Bisher hab ich mich ja immer auf den Standpunkt gestellt, dass die Beratungshilfevergütung nicht verzinslich ist und die Rechtsanwälte haben dies auch ohne Murren hingenommen.
Jetzt habe ich aber den Fall, dass der Rechtsanwalt eine rechtsmittelfähige Entscheidung hierüber möchte und ich außer einer Entscheidung eines AG (ich glaub Schöneberg) aus 2001 keine Rechtssprechung hierzu finde.
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen??