oder Creditreform usw. Auskünfte einholt oder gleich die komplette Liste hat.

    Aber die Möglichkeit, bundesweit die Liste zu beziehen, könnte dann in der Tat ein Fall für den Datenschutzbeauftragten sein.


  • Die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses, des Spitzenverbandes der deutschen Banken, zum "Girokonto für jedermann" aus dem Jahre 1995 hat sich in der Praxis nicht im gewünschten Umfang bewährt. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung dieser Empfehlung (16/2265). Danach sollten alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto führen. Nach Ansicht der Regierung reicht diese Empfehlung nicht aus, damit die Banken auf Wunsch des Kunden immer dann ein Girokonto eröffnen, wenn dies nach dem Inhalt der Empfehlung zumutbar ist. Ursache dafür sei, dass die Empfehlung von 1995 zu nichts verpflichtet und niemanden bindet, so die Regierung. Es sei deshalb auch falsch, dass sie bisweilen als "Selbstverpflichtung der Kreditinstitute" interpretiert werde. Mit einem Rechtsbindungswillen, der Voraussetzung für eine Selbstverpflichtung wäre, sei die Empfehlung gerade nicht ausgestattet. Daher sei das Problem des Zugangs zu einem Girokonto nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Staat und Kreditwirtschaft zu lösen, heißt es weiter. Gemeinsames Ziel müsse es sein, allen Bürgern einfach und auf praktikable Weise die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Ein wichtiger Beitrag zum Schuldnerschutz sei der Zugang zu einem Girokonto auf Guthabenbasis. Der Zugang zum Girokonto dürfe allerdings nicht nachträglich durch Kündigungen wieder in Frage gestellt werden.

    Die Regierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kontenpfändungsrechts vorlegen, um für die Banken bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus solle die Kreditwirtschaft ihre bisherige Empfehlung durch eine Selbstverpflichtung ersetzen, die "diesen Namen verdient". Darunter sei eine Verpflichtung der Kreditinstitute zu verstehen, den Bürgern auf Wunsch ein Girokonto für jedermann zu eröffnen oder ein solches Konto weiterzuführen, wenn dies zumutbar ist. Diese Verpflichtung müsse die einzelnen Kreditinstitute gegenüber ihren potenziellen Kunden rechtlich binden. Darüber hinaus sollten sich die Banken verpflichten, die Schlichtungssprüche ihrer jeweiligen Schlichtungsstellen als bindend zu akzeptieren.

    Eine gesetzliche Regelung des Rechts auf ein Girokonto sieht die Regierung derzeit nicht als erforderlich an. Allerdings werde dies von einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien und auch von Verbraucherschutzverbänden gefordert. Bevor dieser Weg beschritten würde, müsste genau untersucht werden, heißt es weiter, ob eine gesetzliche Regelung des Rechts auf ein Girokonto den Vorschlägen der Regierung zur Optimierung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses tatsächlich überlegen ist.

    Quelle: heute im bundestag 244/06 vom 28.08.2006

  • Na - da darf man dann gespannt sein, was bei der Reform des Kontenpfändungsrecht heraus kommt...

    Die Vorschläge hierzu hörten sich ja gar nicht so schlecht an.

    P.S.: Hätte man das Thema nicht besser diesem Thread angehängt?

    edit by Kai: Erledigt

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Ich kenn da eine Bank, die nehmen wirklich jeden. Hauptsache er hat 500.000 Taler freies Kapital. :eek: Technisch ist heute ein Guthabenkonto kein Problem, die Banken müssen ja nicht jedem gleich die EC- und Kreditkarte hinterherwerfen. Sicherlich sind unsere Patienten nicht die Idealkunden, weil die Banken keine Gewinne mit Null Kontoguthaben erzielen können, aber einige Banken bekommen die mündelsicheren Konten. Die könnten ruhig mal die "Sozialleichen" übernehmen.

