Hallo zusammen,
im Zuge eines KV über eine landwirtschaftliche Fläche hat der Käufer sich gemeldet und mitgeteilt, dass evtl. an dem Objekt eine Interessenschaftsanteilsberechtigung vorliegt. Der Verkäufer weiß wohl auch von nichts.
Kann mir jemand sagen, was genau ein Interessenschaftsanteil (soll angeblich auf das Jahr 1887 zurückgehen) genau ist und ob dieser auch grundbuchlich erfasst wird? Aus dem GB ist so etwas jedenfalls nicht zu ersehen.
Gruß
AnjaZ