Es gibt (leider) keine gesetzlich vertretbare Möglichkeit, auf die Schlussrechnung bei befreiten Betreuern zu verzichten. Da muss man eben auch mal über 10 Jahre prüfen.
Da stimme ich vollkommen zu.
Knackpunkt ist nur, daß es in der Praxis kaum möglich ist, über die vergangenen 10 Jahre eine lückenlose RL zu erhalten.
Mal ehrlich, wie lange hebt ihr eure Kontoauszüge/Bankschreiben auf? Wie lange speichert die Bank die Daten, um ggf. Duplikate anfordern zu können und wer zahlt letztlich die Kosten?
Wenn die RL nur so lückenhaft eingereicht werden kann, kann ich letztlich nur einen "scheint stimmig zu sein" Vermerk machen. Und das bringt doch schlußendlich
-- nichts --.
Wie gesagt, ich fordere auch alles an, damit das dann in der Akte hübsch aussieht, aber letztlich halte ich meine Arbeit in den o.g. Fällen für absolut sinnlos.