  • Ist ja bei den Insolvenzverwaltern nicht anders. Gute und weniger einträgliche "Kunden". Wenn auch die Mündelsicherheit einerseits mit dem "Konto für alle" an sich nichts zu tun hat...

    Ich verstehe offen gesagt das Zögern des Gesetzgebers nicht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mit 3 Monaten Verspätung kann ich die Frage aus #80 auflösen, da ich kürzlich zufällig auf die Lösung gestoßen bin: Eine Bank ist IHK-Mitglied, die IHK kriegt die Listen und darf sie an ihre Mitglieder weiterreichen. Bei einer bundesweit tätigen Bank erklärt sich damit auch, daß sie eben umfassend informiert ist.

    Zu den Reformplänen bzgl. des "Kontos für jedermann": Eine interessante Frage ist m.E., ob eine Zumutbarkeitsklausel gelten soll oder nicht. Ich habe kürzlich aus Gefälligkeit, da Mdt. aus meinem näheren Dunstkreis kommt, bei einer Sparkasse (in einem Bundesland ohne Kontrahierungszwang vorbehaltlich Zumutbarkeit für Sparkassen) angefragt, ob er ein Guthabenkonto bekommen kann. Die Verbindlichkeiten stammen aus einer vor mehreren Jahren gescheiterten Selbständigkeit, Mdt. hat peinlichst darauf geachtet, keine weiteren Verbindlichkeiten zu produzieren und ist jetzt im Insolvenzverfahren, ergo kein ZV mehr möglich. Sparkasse hat "Nein" gesagt, da man genug Ärger mit ihm gehabt habe. Bei einer Zumutbarkeitsklausel würde sich möglicherweise nicht viel ändern, ohne eine solche stellt sich u.U. die Frage, ob Banken kostenlos zu erbringenden Aufwand für die PfüB-Bearbeitung auf sich zu nehmen haben.

  • Zitat von advocatus diaboli

    Bei einer Zumutbarkeitsklausel würde sich möglicherweise nicht viel ändern, ohne eine solche stellt sich u.U. die Frage, ob Banken kostenlos zu erbringenden Aufwand für die PfüB-Bearbeitung auf sich zu nehmen haben.



    Tja... warum eigentlich nicht? Wer im Geldgewerbe tätig ist, wird wohl damit zu rechnen haben, dass so etwas öfter auftritt. Bei Arbeitgebern denkt kein Mensch daran, sie auch nur zu fragen, ob sie das auf sich nehmen wollen. Große Arbeitgeber beschäftigen extra Leute, die solche Sachen bearbeiten. Für den Arbeitgeber eigentlich ein reines Verlustgeschäft. Nur, es fragt ihn eben keiner, ob er will.

    Mit welcher Logik sollen sich jetzt Banken im Ergebnis darum drücken können?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Da muss ich Andreas zustimmen.
    Es ist Sache der Banken, ihre Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren oder Fachkräfte einzustellen.

    Die einen könnens jetzt schon besser, bei den anderen stehen Briefträger am Schalter :teufel:.

    Außerdem wäre das ein weiteres Betätigungsfeld für Rpfl, die nicht übernommen werden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat von Tommy

    Außerdem wäre das ein weiteres Betätigungsfeld für Rpfl, die nicht übernommen werden.



    Isses doch auch jetzt schon.
    Größere Firmen oder auch Kliniken suchen gezielt für die Bearbeitung von Lohnpfändungen Leute mit Kenntnissen im VollstrR. Ist natürlich angenehm, wenn diese Leute auch gleichzeitig Ahnung vom materiellen R (1.-3. Buch BGB) haben...

  • Jo, so ist das, aber bei einer möglicher weise kommenden gesetzlichen Verpflichtung der Banken, würde dieses Tätigkeitsfeld vergrößert. Daher der Komparativ.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Heute war bei uns in der zeitung ein interessanter artikel zu dem Thema drin. Da wurde indirekt unterstellt, dass es nicht die negativen Erfahrungen und sonstigen Betriebsaufwendungen sind, welche die banken zu dieser negativen Haltung veranlassen, sondern der Gewinn. Bei Barbuchungen verdienen die mehr. Es wurde da von - glaub ich mich zu erinnern - 50 Mio geredet....

