Niessbrauch auf gesamtem Grundstück statt 1/2 Anteil eingetragen - Amtswiderspruch ?

  • Im Grundbuch waren eingetragen A und B zu je 1/2.
    A hat seinen 1/2 Anteil an C übergeben und es wurde an dem übergebenen 1/2-Anteil ein Nießbrauch bestellt.
    Der Nießbrauch wurde aber versehentlich ohne den Zusatz "lastend auf dem Anteil C" eingetragen, lastet also auf dem gesamten Grundstück.
    Weitere Eintragungen sind seitdem nicht erfolgt.
    Muß ich einen Amtswiderspruch eintragen ?
    Wenn ja - wie erfolgt die Eintragung ?
    Gibt es eine andere Möglichkeit, den Nießbrauch an Anteil A, der ja nicht belastet werden sollte, wieder zu löschen ?

  • Da eine Einigung mit B nicht stattgefunden hat, ist ein Nießbrauch an diesem Anteil nicht entstanden. Das Grundbuch ist insoweit offensichtlich unrichtig. Du kannst das Grundbuch somit berichtigen, wenn A als "Betroffener" oder B als "Begünstigter'" einen entsprechenden Berichtigungsantrag stellen.

  • Meine Überlegung dazu sind:

    Der Nießbrauch ist am anderen 1/2 Anteil nicht entstanden, da die Einigung fehlt. Das Grundbuch ist somit unrichtig.
    Der Nießbrauch kann auch nicht nachträglich entstanden sein. ( da unübertragbar )
    Wenn also die Unrichtigkeit feststeht, müßte doch auf Antrag des Eigentümers bzw. des Berechtigten der Nießbrauch am 1/2 Anteil gelöscht werden können.§ 22 GBO

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