Institutszwangsverwalter legt Rechnung
Darin kommt eine Rechnung eines RA vor, die u.a. die Fertigung eines Inbesitznahmeberichtes sowie des Schriftverkehrs mit dem Gericht betrifft.
Müßte das nicht persönliche Sache des Zwangsverwalters sein- § 1 ZwVwVO?
Das ist doch eigentlich nicht eine Sache in der sich der Verwalter nicht auskennt und für die er einen Anwalt braucht,oder?
Was tun?
Zwangsverwaltung Rechnungslegung
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Berejele -
4. Juni 2008 um 10:42
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Das soll er mal schön in die Masse zurückzahlen. Dann würde ich auch ganz laut über eine Abberufung nachdenken.
Die werden immer dreister. -
Das soll er mal schön in die Masse zurückzahlen. Dann würde ich auch ganz laut über eine Abberufung nachdenken.
Die werden immer dreister. -
Das soll er mal schön in die Masse zurückzahlen. Dann würde ich auch ganz laut über eine Abberufung nachdenken.
Die werden immer dreister.
Sehe ich auch so.
Am Telefon würde ich dem Institutszwangsverwalter mehr oder weniger deutlich mitteilen, dass er beim nächsten mal wenn sowas vorkommt abberufen wird bzw. zukünftig nicht mehr bestellt wird, da er offensichtlich nicht geeignet ist (wenn er schon für einen Inbesitznahmebericht einen RA einschalten muss).
Abgesehen davon führt dies den Sinn einer Institutszwangsverwaltung ad absurdum. -
zu den Vorpostern.
Da hätte man auch gleich jemanden bestellen können, der sich mit sowas auskennt -
Absolute ung.
Das ist ja ein starkes Stück! -
allen Vorpostern
dem Institutsverwalter! -
So was ähnliches war auch mal ein Grund, einen Institutsverwalter nach vorheriger Anhörung der Gläubigerin schnellstmöglichst zu entlassen.
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