Schlußrechnung des Befreiten Betreuers?

  • Sie wurde darüber belehrt, dass keine Rechnungslegung fällig ist. Hinsichtlich der Schlussrechnungslegung wurde kein Wort verloren.



    Schlussrechnungslegung ist aber unabdingbar - bei solchen Akten bekomme ich Zahnfleischbluten :mad:.
    Sollte eine Eskalation drohen, würde ich AUSNAHMSWEISE die Akte zum abgebenden Gericht schicken mit der Bitte um einen klarstellenden Vermerk.

  • Kann ich eine Betreuerin, die ausdrücklich belehrt wurde, dass sie keine RL machen muss zur RL zwingen?



    Wie Aenor, keine (jährliche) Rechnungslegung ist ja richtig. Zur Schlussrechnung musst sie allerdings auffordern und notfalls auch zwingen. Außerdem gibt es ja noch einen neuen Betreuer, der Auskunftsanprüche des Betreuten zu verfolgen hat.

  • Sie wurde darüber belehrt, dass keine Rechnungslegung fällig ist. Hinsichtlich der Schlussrechnungslegung wurde -ausweislich des Vermerks im Protokoll - kein Wort verloren.
    Ich würde bei der Anforderung der Schlussrechnung auf den gesetzlichen Tatbestand hinweisen und höflich um Übersendung der Unterlagen binnen Monatsfrist bitte.
    Je nachdem, was eingereicht wird bzw. werden kann, würde ich den Prüfungsvermerk machen und aus die Maus.



    Wetten, das hier nichts kommt und schade um die verlorene Zeit mit dem Schreiben der Zwangsgeldbeschlüsse. Die werden auch arm wie die Kirchenmäuse sein. Höchstwahrscheinlich hat die Betreute auch nur Kindergeld erhalten und vielleicht etwas Grundsicherung oder ähnliches. Vereinzelt hatte ich auch schon solche Fälle, da habe ich dann irgendwann aufgegeben und wie gesagt, da war absolut nichts, sinngemäß zum Leben zu wenig aber zum Sterben noch zuviel. Irgendwie muss man die Akten auf praktische Art erledigt bekommen.

  • Wetten, das hier nichts kommt und schade um die verlorene Zeit mit dem Schreiben der Zwangsgeldbeschlüsse. Die werden auch arm wie die Kirchenmäuse sein. Höchstwahrscheinlich hat die Betreute auch nur Kindergeld erhalten und vielleicht etwas Grundsicherung oder ähnliches. Vereinzelt hatte ich auch schon solche Fälle, da habe ich dann irgendwann aufgegeben und wie gesagt, da war absolut nichts, sinngemäß zum Leben zu wenig aber zum Sterben noch zuviel. Irgendwie muss man die Akten auf praktische Art erledigt bekommen.


    In solchen Fällen kommt häufig keine Schlussrechnung.
    Ich würde dann - wenn der Zwangsgeldbeschluss und die Vollstreckung auch ins Leere gingen - einen negativen Prüfvermerk aufnehmen, den die neue Betreuerin bekommt. Und diese muss dann sehen, ob noch etwas zu unternehmen ist oder nicht.


  • In solchen Fällen kommt häufig keine Schlussrechnung.
    Ich würde dann - wenn der Zwangsgeldbeschluss und die Vollstreckung auch ins Leere gingen - einen negativen Prüfvermerk aufnehmen, den die neue Betreuerin bekommt. Und diese muss dann sehen, ob noch etwas zu unternehmen ist oder nicht.



    :einermein genauso mache ich es auch. Ich finde die Zwangsgeldbeschlüsse sind eigentlich nur Zeitvertreib, da ich weiß, dass das nichts bringt. Kann mich aber (noch:gruebel:) nicht durchringen, den negativen Prüfvermerk gleich zu machen (klaro nur bei den Fällen z.B. 20 jährige Betreute nur Kindergeld und irgendeine andere Kleinigkeit wie Grundsicherung).

  • Ich würde es auch erst mal versuchen die Schlussrechnung zu erlangen. Sollte sie nicht kommen, könnte man drüber nachdenken, die ehemalige Betreuerin mal mit Kontoauszügen und allem was sie noch so hat vorsprechen zu lassen. Wenn keine Konten weiter vorhanden sind und die Betreuerin mit der Sache überfordert ist, lasse ich mich manchmal dazu hinreißen, die RL selber zu machen, damit ich wenigstens fürs Gefühl mal drüber gucken konnte. Am negativen Prüfvermerk ändert das natürlich nicht viel. Aber immerhin hat man Anhaltspunkte, ob was schief gelaufen ist oder eher nicht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • .......... Wenn keine Konten weiter vorhanden sind und die Betreuerin mit der Sache überfordert ist, lasse ich mich manchmal dazu hinreißen, die RL selber zu machen, damit ich wenigstens fürs Gefühl mal drüber gucken konnte. Am negativen Prüfvermerk ändert das natürlich nicht viel. Aber immerhin hat man Anhaltspunkte, ob was schief gelaufen ist oder eher nicht.



