Werde eigentlich schon Justizfachwirt...

  • Hallo liebe Leute :),

    ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil mir schon seit langem eine Frage unter den Fingernägeln brennt!

    Kurz mal zum Sachverhalt: Ich bin ausgelernte ReNo und habe mich für die Ausbildung zur Justizfachwirtin beworben. Ich habe nun auch eine Zusage und fange im September an. Leider ist die Möglichkeit der Rechtspflegerin irgendwie an mir vorbeigegangen und ich (so wie mein Lehrer an der Schule wo ich ReNo lernte auch) habe mich schon "richtig in den Arsch gebissen", weil ich mich nicht auch dafür beworben habe. Die Voraussetzungen dafür wir zB. Abi sind bei mir gegeben, aber nun bin ich ja im Prinzip an das gebunden, was ich nun anfange. Nämlich Justizfachwirt.

    Hier nun mein Problem:

    Ich habe nun vor, mich doch noch für nächstes Jahr für die Rechtspflegerschiene zu bewerben. Nun habe ich aber arge Bedenken, was das OLG sagt und ob die sich nicht wundern werden oder wie auch immer böse sind, weil ich ja gerade erst die Ausbildung zur Justizfachwirtin angefangen habe. ich weiß auch nicht, ob es dann möglich wäre (vorausgesetzt die nehmen mich, was ja nicht so einfach ist) einfach zu wechseln. Ich komme mir auch recht bescheuert vor, weil ich es einfach ungerecht finde, anzufangen und dann alles hinzuschmeißen, aber ich möchte mir diese Chance nicht verbauen und es eigenlicht lieber gleich versuchen. :oops: Wenn es dann nichts wird, könnte ich ja auch später noch drüber nachdenken, aber ich möchte es trotzdem jetzt schon probieren.

    Ich weiß, ich kann das sicher auch irgendwie rausfinden, wenn ich beim Gericht anfange, aber mir brennt das schon so lange auf der Seele, dass ich mal hören wollte, ob einer von euch da vielleicht Ahnung oder das auch schon hinter sich hat. Vielleicht könnte ihr mir ja irgendwelche Tipps geben oder habt Ahnung davon. Es wäre auf jeden Fall schön, wenn ihr mir irgendwie helfen könntet.

    Danke schonmal und viele Grüße

  • Also ich denke mal,sie werden dich schon fragen,warum du nicht die Ausbildung zur Justizfachwirtin anfängst,aber ich denke mal,wenn du denen das gut genug begründest,dann klappt das schon!!!

  • @ Rinnschi

    Wenn Du als Anwärterin für den mittleren Justizdienst eingestellt bist, kannst Du nach meiner Einschätzung nicht so einfach umsteigen.

    Wenn Du noch nicht eingestellt bist, kannst Du natürlich noch absagen und Dich für das nächste Jahr als Rechtspflegeranwärterin bewerben. Dann musst Du aber wohl ein Jahr warten, und ob Du am Ende wirklich den Ausbildungsplatz bekommst, ist offen. Abitur allein reicht nicht.

    Drei Fragen beschäftigen mich:

    1. Du kannst mit dem Internet umgehen. Auf jeder Homepage eines OLGs werden meines Wissens die Berufe in der Justiz vorgestellt. Warum hast Du dich da nicht vorher informiert?

    2. Hast Du während Deiner Ausbildung zur ReNo nie mit Rechtspflegern zu tun gehabt?

    3. Warum sprichst Du nicht einfach ganz höflich mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei dem OLG über Deine Frage?

    2 Mal editiert, zuletzt von Bella (28. Juli 2008 um 17:31) aus folgendem Grund: PC streikte, ergänzt

  • Also ich werde ja anfangen! Nur dann umzusteigen, wenn ich schon angefangen habe, dass ist ja der Kern der Sache...

  • Rein beamtenrechtlich ist das sicher kein Problem.
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Anwärter mittlerer Dienst) beantragen und Ernennungsurkunde zum Beamten (Rpfl.-Anw.) empfangen.
    Aber ob das das OLG so gut findet? Es kommt auf einen Versuch an.
    Ich würd jetzt erst mal die Ausbildung für den mittleren Dienst beginnen und dann einfach mal schauen.

  • Rein beamtenrechtlich ist das sicher kein Problem.
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Anwärter mittlerer Dienst) beantragen und Ernennungsurkunde zum Beamten (Rpfl.-Anw.) empfangen.



    .... und dazwischen hängst du in der Luft, denn einen Anpruch auf Einstellung als Rechtspflegeranwärter hast Du nicht. Wisst Ihr eigentlich

    - wieviele Leute sich um eine Ausbildung zum Rechtspfleger bewerben
    - wieviele zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden
    - wieviele dann wirklich eingestellt werden?

