Grundstücksteilung und Salzabbaugerechtigkeit

  • Hallo an die Experten,

    ich hab hier ein Problem, bei dem ich echt nicht weiter komme.

    Da es kein wirklich rechtliches Problem ist, hilft mir auch die Kommentierung nicht wirklich weiter...

    Im Grundbuch 1 war eingetragen:
    Grundstück A.

    Im Grundstück 2 ist eingetragen:
    Salzabbaugerechtigkeit (SAG) an:
    Grundstück A.

    Im Grundstück 1 wurde
    Grundstück A geteilt in
    Flurstück A1 und A2, A2 wurde später abgeschrieben auf ein neues Blatt.
    Grundstück B1 wurde übertragen auf das Grundbuch 1, mit dem verbleibenen Flurstück A1 vereinigt und verschmolzen.
    Dabei herausgekommen ist Grundstück C, dieses wurde geteilt in C1-C4.
    In Grundbuch 2 (SAG) unterbleiben alle o.g. Vorgänge.

    Nun sollen C1 und C3 verkauft werden mit der zugehörigen SAG in Grundbuch 2...

    Was mach ich mit der Salzabbaugerechtigkeit?
    Das ursprüngliche Grundstück A gibt es nicht mehr. Die Nachholung der Katastervorgänge geht m.E. nicht, da die SAG nicht komplett an den nun vorhandenen Flurstücken C1 - C4 besteht...

    Was kann ich machen?
    Was kann/muss der Notar machen?

    Hab echt keine Ahnung, wie ich hier die SAG mit übertragen kann. Zwar kann ich alles nachvollziehen, welches Flurstück aus welchem hervorgegangen ist, aber da an dem Grundstück B1 keine SAG besteht, ist ja bei der Verschmelzung keine SAG an dem gesamten Grundstück C entstanden... Ich steh echt auf dem Schlauch...

    Bin für alle Hilfen und Anregungen dankbar...

  • Ehrlich gesagt, ich würde einfach Grundbuch 1 ganz normal wie immer behandeln und mir bezüglich der Salzabbaugerechtigkeit keine weiteren Gedanken machen.
    Wenn die die in Blatt 2 eingetragene Salzabbaugerechtigkeit am Grundstück A auflassen, würde ich dort einfach die Eigentumsumschreibung eintragen. Eigentum am Grundstück und an der Salzabbaugerechtigkeit müssen ja nicht in einer Hand liegen.
    Wir übernehmen auch keine Katasteränderungen in die Salzgrundbücher.

    Ich gebe aber gerne zu, dass mein Verhältnis zu Salzabbaugerechtigkeiten nicht das beste ist!

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Wenn die die in Blatt 2 eingetragene Salzabbaugerechtigkeit am Grundstück A auflassen, würde ich dort einfach die Eigentumsumschreibung eintragen.



    Das ist ja leider nicht der Fall.
    Beantragt ist die Auflassung der Salzabbaugerechtigkeit an den Grundstücken C1 und C3. Die Salzabbaugerechtigkeiten an den anderen Grundstücken soll im Eigentum des Verkäufers bleiben...

    Und das geht m.E. nicht, da an den Flurstücken nie eine SAG entstanden sein kann, zumindest nicht an dem ganzen Flurstück...
    Oder hab ich da nen Denkfehler?

    Wäre es möglich, dass nun durch die Verschmelzungen die ganzen Flurstücke mit der SAG belastet sind, aber die Ausübungsstelle nur auf die alten Flurstücke begrenzt ist?

  • Also da keine Fortführungen und ähnliches bei den Salzabbaugerechtigkeiten erfolgt, würde ich sagen, dass man nur die ganze Salzabbaugerechtigkeit an dem alten (so nicht mehr existenten) Grundstück auflassen kann.
    Also ist die Auflassung der Salzabbaugerechtigkeit an den oben geschilderten Flächen nicht möglich, weil sie nicht existiert. Salzabbaugerechtigkeit kann also nur so wie sie existiert aufgelassen werden, entweder ganz oder gar nicht.

    Bin aber ehrlich gesagt froh, dass ich so etwas besch.. noch nicht hatte.

    Der einzige Mist, den ich hier immer machen darf ist Salzgrundbücher anlegen, weil die Gerechtigkeiten damals alle in die Grundstücksbücher geknallt worden sind. (und natürlich haben die Geschäftsstellen immer fleißig die Fortschreibungen vermerkt, so dass ich dann nachsuchen muss, welche alten Grundstücke belastet sind)

  • Also da keine Fortführungen und ähnliches bei den Salzabbaugerechtigkeiten erfolgt, würde ich sagen, dass man nur die ganze Salzabbaugerechtigkeit an dem alten (so nicht mehr existenten) Grundstück auflassen kann.
    Also ist die Auflassung der Salzabbaugerechtigkeit an den oben geschilderten Flächen nicht möglich, weil sie nicht existiert. Salzabbaugerechtigkeit kann also nur so wie sie existiert aufgelassen werden, entweder ganz oder gar nicht.



    So, oder so ähnlich werd ich das der Notarin jetzt auch mal schreiben. Ich hab ihr meine Bedenken zwar am Telefon schonmal erklärt, aber daraufhin kam nur ein Fax, in dem sie fragte, welche Unterlagen sie noch braucht...

    Dann werd ich wohl mal etwas basteln und mir was aus den Fingern saugen...

    Oder hat noch jemand einen anderen Vorschlag oder vielleicht sogar ne Gegenmeinung???

    Zitat

    Bin aber ehrlich gesagt froh, dass ich so etwas besch.. noch nicht hatte.



    So ging es mir bisher auch...

  • Ist das sicher, dass eine Salzabbaugerechtigkeit nicht geteilt werden kann?



    :confused:
    Das versteh ich nicht...

    Klar kann sie geteilt werden.
    Hier hab ich doch aber ein ganz anderes Problem, nämlich, dass ein entstandenes Flurstück nur zum Teil mit der SAG belastet ist und ich damit die Fortführungen nicht einfach so übernehmen kann weil die SAG niemals an dem ganzen Flurstück entstanden ist...

  • Ich würde (wie du ja auch schon beabsichtigst) eine Zwvfg. dergestalt erlassen, dass du leider nur eine Salzabbaugerechtigkeit am Grundstück A im Angebot hättest und die Parteien entweder diese Salzabbaugerechtigkeit auflassen könnten oder eben gar keine. Man möge eine neue Auflassung einreichen und den Antrag abändern oder den Antrag insoweit komplett zurücknehmen.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

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