Ich würde den Schlüssel aushändigen, zusammen mit dem kleinen Passus, dass anderen Miterben gegenüber rechenschaft abzulegen ist was damit gemacht wurde. Nachlasspflegschaft in so einem Fall nie.
Aus meiner Sicht wäre Dein Vorschlag zum weiteren Procedere an Unverantwortlichkeit kaum zu überbieten. Du kannst doch nicht einer Person, deren Erbenstellung ungwiss ist, so ohne Weiteres Zutritt zur Erblasserwohnung gestatten. Das hat ja mit einer Nachlasssicherung, zu der das NL-Gericht gelegentlich verpflichtet ist, nun gar nichts zu tun. Der Hinweis auf eine Rechenschaftspflicht den Erben gegenüber geht dabei völlig fehl; was soll er dann denen sagen? Dass er die gefundenen Wertsachen mitgenommen hat?