Hmmm ? Also, wenn ein Rpfl und ein UdG unterschrieben haben, dann müssen die Berichtigungen von Udg und Rpfl unterschrieben werden. Dann aber wiederum egal, welcher Rpfl und UdG ?
Na die aus der Strafabteilung oder Grundbuchamt dürfen natürlich nicht unterschreiben, sondern die entsprechenden Personen aus der Insolvenzabteilung.