Berichtigung eines Zeichenfehlers

  • Ich brauche mal eine gute Idee:

    Nachdem ich einer Berichtigung eines Zeichenfehler (nach Prüfung, dass gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen ist, Beteiligung Berechtigter pp.) zugestimmt habe, kam dann irgendwann der VN, den meine SE vollzogen hat. Normalerweise würde ich die Eintragung röten und zuständigkeitshalber erneut eintragen.

    Problem: Das neu eingetragene Flurstück wurde danach wieder fortgeführt. Ich kann die (erste) Buchung also nicht wiederholen, da ich ein bereits nicht mehr bestehendes Flurstück nicht buchen und röten kann. Hat jemand eine Idee?

  • Hallo Leute, in BRB haben die Katasterämter mal wieder ne neue Idee...

    Sie möchten, dass im Rahmen einer Aufnahmefehlerberichtigung teilweise Flurstücke ersatzlos wegfallen. Dies haben sie mithilfe ihrer Veränderungsnachweise und geeigneter Flurkarten kundgetan.
    Nun stehe ich da. Sie sagen ein Flurstück läge im Bereich eines anderen und hätte niemals entstehen dürfen. (Eigentümer beider Flurstücke ist wenigstens identisch)
    Jetzt zu meiner Frage.
    Kann das Katasteramt mithilfe eines Fortführungsnachweises das ersatzlose Wegfallen eines Flurstückes bestätigen?

    Danke schonmal

    10 von 9 Juristen können kein Mathe...
    Niveau ist keine Hautcrème!

  • Ich weiß nicht, ob ich den Fall richtig verstehe aber so wie ich den Sachverhalt verstanden habe, ist Flurstück x ein Teil von Flurstück y. Demnach kann es die Flurstücke x und y nicht nebeneinander geben, so dass ich grundsätzlich kein Problem mit der Berichtigung hätte. Probleme könnten allerdings bestehen, wenn x und y unterschiedlich belastet sind.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!