110 Jahre alt...

  • Mit der eV des Erben hätte ich im Ausgangsfall (wie ist der eigentlich ausgegangen?) ein kleines bißchen Bauchweh. Denn der wird ja im Jahr 1895 kaum dabei gewesen sein, mithin auch keinerlei eigene Kenntnis von dem auf Richtigkeit versicherten Sachverhalt haben ...

  • Eventuell wurde der Tod des Kindes im Kirchenbuch der zuständigen Kirchgemeinde festgehalten? Würde ein solcher Auszug anstelle einer Sterbeurkunde ausreichen?

  • Ich hänge mich mal an dieses Thema dran.

    Ich habe nämlich auch so einen Fall.

    Der Erblasser ist im Jahr 2010 verstorben.

    Die Erben der 3. Erbordnung kommen zum Zuge.
    Alle erforderlichen Urkunden liegen vor,

    Außer die Sterbeurkunde der Großmutter väterlicherseits.

    Die Großmutter ist 1892 geboren. Zwischen ihrer Geburt und dem Sterbefall des Erblassers liegen 117 Jahre und ein paar Monate.
    Leider konnte mir von den Verwandten niemand sagen, wann und wo die Großmutter gestorben ist. Wo sie gestorben sein könnte, dazu habe ich zwar einen Tipp, aber zeitlich eingrenzen kann ich es nicht direkt. Ihr letztes Kind hat sie 1922 geboren. Aus mir vorliegenden Unterlagen ergibt sich, dass sie eventuell 1956 noch gelebt haben könnte!?
    Sterbevermerk in ihrem Geburteneintrag und auch im Eheeintrag (allerdings geschieden) findet sich nicht.

    Ich könnte jetzt nur noch eine Anfrage beim Standesamt (das ich als Sterbeort vermute) "ins Blaue" machen, in der Hoffnung, dass dort jemand Zeit und Lust hat, alte Register zu wälzen, um mir zu antworten.
    Falls auch das kein Ergebnis bringt, kann man sich ja eigentlich nur auf die Aussagen der Erben verlassen, also "vorverstorben" und sich durch die eV absichern.

    Oder hat sonst noch jemand eine Idee?

    Dankeschön fürs Antworten!
    Döner

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