Aufsatz "Der nichtige 'scheinmaschinelle' Grundpfandrechtsbrief" (Rpfleger 2009, 1)

  • Den Brief nochmal in den Drucker und dann wird nach Anbringen des Vermerks per Hand unterschrieben.


    Dann müsst Ihr wohl bessere Technik im Einsatz haben als wir.

    Bei uns ist es wohl nicht möglich, z.B. über die Software Positionen für den Vermerk zu bestimmen, so dass man u.U. eine Stelle erwischen könnte, an der schon etwas steht. :(

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Meine Briefe wurden stets unterschrieben und gesiegelt. Sollten mir Briefe meiner Kollegen, die die Meinung vertreten, dass SOLUM-Star-Briefe maschinelle Briefe seien, vorgelegt werden, so werden diese - wie im zitierten Aufsatz beschrieben - ergänzt. Dies geschieht durch Anbringung eines per Drucker erfolgenden Vermerks und meine Unterschrift.



    Ich hoffe, nicht nur durch deine Unterschrift!

    PS: Gibt es eigentlich schon Überlegungen, ob die Steuerbescheide jetzt auch unwirksam sind. Die sind doch auch nicht unterschrieben, obwohl auch bei ihnen keine systemimmanente Bedienerlosigkeit vorliegt. ;)

  • Heidi274 ist wahrscheinlich in den neuen Bundesländern tätig. Dort ist die Unterschrift des Rechtspflegers im Grundbuch und auf dem Brief ausreichend. Auch in unserer baden-württembergischen Nachbarschaft wird nur von einer Einzelperson unterschrieben.

  • Warum setzt ihr den Ergänzungsvermerk nicht einfach auf die Rückseite des Briefes?


    Klar kann man das machen aber das ändert doch nichts am grundsätzlichen Problem:

    Was ist mir der zweiten, dritten, vierten usw. Ergänzung?! Der Brief hat doch nur eine Rückseite!

    Ulf

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  • Dann kommen die Vermerke auf einen mit dem Brief zu verbindenden besonderen Bogen (§§ 49, 50 GBV). Das war schon immer so und hat an sich nichts mit dem Problem der maschinellen Herstellung zu tun. Wenn man einen älteren Brief in die Hand bekommt, sieht man, dass die früheren Vordrucke aus einem vierseitigen Bogen bestanden, sodass drei Seiten Platz für die Ergänzungen war.

  • Wenn man einen älteren Brief in die Hand bekommt, sieht man, dass die früheren Vordrucke aus einem vierseitigen Bogen bestanden, sodass drei Seiten Platz für die Ergänzungen war.



    Letztens erst gesehen, so ein historisches Dokument!
    Wann hat man das vierseitige Dingens eigentlich abgeschafft?

  • Wann hat man das vierseitige Dingens eigentlich abgeschafft?



    Im Zusammenhang mit der Änderung des § 57 GBO durch Gesetz vom 22. Juni 1977 (BGBl I 998) und der darauf folgenden Änderung der Grundbuchverfügung durch Verordnung vom 1. Dezember 1977 (BGBl I 2312). Damals ist der wesentliche Inhalt des Hypothekenbriefes erheblich verringert worden. Früher waren auch noch die Bezeichnung des belasteten Grundstücks nach dem Inhalt des Grundbuchs, die Bezeichnung des Eigentümers und die kurze Bezeichnung der Eintragungen, die der Hypothek im Range vorgingen oder gleichstanden, vorgesehen. Seit der Neufassung brauchte man nicht mehr soviel Platz und konnte die Vordrucke um zwei Seiten verringern.

  • Dann kommen die Vermerke auf einen mit dem Brief zu verbindenden besonderen Bogen (§§ 49, 50 GBV). Das war schon immer so und hat an sich nichts mit dem Problem der maschinellen Herstellung zu tun. Wenn man einen älteren Brief in die Hand bekommt, sieht man, dass die früheren Vordrucke aus einem vierseitigen Bogen bestanden, sodass drei Seiten Platz für die Ergänzungen war.


    Ich glaube, Du verstehst das eigentlich Problem nicht. Sorry!

    Früher (als man Briefe mit Schreibmaschine oder mit dem halbmachinellen System Solum beschreib), war es möglich, genau die Stelle festzulegen, an der die Briefergänzung auf den Brief geschrieben wurde.
    Mit SolumStar ist das bei uns meines Wissens derzeit nicht möglich, daher werden ja oft die nachträglichen Vermerke auf Aufkleber gedruckt und diese dann auf den zu ergänzenden Brief geklebt. Natürlich könnte man die leere Rückseite oder ein neues Blatt bedrucken aber das würde ja bedeuten, dass man für jeden Ergänzungsvermerk ein eigenes Blatt hätte. Manche Briefe würden dann irgendwann dicker sein als die Nachrichtenmagazine am Zeitungskiosk. Kann nicht Sinn der Sache sein, meine ich! Ganz zu schweigen von der zusätzlichen Arbeit für die SE, wenn für jeden Ergänzungsvermerk ein neues Blatt gedruckt und dann mit dem Brief verbunden werden müsste.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ach das ist Dein Problem! Da hatte ich Dich wirklich vollkommen missverstanden. Wenn man das technisch nicht auf die Reihe bekommen kann, müssen die Vermerke m.E. wieder wie früher manuell angebracht werden. Das mit den Aufklebern ist nach § 49 GBV eigentlich auch nicht in Ordnung.

