[quote='rpfl_nds','RE: Löschung Briefrecht bei mehreren GB-Ämtern']
Sicherlich, aber meinem Brief, der vom falschen GBA unbrauchbar gemacht wurde, möchte ich schon von diesem GBA erhalten. Dazu die Bestätigung das der Brief beim Eingang unversehrt war. Dann könnte ich auch auf Wiederherstellung verzichten. Darüberhinaus bezweifele ich, das der notwendige Löschungsvermerk auf jeden der verbundenen Briefe vorhanden ist.
Mit dieser Vorgehensweise könnte ich leben.