Zwangsverwaltung Rechnungslegung

  • Institutszwangsverwalter legt Rechnung
    Darin kommt eine Rechnung eines RA vor, die u.a. die Fertigung eines Inbesitznahmeberichtes sowie des Schriftverkehrs mit dem Gericht betrifft.
    Müßte das nicht persönliche Sache des Zwangsverwalters sein- § 1 ZwVwVO?
    Das ist doch eigentlich nicht eine Sache in der sich der Verwalter nicht auskennt und für die er einen Anwalt braucht,oder?
    Was tun?

  • Das soll er mal schön in die Masse zurückzahlen. Dann würde ich auch ganz laut über eine Abberufung nachdenken.
    Die werden immer dreister.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das soll er mal schön in die Masse zurückzahlen. Dann würde ich auch ganz laut über eine Abberufung nachdenken.
    Die werden immer dreister.


    :daumenrau



    Sehe ich auch so.
    Am Telefon würde ich dem Institutszwangsverwalter mehr oder weniger deutlich mitteilen, dass er beim nächsten mal wenn sowas vorkommt abberufen wird bzw. zukünftig nicht mehr bestellt wird, da er offensichtlich nicht geeignet ist (wenn er schon für einen Inbesitznahmebericht einen RA einschalten muss).
    Abgesehen davon führt dies den Sinn einer Institutszwangsverwaltung ad absurdum.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • So was ähnliches war auch mal ein Grund, einen Institutsverwalter nach vorheriger Anhörung der Gläubigerin schnellstmöglichst zu entlassen.

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