Davon war aber nun überhaupt keine Rede.
Ich meine es genau so - ohne Auslegungsbedarf -, wie ich es geschrieben hatte. Wenn ein wesentlicher (jedenfalls sinnvoller) Bestandteil der Urkunde fehlt, sollte man es beim Vorlesen merken.
Und das Anteilsverhältnis bei der Auflassung ist nun wirklich ein zentraler (sinnvoller) Bestandteil einer Auflassungsurkunde.