    WIE BITTE ??? :eek::eek::eek:

    Hast du Langeweile ?
    Für solche Fälle gibt es Betreuungsvereine, deren Aufgabe es u.a. ist ehrenamtl. Betreuern (auch bei der Erstellung von Rechnungslegungen!!) zu helfen.

  • .......... Wenn keine Konten weiter vorhanden sind und die Betreuerin mit der Sache überfordert ist, lasse ich mich manchmal dazu hinreißen, die RL selber zu machen, damit ich wenigstens fürs Gefühl mal drüber gucken konnte. Am negativen Prüfvermerk ändert das natürlich nicht viel. Aber immerhin hat man Anhaltspunkte, ob was schief gelaufen ist oder eher nicht.



    WIE BITTE ??? :eek::eek::eek:

    Hast du Langeweile ?
    Für solche Fälle gibt es Betreuungsvereine, deren Aufgabe es u.a. ist ehrenamtl. Betreuern (auch bei der Erstellung von Rechnungslegungen!!) zu helfen.


    Nein hab ich nicht, aber manche Leute haben einfach Probleme damit und können auch mit dem Betreuungsverein nix anfangen. Das sind ja auch absolute Ausnahmefälle, also bitte keine Panik ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich würde es auch erst mal versuchen die Schlussrechnung zu erlangen. Sollte sie nicht kommen, könnte man drüber nachdenken, die ehemalige Betreuerin mal mit Kontoauszügen und allem was sie noch so hat vorsprechen zu lassen. Wenn keine Konten weiter vorhanden sind und die Betreuerin mit der Sache überfordert ist, lasse ich mich manchmal dazu hinreißen, die RL selber zu machen, damit ich wenigstens fürs Gefühl mal drüber gucken konnte. Am negativen Prüfvermerk ändert das natürlich nicht viel. Aber immerhin hat man Anhaltspunkte, ob was schief gelaufen ist oder eher nicht.

    Manchmal mache ich die RL auch selber, aber nur, wenn ich absolut keinen anderen Weg sehe. Kommt ab und an mal vor. Da kann man den Leuten sonst was bei der Verpflichtung erzählen:hetti:, am Ende stehen sie da und wissen von nichts.:bahnhof:
    Bei einer laufenden Betreuung mache ich das aber nur ein Mal; das schicke ich dem Betreuer zur kenntnis und das nächste Mal will ich es dann genauso haben (natürlich nicht mit den gleichen Zahlen;)).

  • Sorry,
    da fehlt mir jegliches Verständnis.
    Wenn ein Betreuer nicht in der Lage ist eine Rechnungslegung zu erstellen, muss ich logisch konsequent davon ausgehen, dass eben dieser Betreuer auch nicht in der Lage ist den Betroffenen adäquat zu vertreten - hier geht es doch um eine rechtliche Betreuung (eine soziale Betreuung geht auch ohne Bestellung des Gerichts).
    Wir sind zum Schutz der Betroffenen da - nicht der Betreuer.
    Das Erstellen von Rechnungslegungen geht m.E. ganz entschieden über das normale Quantum an Hilfestellung des Vormundschaftsgerichts hinaus.
    Habe in meiner bisherigen "Laufbahn" schon 2 Analphabeten als Betreuer aufdecken müssen (einer hatte -kein Scherz- bei der Verpflichtung mit drei XXX unterschrieben), da hilfsbereite Vorgänger den Schreibkram erledigt haben - das nenn' ich mal ein Eigentor. Wenn das Vormundschaftsgericht den Betroffenen Betreuer an die Seite stellt, die überfordert mit dieser Aufgabe sind, wird das Verfahren ad absurdum geführt und wir dürfen -im Zweifel- nicht über reisserische Presse schimpfen.
    Ein RECHTLICHER Betreuer muss eine Person sein, die über entsprechende Kenntnisse verfügt. Besondere Kenntnisse für Berufsbetreuer und übliche Kenntnisse für ehrenamtliche Betreuer. Wenn ein ehrenamtlicher Betreuer aus welchen Beweggründen auch immer nicht mit einem Betreuungsverein zusammenarbeiten kann/will, ist damit die Angelegenheit für mich erledigt.

    Die Richtervorlage halte ich für super superwichtig, um d. Richter/in zu sensibilisieren: Augen auf bei der Betreuerauswahl.


