Im Grundbuch waren eingetragen A und B zu je 1/2.
A hat seinen 1/2 Anteil an C übergeben und es wurde an dem übergebenen 1/2-Anteil ein Nießbrauch bestellt.
Der Nießbrauch wurde aber versehentlich ohne den Zusatz "lastend auf dem Anteil C" eingetragen, lastet also auf dem gesamten Grundstück.
Weitere Eintragungen sind seitdem nicht erfolgt.
Muß ich einen Amtswiderspruch eintragen ?
Wenn ja - wie erfolgt die Eintragung ?
Gibt es eine andere Möglichkeit, den Nießbrauch an Anteil A, der ja nicht belastet werden sollte, wieder zu löschen ?
Niessbrauch auf gesamtem Grundstück statt 1/2 Anteil eingetragen - Amtswiderspruch ?
-
-
Da eine Einigung mit B nicht stattgefunden hat, ist ein Nießbrauch an diesem Anteil nicht entstanden. Das Grundbuch ist insoweit offensichtlich unrichtig. Du kannst das Grundbuch somit berichtigen, wenn A als "Betroffener" oder B als "Begünstigter'" einen entsprechenden Berichtigungsantrag stellen.
-
Meine Überlegung dazu sind:
Der Nießbrauch ist am anderen 1/2 Anteil nicht entstanden, da die Einigung fehlt. Das Grundbuch ist somit unrichtig.
Der Nießbrauch kann auch nicht nachträglich entstanden sein. ( da unübertragbar )
Wenn also die Unrichtigkeit feststeht, müßte doch auf Antrag des Eigentümers bzw. des Berechtigten der Nießbrauch am 1/2 Anteil gelöscht werden können.§ 22 GBO -
Gut, dann werde ich mal den Berechtigten anschreiben und um Berichtigungsantrag bitten.
Danke für die schnelle Antwort. -
@ HorstK und Rpfl87:
Sehe ich auch so. Musste ich auch schon machen...
Bei feststehender Unrichtigkeit und formlosem Antrag kann das GB berichtigt werden...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!