    Wenn mich die Sache so beschäftigt, würde ich schon mit dem OLG darüber reden, sonst erst mal die Ausbildung zur Justizfachwirtin machen und danach versuchen, weiter zu kommen.

  • Ja, anfangen werde ich auf jeden Fall. Ich wollte mich halt währenddessen bewerben (die fangen ja frühstens im Januar mit den Tests an) und dann schauen ob die mich überhaupt nehmen würden. Ich weiß halt nur nicht, ob die von vornerein abwinken, wenn die sehen das ich gerade als Justizfachwirt angefangen habe. Wenn sie mich nicht nehmen, bin ich dankba für das was ich habe (bin ich ja auch so). Ich hab halt nur schiss jetzt schon dort nachzufragen, weil die dann sicherlich sagen, "ja was willst du dann als Jfw?" Wisst ihr was ich meine?

  • Mach doch erstmal deine Ausbildung zur Justizfachwirtin und dann kannst du dich immer noch für den gehobenen Dienst bewerben...also ich würde nichts riskieren...

  • Ich weiß halt nur nicht, ob die von vornerein abwinken, wenn die sehen das ich gerade als Justizfachwirt angefangen habe.

    kann schon klappen, wenn du sagst, dass du festgestellt hast, doch hoffnungslos unterfordert zu sein. unter hinweis aufs abitur eigentlich auch nicht weiter begründungsbedürftig. wenns nicht funktioniert, wirst du halt herrin über den aktenbock mit richter-rechtspfleger-kostenbeamter oder manchmal noch andere fächer. ich glaube, die kohle im mittleren ist vergleichsweise einfacher verdient, als in den höheren lagen, aber absolut gesehen natürlich weniger. aber mehr als im durchschnitt als reno, von daher...

  • Halloooo?!

    Also, mir wurde ja geraten, dass ganze durchzuziehen und es später zu probieren. Wenn es nicht anders geht werde ich das auch machen. Ich wollte nur nochmal schreiben warum ich es gleich machen möchte. Es geht mir halt darum, dass ich nun schon 3 Jahre gelernt habe. Dann noch mal 2,5 und danach eben wieder lernen und studieren. Nur falls sich da einer wundert! Wie gesagt, ich wollte mich erstmal informieren was Leute aus dem Fach darüber wissen oder denken!

  • Ja, anfangen werde ich auf jeden Fall. Ich wollte mich halt währenddessen bewerben (die fangen ja frühstens im Januar mit den Tests an) und dann schauen ob die mich überhaupt nehmen würden. Ich weiß halt nur nicht, ob die von vornerein abwinken, wenn die sehen das ich gerade als Justizfachwirt angefangen habe. Wenn sie mich nicht nehmen, bin ich dankba für das was ich habe (bin ich ja auch so). Ich hab halt nur schiss jetzt schon dort nachzufragen, weil die dann sicherlich sagen, "ja was willst du dann als Jfw?" Wisst ihr was ich meine?



    Ich würde an Deiner Stelle erst mal die Ausbildung anfangen- und abschließen. Sonst stehst du im schlimmsten Fall ohne alles da...

    Nach dem Abschluß (je nachdem ob Du übernommen wirst oder nicht) kannst Du Dich ja immer noch entscheiden, ob Du es als Rpfl probieren willst- es gibt da ja 2 Möglichkeiten:
    - als Aufstiegsbeamtin oder
    - als "Externe" (indem Du kündigst und dich neubewirbst).

  • Halloooo?!

    Also, mir wurde ja geraten, dass ganze durchzuziehen und es später zu probieren. Wenn es nicht anders geht werde ich das auch machen. Ich wollte nur nochmal schreiben warum ich es gleich machen möchte. Es geht mir halt darum, dass ich nun schon 3 Jahre gelernt habe. Dann noch mal 2,5 und danach eben wieder lernen und studieren. Nur falls sich da einer wundert! Wie gesagt, ich wollte mich erstmal informieren was Leute aus dem Fach darüber wissen oder denken!

    hey, Rinnschi, entschuldige bitte, dass dein anliegen evt. etwas aus dem fokus geglitten ist.

    natürlich geht es anders, aber das ist letztlich deine entscheidung. du kannst mit abitur jederzeit auch das volljuristische studium starten. für fragen stehe ich gerne zur verfügung.

  • Die Entlassung sollte natürlich erst beantragt werden werden, wenn es eine Zusage gibt.
    Wenn das OLG mitspielt, klappt das wunderbar.



    Beamtenrechtlich ist mit der Aushändigung einer neuen Ernennungsurkunde das alte Beamtenverhältnis beendet. Ein Antrag auf Entlassung ist daher nicht zu stellen.

