Löschung Briefrecht bei mehreren GB-Ämtern

  • [quote='rpfl_nds','RE: Löschung Briefrecht bei mehreren GB-Ämtern']

    Sicherlich, aber meinem Brief, der vom falschen GBA unbrauchbar gemacht wurde, möchte ich schon von diesem GBA erhalten. Dazu die Bestätigung das der Brief beim Eingang unversehrt war. Dann könnte ich auch auf Wiederherstellung verzichten. Darüberhinaus bezweifele ich, das der notwendige Löschungsvermerk auf jeden der verbundenen Briefe vorhanden ist.



    Mit dieser Vorgehensweise könnte ich leben.

  • @Petrosilius und Eisprinzessin:
    Mal nur so gefragt: Welchen Fehler hat denn GBA B gemacht, der die Anwendung von § 16 KostO rechtfertigt? Fehler hat hier doch nur GBA A gemacht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das finde ich jetzt aber übertrieben! ;)

    In § 16 KostO heißt es: "Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nicht erhoben."

    Das würde ich gerichtsübergreifend sehen, oder willst du den "schusseligen" Kollegen in den Regress treiben?

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Der Regreß beträfe nur das Bundesland, nicht den Kollegen. Ich habe ja auch nur mal so gefragt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Denke, daß ich da vergeblich auf den Brief warte... Andererseits erhalte ich schon Löschungsmitteilungen von anderen Kollegen. Bin mal gespannt wann der Notar nachfragt, was mit der Löschung ist....

  • Denke, daß ich da vergeblich auf den Brief warte... Andererseits erhalte ich schon Löschungsmitteilungen von anderen Kollegen. Bin mal gespannt wann der Notar nachfragt, was mit der Löschung ist....



    Vielleicht solltest Du den Brief mit Zwischenverfügung anfordern, damit der Notar auch erfährt, dass ein Eintragungshindernis besteht.

  • Denke, daß ich da vergeblich auf den Brief warte... Andererseits erhalte ich schon Löschungsmitteilungen von anderen Kollegen. Bin mal gespannt wann der Notar nachfragt, was mit der Löschung ist....




    Verliert denn von den anderen Grundbuchämtern keiner mal ein Wort über den Brief?
    Im Übrigen: Wie HorstK.

  • Ich habe die Kosten angefordert und eine Frist wegen dem Brief gesetzt. Dieser ist bisher noch nicht da.
    Ich denke, ich werde jetzt mal an das andere GBA schreiben, ob der Brief an die einzelnen Grundbuchämter von dort übersandt wird.

  • Jetzt hab ich mal eine Löschungsmitteilung von einem anderen GBA bekommen. Der Kollege dort hat eine Kopie eines Schreibens an das AG Sch. (wo die Briefe liegen) mitgeschickt, wo er das GBA Sch. bittet "den Löschungsvermek auf dem Brief anzubringen"......

  • Ich habe die Kosten angefordert und eine Frist wegen dem Brief gesetzt. Dieser ist bisher noch nicht da.
    Ich denke, ich werde jetzt mal an das andere GBA schreiben, ob der Brief an die einzelnen Grundbuchämter von dort übersandt wird.




    Immerhin ist noch keine Löschungsmitteilung von dort gekommen. Vielleicht brütet der/die Kollegin noch darüber....

    Warum forderst Du denn Kosten an ? Der Notar hat doch die pers. Haftung übernommen.

  • Jetzt hab ich mal eine Löschungsmitteilung von einem anderen GBA bekommen. Der Kollege dort hat eine Kopie eines Schreibens an das AG Sch. (wo die Briefe liegen) mitgeschickt, wo er das GBA Sch. bittet "den Löschungsvermek auf dem Brief anzubringen"......



    Mir war bisher gar nicht bekannnt, dass ich meine Aufgaben auf andere Gerichte übertragen darf:wechlach:. Wem von Euch darf ich die nächste Teilungserklärung schicken?

  • So, jetzt ist der (Teil-) Brief da (unversehrt) ! Der Kollege vom AG S wo die verbundenen Briefe erhalten hat, hat alles richtig gemacht und offenbar die einzelnen Briefe abgetrennt und an die GBÄmter weitergeleitet.

  • Guten Morgen Zusammen!

    Ich würde mich hier mal ranhängen.

    Es ist ebenfalls die Löschung eines Gesamtbriefrechts beantragt worden. Es sind 8 Grundbuchämter in ganz Deutschland beteiligt. Der Notar hat in seinem Vorlageschreiben eine Tabelle aufgeführt, wie die Grundschuldbriefe jeweils weiterzuleiten sind. Es wurden laut diesem Vorlageschreiben 9 Briefe (obwohl nur 8 Grundbuchämter?!) auf die Reise geschickt. Ich bin das letzte Grundbuchamt in der Tabelle und bei mir sind nun nur noch 4 Briefe angekommen. Glücklicherweise auch mein eigener Brief.

    Nun meine Frage: Bin ich jetzt dafür zuständig auch die drei anderen Briefe unbrauchbar zu machen oder trenne ich diese ab, lasse einen Vermerk über die Erlöschung der Mithaft anbringen und sende die Briefe sodann zum dortigen Unbrauchbarmachen an das jeweilige Grundbuchamt zurück? :gruebel::gruebel:

    Ich bin um jede Hilfe dankbar:aufgeb:

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