Vollstreckung von Erzwingungshaft wenn Betroffener einsitzt

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem.
    Ich muss aus zwei OWI-Sachen jeweils einen Tag Erzwingungshaft vollstrecken. Haftbefehl ist erlassen. Dann stellte sich heraus, dass mein Betroffener zur Zeit eine Rest-Einheits-Jugendstrafe in der JVA Heinsberg absitzt und zwar noch bis zum 04.03.2009.
    Was mach ich jetzt mit meinen zwei Tagen Erzwingungshaft? Und wer entscheidet darüber; der Richter hier oder der Richter in Heinsberg, als Richter dem die vormundschaftsgerichtlichen Erziehungsaufgaben obliegen oder ich?
    :confused:

  • Passt vielleicht nicht ganz, aber bei einem Haftbefehl wg. Nichtabgabe der e.V. ist dieser Haftbefehl nicht durchsetzbar, wenn sich der Betroffene bereits in Haft befindet. Vgl. hier.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Es gilt § 43 Abs.2 bis 6 StVollstrO. Die Erzwingungshaft wird zuletzt vollstreckt. Allerdings § 34 Abs.4 OWiG beachten ( Verjährung)

    Die Vollstreckung der Erzwingungshaft ist dem rechtspfleger übertragen. § 31 Abs.2 satz 1 RpflG

  • Dem stimme ich zu, einfach Erzwingungshaft anhängen, und hoffen, daß er zahlt. Ansonsten ist bei Verjährung die Überhaft zu löschen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Warum auf Verjährung warten? Du kannst doch auch vor Verjährung um Unterbrechung der Jugendstrafe wegen drohender Verjährung ersuchen.

    Manche Kollegen schicken die Akten unter Hinweis auf die Haft an die Verwaltungsbehörde, welche dann oft den Antrag auf EHaft zurückzieht und die Geldbuße meist niederschlägt.

  • Die Erzwingungshaft ist lediglich ein Beugemittel. Somit haben wir uns hausintern darauf geeinigt, dass eine Unterbrechung von Freiheitsstrafen nicht erfolgt - also ggf. sehenden Auges verjähren lassen.

  • Aha. Auch eine Lösung.
    Bei uns in Berlin macht das "leider" (!?) jeder, wie er meint. So eine Hausmeinung hat was Reizendes... ;)

  • Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, daß die meisten Gerichte bzw. StA´s "nur" wegen Erzwingungshaft ihre Strafe nicht unterbrechen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Ohnehin darf wohl bezweifelt werden, daß sich ein Inhaftierter durch ein oder 2 weitere Tage Haft zur Begleichung irgendwelcher Bußgelder anhalten läßt.

  • Ohnehin darf wohl bezweifelt werden, daß sich ein Inhaftierter durch ein oder 2 weitere Tage Haft zur Begleichung irgendwelcher Bußgelder anhalten läßt.




    Stimmt, es zahlen nur die wenigsten (vor allem, wenn sie wissen, daß die Buße vor Ablauf der Strafe verjährt).

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    Erasmus von Rotterdam

  • Ich stimme Himmel voll zu. Aufnahmeersuchen an die JVA und auf Zahlung oder Verjährung warten.



    Nicht ganz! Droht Verjährung müßte über Unterbrechung der laufenden Strafe nachgedacht werden

    Sehe ich eigentlich auch so. Hab da immer Zweifel, ob alles andere nicht sowas in Richtung "Strafvereitelung" ist.
    Aber wenns halt irgendwo hinter den sieben Bergen eine Hausmeinung gibt...

    3 Mal editiert, zuletzt von Strafvollstrecker (14. Oktober 2008 um 15:54) aus folgendem Grund: Statt Hausanweisung musste es lauten: Hausmeinung!

  • Ich stimme Himmel voll zu. Aufnahmeersuchen an die JVA und auf Zahlung oder Verjährung warten.



    Nicht ganz! Droht Verjährung müßte über Unterbrechung der laufenden Strafe nachgedacht werden



    dazu nur: siehe Nr. 8

    EURE Hausmeinung hat also Gesetzescharakter wohl auch für andere Behörden??? :gruebel: Oder was willst Du uns mit Deinem Verweis sagen???

    Einmal editiert, zuletzt von Strafvollstrecker (14. Oktober 2008 um 15:54)

  • Zum einen habe ich geschrieben, dass wir uns darauf geeinigt haben - in der Rechtspflegersitzung, so dass alle "Vollstrecker" die Entscheidung mittragen und es eine Einigung und keine Weisung ist und zum anderen gilt diese Regel selbstverständlich nur innerhalb unseres begrenzten Horizontes.

  • gilt diese Regel selbstverständlich nur innerhalb unseres begrenzten Horizontes.

    :gruebel::gruebel::gruebel: Warum gleich so agressiv???
    Ich verstehe leider noch immer nicht, wo in Deinem demonstrativen Verweis auf Dein Vorposting eine Beantwortung der von Diabolo m.E. zurecht aufgeworfenen Problematik liegt. Aber ist auch egal...

    Also beruhigen wir uns alle wieder etwas und kehren zum Tagesgeschäft zurück.

    P.S. Habe mein Posting natürlich sofort berichtigt und aus Hausanweisung korrekterweise "Hausmeinung" gemacht.

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