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Um aber auf das Personenstandsgesetz zurückzukommen:
Für eine Eheschließung benötigt(e???) man ja grundsätzlich eine Abstammungsurkunde, die nicht als 3 Monate ( glaube ich???) sein durfte, um sicher zu sein, dass Braut und Bräutigam keinem Eheverbot unterliegen.
Wie soll das in Zukunft sicher gestellt werden, wenn man nur noch eine Geburtsurkunde erhält?
Angenommen, zwei Leute wollen heiraten, die beide adoptiert wurden. Anhand der Abstammungsurkunden stellt sich heraus, dass sie z. Bsp. Halbgeschwister sind. Geht also nicht!
Wie findet man das nun heraus, wenn es keine Abstammungsurkunden mehr gibt?
Wir haben für die Anmeldung zur Eheschließung (am 05.06.09 ) für Torsten - nicht vor Ort geboren, sondern in Mannheim - einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch benötigt.
Ob in den Familienbüchern auch Adoptionen vermerkt werden....
Vielleicht kann da jemand anders Licht ins Dunkel bringen.
Liebe Grüße!
Tina