  • "Manuell" würde in diesem Falle wörtlich zu nehmen sein und einen Vermerk in mehr oder weniger schöner bzw. lesbarer Schreibschrift zur Folge haben (mit dokumentenechter Kugelschreibewrtinte gemäß DIN irgendwas, versteht sich), denn irgendwelche Schreibmaschinen gibt es hier nicht mehr (außer der für die uralten Grundbuchbände aus den 30er Jahren, aber da wird es wohl schwierig, ein Farbband zu beschaffen).

    Überleg' Dir gut, was Du schreibst. Eventuell sind die besagten Kleberlein, natürlich unterschrieben und via Farbsiegel mit dem Brief "verbunden", das kleinere Übel...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Dann kommen die Vermerke auf einen mit dem Brief zu verbindenden besonderen Bogen (§§ 49, 50 GBV). Das war schon immer so und hat an sich nichts mit dem Problem der maschinellen Herstellung zu tun. Wenn man einen älteren Brief in die Hand bekommt, sieht man, dass die früheren Vordrucke aus einem vierseitigen Bogen bestanden, sodass drei Seiten Platz für die Ergänzungen war.


    Ich glaube, Du verstehst das eigentlich Problem nicht. Sorry!

    Früher (als man Briefe mit Schreibmaschine oder mit dem halbmachinellen System Solum beschreib), war es möglich, genau die Stelle festzulegen, an der die Briefergänzung auf den Brief geschrieben wurde.
    Mit SolumStar ist das bei uns meines Wissens derzeit nicht möglich, daher werden ja oft die nachträglichen Vermerke auf Aufkleber gedruckt und diese dann auf den zu ergänzenden Brief geklebt. Natürlich könnte man die leere Rückseite oder ein neues Blatt bedrucken aber das würde ja bedeuten, dass man für jeden Ergänzungsvermerk ein eigenes Blatt hätte. Manche Briefe würden dann irgendwann dicker sein als die Nachrichtenmagazine am Zeitungskiosk. Kann nicht Sinn der Sache sein, meine ich! Ganz zu schweigen von der zusätzlichen Arbeit für die SE, wenn für jeden Ergänzungsvermerk ein neues Blatt gedruckt und dann mit dem Brief verbunden werden müsste.



    :gruebel: Kann man den einen (eigenen) Brief nicht einfach mit Schnur und Siegel mit einem Ergänzungsblatt verbinden und diese Verbindung bei Bedarf lösen, um weitere Eintragungen auf dem Ergänzungsblatt vornehmen zu können? Anschließend werden alle Blätter wieder mit Schnur und Siegel verbunden.
    Oder verstöst man auch hier gegen Vorschriften?

  • Die aufgeklebten Vermerke mit Siegel und Unterschrift sind wirksam, dabei geht es nur um die Einhaltung der Ordnungvorschrift des § 49 GBV. Wenn sie aber nur gesiegelt und nicht unterschrieben sind ...... (siehe Ulf #15). Ich hatte mir bisher keine großen Gedanken darüber gemacht, auf welche praktischen Schwierigkeiten eine Ergänzung stoßen kann. Ich sehe ja immer nur das Ergebnis. Aber klar, irgendwann passt der Brief nicht mehr in eine Schreibmaschine. Vielleicht wäre es besser gewesen, die alten Vordrucke in Bogenform beizubehalten. Könnte man wieder einführen.

  • Mit den alten Vordrucken war das Problem auch nur um zwei Seiten verschoben, bei Hypotheken nicht einmal das, weil die bereits ab ihrer Ersterteilung nur noch in besonders große Maschinen passten, da mit der Schuldurkunde verbunden.

    Und das Defizit an Schreibmaschinen löst kein noch so großer Bogen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hätte man die alten Rumpeln vielleicht nicht entsorgen sollen ......

    Das Problem scheint ganz allgemein zu sein, dass die Technik nicht zu den gesetzlichen Notwendigkeiten passt.

  • Danke zunächst, KlausR für die Info!

    Am hiesigen GBA wurden die Briefe durchweg unterschrieben. Das hier diskutierte Problem stellt sich also bei den wenigen Briefrechten, die wir beurkunden, nicht.
    Allerdings scheint der besprochene Aufsatz interessant zu sein, wenn er so viele Postings hervorruft. Bei meiner morgigen Audienz beim GB-Clan am Gericht werde ich mal fragen, ob ich ihn mal zu lesen bekommen kann.

  • Mir erschließt sich nicht, wieso ein mit dem maschinellen Grundbuch(verfahren) erstellter Brief kein maschineller Brief sein soll. Ich meine, man sollte in diesem Zusammenhang "maschinell erstellt" nicht auf die Goldwaage legen.

    Die Eintragungen, die mittels des elektronischen (maschinellen) Grundbuchverfahrens erzeugt werden, sind doch auch mehrfach von Hand abänderbar.


    Der Aufsatz an sich scheint schlüssig, der Verfasser geht aber von Anfang an davon aus, es handele sich bei den mit den elektronischen Systemen (ARGUS, SOLUM-Star, etc. pp) eben nicht um maschinelle Briefe. So eindeutig finde ich das nicht.

  • Die Eintragungen, die mittels des elektronischen (maschinellen) Grundbuchverfahrens erzeugt werden, sind doch auch mehrfach von Hand abänderbar.



    So? Wie denn? Ich weiß nicht, mit welchem System Du arbeitest, aber wenn ich eine Eintragung im GB vornehme und diese freigebe (per elektronischer Unterschrift), dann kann niemand mehr "per Hand" Änderungen daran vornehmen. Und das bedeutet für mich "maschinell". Der Brieftext/inhalt kann jedoch nach erfolgter Eintragung im Grundbuch beliebig durch mich oder die Kanzlei verändert werden. Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass die Briefe eben nicht maschinell erstellt sind.

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