  • Ich bitte auch habe wollen, komplett...
    Bin auch dabei, mir Rüstzeug für das seit April übernommene Dezernat Beratungshilfe zu besorgen. Hier neu zu formulieren, wäre das Rad neu zu erfinden. Tiefer Knicks und Danke im Voraus....

  • Das sehe ich nicht ganz so. Den Banken entsteht schon ein gewisser Bearbeitungs- und Überwachungsaufwand. Die Kündigung eines Kontos stützt sich auch nicht auf den eingehenden PfüB, sondern auf die dadurch augenscheinliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Und wenn dieser Grund vorliegt, haben die Banken gem. ihrer AGBs ein entsprechendes Kündigungsrecht.

    Zitat
  • Oh ja, das tut es...
    Wenn ich daran denke, wieviel meiner Arbeitszeit mit Pfändungsbearbeitung draufgeht, und vor allem, was ich alles anderes, produktives, in dieser Zeit schaffen könnte, müssten wir auf jeden Fall Gebühren für die Bearbeitung nehmen dürfen.
    Schon als reine "Erziehungsmaßnahme" für die Kunden, die jede Woche/jeden Monat eine neue Pfändung reinbekommen (weil sie IMMER erst bei Vorlage der Pfändung bezahlen - im speziellen Fall die Krankenkassenbeiträge). :mad:

    Die "Jedermänner", die sich einmal im Monat ihr Sozialgeld auszahlen lassen, sind gar nicht mal so das Problem, aber derzeit haben wir einen Fall, der regelmäßig mindestens zwei Leute beschäftigt. Kein regelmäßiges Einkommen, 1. Pfändung ausgesetzt, 2. Pfändung (FA) nur für bestimmten Betrag ausgesetzt, 3. Pfändung (seit kurzem) ausgesetzt mit Bedingung regelmäßiger Ratenzahlung (wie lange die eingehalten wird, ist fraglich). :confused:
    Bei jedem Geldeingang steht die Kundin auf der Matte und wenn dann nicht verfügt werden darf (weil eine der Pfändungen wieder greift), darf ich mich mit der Tante absabbeln, weil die Kollegin in der Zweigstelle weder die Zeit noch das fachliche Wissen dafür hat.

    Und das ist bei weitem nicht der einzige "Problemfall". :(

    Ich denke, bei solchen Kunden ist die Kündigung durch uns doch wohl verständlich, oder?!?

  • Kurzer Nachtrag:

    Ich bin nicht bei der S***kasse, sondern bei denen, die "den Weg frei" machen, ;)
    aber ich denke, die Kollegen mit dem großen roten Logo haben auch mehr als genug von solchen Kuddel-muddel-Fällen.



  • Ich denke, bei solchen Kunden ist die Kündigung durch uns doch wohl verständlich, oder?!?

    Nein, ist sie nicht (immer).

    Denn die Banken haben nicht nur zu kassieren, sondern für ihre Kunden auch gewisse soziale Verpflichtungen zu erfüllen.

    Dazu gehört nach meiner Ansicht durchaus, dass sie der "schwachen", oftmals überforderten und durch die gesetzlichen Regelungen in der Patsche sitzenden Kundschaft unter die Arme greift, statt sofort mit der Kündigung zu drohen.

    Ich denke, es wäre alleroberste Aufgabe der starken Banklobby, auf Gesetzesänderungen zu sogenannten Kontenpfändungen hinzuwirken.

    Damit wäre der Oma, die ALG II bezieht und trotzdem mit Kontenpfändungen wegen uralter Forderungen überzogen wird, mehr geholfen, als sie vor die Tür der Bank/Sparkasse zu setzen.

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