Es wäre mir schon sehr geholfen, wenn mir jemand sagen könnte, dass ich nicht total daneben liege.
Damit kann ich helfen, Du liegst nämlich genau richtig. Alles ist pfändbar weil es sich bei den ersten drei Renten um SGB-Leitungen handelt und bei der Betriebsrente um Arbeitseinkommen.
Weil die unpfändbaren Beträge zunächst aus den Sozialgeldleistungen zu entnehmen sind, müssten die pfändbaren Beträge aus der Betriebsrente entnommen werden und nur wenn die nicht reicht aus einer der Renten. Das musst Du entsprechend anordnen (§ 850e Nr. 2a).