    Halloooo?!

    Also, mir wurde ja geraten, dass ganze durchzuziehen und es später zu probieren. Wenn es nicht anders geht werde ich das auch machen. Ich wollte nur nochmal schreiben warum ich es gleich machen möchte. Es geht mir halt darum, dass ich nun schon 3 Jahre gelernt habe. Dann noch mal 2,5 und danach eben wieder lernen und studieren. Nur falls sich da einer wundert! Wie gesagt, ich wollte mich erstmal informieren was Leute aus dem Fach darüber wissen oder denken!



    Auch im mittleren Dienst gibt es viele Möglichkeiten, seine Qualifikation für den gehobenen Dienst unter Beweis zu stellen. Leider sind diese Positionen spärlich und man muß dabei auch Glück haben. Hat man jedoch ein solche erwischt, ist es auch leichter, den Aufstieg zu schaffen.

  • [
    Ich würde an Deiner Stelle erst mal die Ausbildung anfangen- und abschließen. Sonst stehst du im schlimmsten Fall ohne alles da...

    Nach dem Abschluß (je nachdem ob Du übernommen wirst oder nicht) kannst Du Dich ja immer noch entscheiden, ob Du es als Rpfl probieren willst- es gibt da ja 2 Möglichkeiten:
    - als Aufstiegsbeamtin oder
    - als "Externe" (indem Du kündigst und dich neubewirbst).


    :zustimm: Ich kann das - mit jahrzehntelanger Berufserfahrung - nur bestätigen. Lass Dir von niemandem Flausen in den Kopf setzen !!!;)
    Beginne jetzt am 1. 9. Deine Ausbildung und führe sie gut zu Ende. Du hast dabei die Gelegenheit, 2 Jahre lang angenehm aufzufallen und Dir einen guten Namen zu machen.:daumenrau:)
    Dann hast Du - gute Praxisleistungen vorausgesetzt - hervorragende Chancen, als Aufstiegsbeamtin zum Vorbereitungsdienst für die Rechtspflegerlaufbahn zugelassen zu werden. Zumindest gilt das für mein Bundesland - Hamburg. Informiere Dich deshalb, ob das auch in Deinem Bundesland so gehandhabt wird. (Die Rechtspflegerausbildung ist Ländersache). Als Aufstiegsbeamtin hättest Du zwei entscheidende Vorteile :

    1. Während der 3-jährigen Rechtspflegerausbildung würde Dein Gehalt als mittlere Beamtin weitergezahlt werden an Stelle der niedrigeren Anwärterbezüge,
    2. falls Du irgendwann mit der Rechtspflegerausbildung doch nicht so zurechtkommst, wie Du Dir das vorgestellt hast, bleibt Dir Deine Position im mittleren Dienst erhalten. Dieser Umstand ermöglicht es Dir, viel unverkrampfter mit der Situation in der Rechtspflegerausbildung umzugehen, als wenn Du sonst in einer "Alles-oder-Nichts"-Situation wärst.

    Und selbst, wenn die Möglichkeit in Deinem Bundesland, als Aufstiegsbeamtin zur Rechtspflegerausbildung zugelassen zu werden, nicht so gut ist, so hast Du doch immer noch die Möglichkeit, Dich als Abiturientin "extern" zu bewerben.
    Bei der Entscheidung über Deine Bewerbung macht es sich immer sehr gut, wenn Du eine erfolgreiche Ausbildung innerhalb der Justiz vorweisen kannst.

  • Okay, was ihr sagt klingt auf jeden Fall sehr plausibel. Vor allem dir Danke Jakintzale. Dann hätte ich aber noch eine Frage zu der Aufstiegsbeamtensache. Muss man sich dafür, wenn es denn soweit wäre auch irgendwie bewerben und/oder melden? Du sagst ja, dass gute Praxisleistungen vorausgesetzt sind. Also im Prinzip der Abschluss oder wie? Ich habe davon noch nie gehört und das würde mich mal interessieren!

    Vielen Dank für eure Antworten! :)

  • Für den Aufstieg musst du dich dann bewerben.
    Allerdings reicht dafür nicht allein die hoffentlich gut abgeschlossene Ausbildung im mittleren Dienst, du brauchst einige Jahre Praxiserfahrung.
    Also nichts für die, die eigentlich sofort umsatteln wollen.

  • Wenn Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast, musst Du erstmal ein paar Jahre Berufserfahrung vorweisen, soweit ich weiß.
    Die Stelle wird ausgeschrieben und Du musst Dich ganz normal bewerben.

  • Normal sind mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung nach der Prüfung.
    Aber es ist auch auf das Höchstalter für die Zulassung zum Aufstieg zu achten, was von BL zu BL unterschiedlich ist.

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