  • Manchmal mache ich die RL auch selber, ......................Bei einer laufenden Betreuung mache ich das aber nur ein Mal; das schicke ich dem Betreuer zur kenntnis und das nächste Mal will ich es dann genauso haben (natürlich nicht mit den gleichen Zahlen;)).



    ......und der Betreuer unterschreibt dann ohne Sinn + Verstand DEINE Rechnungslegung und versichert die Richtigkeit + Vollständigkeit ??:hair::hair::hair:

    Und wenn dann irgendwann später (aufgrund Differenzen oder was auch immer) Nachfragen kommen, heisst es dann:...."das hat doch die Frau Rechtspflegerin gemacht.....und ich dachte, dass das dann auf jeden Fall richtig sein muss........".

    Sehe in dieser Variante keine Lösung - im Gegenteil. BRANDGEFÄHRLICH

  • Hier tun manche so, als seien Sodom und Gomorrha erreicht. Wie oft erhalte ich denn unzulängliche Rechnungslegungen? Täglich. Soll ich jetzt hin und her schreiben, bis der Mensch kapiert, was ich will, und ich selbst nach vier Wochen, die er sich Zeit für eine Antwort lässt, längst den Faden verloren habe und alles gedanklich erneut anfangen muss?
    Habt ihr denn noch nie am Mäuseklavier oder bei excel die vom Betreuer aufgeschriebenen Zahlen eingetippt, um die Addition auf Richtigkeit zu prüfen? Was ist das denn anderes als eine halbe Rechnungslegung?
    Vor Einführung dienstlicher PC's - zu Hause hatte ich schon einen -, habe ich von einem Betreuer eine umfangreiche handschriftliche RL bekommen (Millionenvermögen, zig Konten, zig Hin- und Herbucherei (à la Fußnote des Formulares VS 24T, E ohne Gegenbuchung). Was habe ich gemacht? Zu Hause, in meiner Freizeit, alles in den PC geklopft. Wie soll ich denn sonst die RL auf Richtigkeit prüfen und das attestieren?
    Da sehe ich keinen qualitativen Unterschied zur Eigenerstellung à la Maus und Assi, erst recht nicht dann, wenn die Selbsterstellung der RL für mich bequemer und weniger arbeitsintensiv ist, als mittels wildester Drohungen kompletten Scheiß (Verzeihung, die Damen) zu erhalten.

  • Hier tun manche so, als seien Sodom und Gomorrha erreicht. Wie oft erhalte ich denn unzulängliche Rechnungslegungen? Täglich. Soll ich jetzt hin und her schreiben, bis der Mensch kapiert, was ich will, und ich selbst nach vier Wochen, die er sich Zeit für eine Antwort lässt, längst den Faden verloren habe und alles gedanklich erneut anfangen muss?
    Habt ihr denn noch nie am Mäuseklavier oder bei excel die vom Betreuer aufgeschriebenen Zahlen eingetippt, um die Addition auf Richtigkeit zu prüfen? Was ist das denn anderes als eine halbe Rechnungslegung?
    Vor Einführung dienstlicher PC's - zu Hause hatte ich schon einen -, habe ich von einem Betreuer eine umfangreiche handschriftliche RL bekommen (Millionenvermögen, zig Konten, zig Hin- und Herbucherei (à la Fußnote des Formulares VS 24T, E ohne Gegenbuchung). Was habe ich gemacht? Zu Hause, in meiner Freizeit, alles in den PC geklopft. Wie soll ich denn sonst die RL auf Richtigkeit prüfen und das attestieren?
    Da sehe ich keinen qualitativen Unterschied zur Eigenerstellung à la Maus und Assi, erst recht nicht dann, wenn die Selbsterstellung der RL für mich bequemer und weniger arbeitsintensiv ist, als mittels wildester Drohungen kompletten Scheiß (Verzeihung, die Damen) zu erhalten.


    Danke für dieses Statement :daumenrau
    Anmerken möchte ich noch, dass ich die von mir angeführte "selbsterstellte" Rechnungslegung normalerweise nur bei Schlussrechnungen mache um einen Abschluss in die Sache zu kriegen. Im laufenden Verfahren kriegen es die meisten doch (und sei es mit Hilfe des Betreuungsvereins) irgendwie hin. Ob das jetzt alles zu meiner Zufriedenheit ist, sei mal dahingestellt. Da halte ich es dann wie wwiw.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • ......und der Betreuer unterschreibt dann ohne Sinn + Verstand DEINE Rechnungslegung und versichert die Richtigkeit + Vollständigkeit ??:hair::hair::hair:



    Nein, warum soll er die von mir gefertigte Abrechnung unterschreiben? Er bekommt sie zur Kenntnis und als Muster für das nächste Mal.

    Im Übrigen siehe wwiw:

    Hier tun manche so, als seien Sodom und Gomorrha erreicht. Wie oft erhalte ich denn unzulängliche Rechnungslegungen? Täglich. Soll ich jetzt hin und her schreiben, bis der Mensch kapiert, was ich will, und ich selbst nach vier Wochen, die er sich Zeit für eine Antwort lässt, längst den Faden verloren habe und alles gedanklich erneut anfangen muss?
    Habt ihr denn noch nie am Mäuseklavier oder bei excel die vom Betreuer aufgeschriebenen Zahlen eingetippt, um die Addition auf Richtigkeit zu prüfen? Was ist das denn anderes als eine halbe Rechnungslegung?
    Vor Einführung dienstlicher PC's - zu Hause hatte ich schon einen -, habe ich von einem Betreuer eine umfangreiche handschriftliche RL bekommen (Millionenvermögen, zig Konten, zig Hin- und Herbucherei (à la Fußnote des Formulares VS 24T, E ohne Gegenbuchung). Was habe ich gemacht? Zu Hause, in meiner Freizeit, alles in den PC geklopft. Wie soll ich denn sonst die RL auf Richtigkeit prüfen und das attestieren?
    Da sehe ich keinen qualitativen Unterschied zur Eigenerstellung à la Maus und Assi, erst recht nicht dann, wenn die Selbsterstellung der RL für mich bequemer und weniger arbeitsintensiv ist, als mittels wildester Drohungen kompletten Scheiß (Verzeihung, die Damen) zu erhalten.



    :zustimm::zustimm::zustimm:


  • Nein, warum soll er die von mir gefertigte Abrechnung unterschreiben? Er bekommt sie zur Kenntnis und als Muster für das nächste Mal.



    Heisst aber, dass du keine Rechnungslegung hast.
    Die von dir gefertigte Aufstellung ersetzt nicht die Rechnungslegung.


    Für mich ist es ein enormer Unterschied, ob ich bestehende Zahlen/Rechnungslegungen abpinne zur besseren Übersicht, oder ob ich Rechnungslegungen erstelle.

    Wichtig bei der Rechnungslegung ist doch u.a. die Unterschrift d. Betreuers und die Versicherung hinsichtlich Vollständigkeit + Richtigkeit. Nur somit wird doch auch die Verantwortung übernommen.


  • Heisst aber, dass du keine Rechnungslegung hast.



    Das heißt es natürlich nicht. Aber wenn die Rechnungslegung unvollständig oder sehr unübersichtlich ist, sich aber fehlende Angaben aus den vorgelegten Unterlagen ergeben, mache ich eine "richtige" Abrechnung und informiere den Betreuer über die Korrekturen.

    Unser Landgericht hat mal entschieden, dass bei einem Konto zum Beispiel die Vorlage der Kontoauszüge ausreicht. Wenn der Betreuer dann die erste Seite der Abrechnung mit dem Bestand und der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorlegt, habe ich keinen Überblick, was auf dem Konto gelaufen ist.

    Wer keine Abrechnung vorlegt, wird eingeladen, es wird besprochen, was zu tun ist und manchmal trage ich die ersten zwei, drei Buchungen als Muster ein.

    Für mich ist es ein enormer Unterschied, ob ich bestehende Zahlen/Rechnungslegungen abpinne zur besseren Übersicht, oder ob ich Rechnungslegungen erstelle.



    Klar, da sind wir einer Meinung.

  • Geologe:
    Man pinnt die Zahlen nicht nur zur besseren Übersicht, sondern auch zur Kontrolle ab. Was nutzt eine ungeprüfte RL?
    Sicher habe ich keine RL im Sinne des § 1840 BGB, wenn ich sie selber mache. Aber ich kann gut schlafen, wenn die Belege mit den Buchungen übereinstimmen und dies aktenkundig wird.
    Hast du noch nie einem Betreuer die RL vor lauter Verzweiflung vorgekaut?

  • Das kommt noch.
    Auch noch nie eine Rechnungslegung nachgeprüft mittels eigener Eintipperei? Alles per Kopf nachgerechnet?

  • Das kommt noch. 
    Auch noch nie eine Rechnungslegung nachgeprüft mittels eigener Eintipperei? Alles per Kopf nachgerechnet?



    NEIN - bin nicht mehr nestwarm (zwar noch nicht lange im Forum aktiv, aber schon lange Rpfl) und habe schon einige Jahre Betreuung hinter mir - KOMMT NICHT; aus tiefster Überzeugung. 
    Kann mich nur wiederholen: Betreuer muss RL erstellen - zur Not hilft Betreuungsverein.

    Wie ich schon schrieb: ich differenziere zwischen Abpinnen zur Verdeutlichung (= in Ordnung) und dem Erstellen (=völlig inakzeptabel für mich).
    Natürlich habe ich mir schon oft oft oft 'nen Wolf gerechnet - das ist mein Job :schreiben

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